CESR empfiehlt Anerkennung von US- und japanischen GAAP

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01.04.2008

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat der EU-Kommission Vorschläge zur Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze von Drittstaaten unterbreitet.

Die Verordnung Nr. 1569/2007 über die Einrichtung eines Mechanismus zur Festlegung der Gleichwertigkeit der von Drittstaatemittenten angewandten Rechnungslegungsgrundsätze sah vor, im Hinblick auf die Bewertung der Gleichwertigkeit der betreffenden Rechnungslegungsgrundsätze zunächst den Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) konsultieren. CESR ist zu folgenden Schlüssen gekommen:

die amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften US-GAAP sollten als gleichwertig anerkannt werden;

die japanischen Rechnungslegungsvorschriften sollten zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2011 als gleichwertig anerkannt werden;

eine endgültige Entscheidung bezüglich der chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze sollte aufgeschoben werden, bis es mehr Informationen über die Anwendung der neuen chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze durch chinesische Emittenten gibt.

Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung von CESR (in englischer Sprache, 76 KB) und die vollständige Empfehlung an die EU-Kommission (in englischer Sprache, 395 KB).

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