Der IASB arbeitete an dem Bericht mit, dessen drittes Kapitel auf
der in der unten stehenden Nachricht genannten Studie
Leading-Practice Disclosures for Selected Exposures aufbaut. In
dem Bericht werden die Gründe und die Schwächen untersucht, die für
die aktuellen Unruhen an den Finanzmärkten weltweit ursächlich sind,
und Empfehlungen ausgesprochen, wie diese Schwächen behoben werden
können. Der Bericht umfasst die folgenden Gebiete:
| gestärkte bankenrechtliche Aufsicht über Kapital, Liquidität
und Risikomanagement,
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| Verbesserung von Transparenz und Bewertung,
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| Änderung der Rolle und der Verwendung von Kredit-Ratings,
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| Stärkung die Reaktionsfähigkeit der Behörden im Angesicht
von Risiken,
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| robuste Vereinbarungen für die Zeiten, in denen das
Finanzsystem unter Druck gerät.
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Bezüglich der Rechnungslegung von und den Angaben zu nicht
konsolidierten Unternehmen kommt der FSF zu folgendem Schluss:
Der IASB sollte die Standards
für die Rechnungslegung von und die Angaben zu nicht
konsolidierten Gesellschaften schnellstmöglich verbessern
und mit anderen Standardsetzern der Welt zusammenarbeiten,
um internationale Konvergenz zu erzielen. Im Bericht heißt
es:
Eine Erfassung als bilanzunwirksam in im Abschluss kann das
Ergebnis der Standards zu Ausbuchung (z.B. Entfernung von
Vermögenswerten aus der Bilanz durch Verbriefung)
und Konsolidierung sein (z.B. Zweckgesellschaften). Die Standards
von IASB und dem amerikanischen Standardsetzer FASB
unterscheiden sich für beide Sachverhalte und hinsichtlich
der Angabeforderungen für nicht konsolidierte Gesellschaften. IASB
und FASB betreiben Projekte zur Konvergenz ihrer Standards
in diesen Bereichen, und diese Arbeiten sollten beschleunigt
werden, so dass man zu hochwertigen einheitlichen Ansätzen
gelangen kann. Dabei sollten IASB und FASB, wie es nach
ihren Konsultationsprozessen möglich ist, erwägen, direkt zu
Entwürfen zu bilanzunwirksamen Sachverhalten überzugehen und
nicht erst Diskussionspapiere zu veröffentlichen, um der
Dringlichkeit der Überarbeitung dieser Standards gerecht zu
werden. In den Standards sollte gefordert werden, das
Risikopotential und mögliche Verluste aus nicht
konsolidierten Gesellschaften eindeutig zu identifizieren
und im Abschluss darzustellen. IASB und FASB sollten während
dieses Prozesses Rücksprache mit Anlegern, Regulierungs- und
Aufsichtsbehörden und anderen Interessengruppen zu deren
Ansichten nehmen und sollten die Sachverhalte bedenken, die
während der derzeitigen Marktunruhen zu Tage getreten sind,
sowie den Fortschritt, der in den Abschlüssen 2007 und in
anderen öffentlichen Angaben gemacht wurde.
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Bezüglich der Bewertung kommt der FSF zu folgendem Schluss:
Die internationalen
Standardsetzer sollten die Bilanzierung, die
Angaben und die Prüfungsleitlinien zu
Bewertung verbessern. Im Bericht heißt es:
| Der IASB wird seine Standards verbessern, um bessere Angaben zu
Bewertung, zu den Bewertungsmethoden und zur Unsicherheit in Bezug auf
Bewertungen zu erzielen.
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| Der IASB wird seine Prinzipien und Angabeerfordernisse bezüglich der
Bewertung von Finanzinstrumenten überprüfen, um die Bereiche
herauszuarbeiten, die im Licht der Erkenntnisse aus den Marktunruhen
der Verbesserung bedürfen. Im Rahmen dieser Bemühungen werden die Angaben
in den Abschlüssen 2007 untersucht und Rücksprache genommen mit
Anlegern, Unternehmen, Prüfungsgesellschaften und
Aufsichts- und Regulierungsbehörden hinsichtlich deren Ansichten zur
Qualität der Angabepraxis zu Bewertungen.
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| Der IASB wird seine Leitlinien zur Bewertung von Finanzinstrumenten,
wenn die Märkte inaktiv sind, verbessern. Dazu wird 2008 eine
Expertenberatungsgruppe eingesetzt werden.
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Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur
Verfügung: