Die
Verordnung Nr. 1569/2007 über die
Einrichtung eines Mechanismus zur Festlegung der Gleichwertigkeit
der von Drittstaatemittenten angewandten Rechnungslegungsgrundsätze
sah vor, im Hinblick auf die Bewertung der Gleichwertigkeit der
betreffenden Rechnungslegungsgrundsätze zunächst den Ausschuss der
europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) konsultieren.
CESR ist zu folgenden Schlüssen gekommen:
![](https://www.iasplus.com/de/images/pix/tealbox.gif)
| die amerikanischen
Rechnungslegungsvorschriften US-GAAP sollten als
gleichwertig anerkannt werden;
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| die japanischen
Rechnungslegungsvorschriften sollten zeitlich befristet bis
zum 31. Dezember 2011 als gleichwertig anerkannt werden;
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![](https://www.iasplus.com/de/images/pix/tealbox.gif)
| eine endgültige Entscheidung
bezüglich der chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze sollte
aufgeschoben werden, bis es mehr Informationen über die
Anwendung der neuen chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze
durch chinesische Emittenten gibt.
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Lesen Sie hierzu auch die
Presseerklärung von CESR (in englischer Sprache, 76 KB) und die vollständige
Empfehlung an die EU-Kommission (in englischer Sprache, 395 KB).