Europäische Antworten auf die Finanzmarktunruhen

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02.04.2008

In einer Rede vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments erläuterte Charlie McCreevy, der europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, gestern die neusten Entwicklungen im politischen Vorgehen als Reaktion auf die Finanzmarktunruhen (Latest Developments on Policy Response to Financial Turmoil, in englischer Sprache, 80 KB).

Er widmete sich einer Reihe von Sachverhalten einschließlich aufsichtsrechtlicher Konvergenz in Europa, Änderung der Eigenkapitalrichtlinie für Banken und Sachverhalten in Bezug auf die Rechnungslegung. Nachfolgend die Übersetzung zweier Auszüge:

Die Sachverhalte sind bekannt: schwache interne Bewertungsmodelle, undurchsichtige Verbriefungsprozesse, Geschäftsmodelle die auf unverhältnismäßigen Laufzeitinkongruenzen zwischen Vermögenswerten und Schulden aufbauten, schwache interne Kontrollen und schlechte Angabeforderungen – um nur ein paar zu nennen.

[...]

Verbesserung von Bewertungsstandards, insbesondere für illiquide Vermögenswerte. Dies geschieht auf internationaler Ebene. Die Bemühungen sind neuerdings verstärkt worden. Wir freuen uns, zu hören, dass der International Accounting Standards Board (IASB) diesen Monat ein Diskussionspapier herausgeben wird, das auch Erwägungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert enthalten wird. Im Mai wird auch eine Arbeitsgruppe der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) ihre Ergebnisse vorstellen. Das sind gute Nachrichten. Wir werden diesen Prozess weiterhin genau verfolgen.

Es gibt eine wachsende Debatte ob die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder der Marktbewertungsansatz die Krise dadurch verstärkt haben, dass sie Prozyklizität in die Abschlüsse gebracht haben. Ich möchte deutlich machen, dass ich der Meinung bin, dass hier einige echte Rechnungslegungsfragen und -anomalien zu untersuchen sind, einschließlich der Schnittstelle mit der Eigenkapitalrichtlinie, wie beispielsweise die Konsolidierung von Zweckgesellschaften oder die Bewertung von und die Angaben zu Kreditrisiken. Ganz offensichtlich müssen diese und andere Fragen – wie zum Beispiel die Auswirkung von Marktbewertungen, wenn die Märkte allgemein illiquide und unberechenbar werden — gründlich untersucht werden.

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