April

Neue PCAOB-Verlautbarung zu Prüferunabhängigkeit

23.04.2008

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat für die Einführung einer neuen Regelung zur Kommunikation mit Prüfungskomitees bezüglich Unabhängigkeit (Communication with Audit Committees Concerning Independence) verabschiedet und wird ihre bestehende Regelung zu Steuerdienstleistungen für Personen mit einer Aufsichtsfunktion über die Rechnungslegung (Tax Services for Persons in Financial Oversight Roles) ändern: .

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat für die Einführung einer neuen Regelung zur Kommunikation mit Prüfungskomitees bezüglich Unabhängigkeit (Communication with Audit Committees Concerning Independence) verabschiedet und wird ihre bestehende Regelung zu Steuerdienstleistungen für Personen mit einer Aufsichtsfunktion über die Rechnungslegung (Tax Services for Persons in Financial Oversight Roles) ändern:

Kommunikation mit Prüfungskomitees. Mit dieser Regelung wird von einer registrierten Prüfungsgesellschaft verlangt, vor Annahme einer Prüfungsauftrages nach den Standards der PCAOB und danach jährlich, dem Prüfungskomitee schriftlich alle Beziehungen zwischen der Gesellschaft oder eines ihr verbundenen Unternehmens und dem Emittenten oder Personen mit einer Aufsichtsfunktion über die Rechnungslegung des Emittenten darzulegen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie auf die Unabhängigkeit der Gesellschaft Einfluss haben könnten. Von den registrierten Gesellschaften wird auch verlangt, dass sie mit dem Prüfungskomitee die möglichen Auswirkungen solcher Beziehungen auf die Unabhängigkeit der Gesellschaft erörtern.

Steuerdienstleistungen. Diese Änderungen nimmt Steuerdienstleistungen, die in dem Teil der Prüfungsperiode erbracht wurden, der der eigentlichen Prüfungsausführung direkt vorausgeht, vom Anwendungsbereich der Regelungen zu Steuerdienstleistungen aus. In ihrer ursprünglich von der PCAOB verabschiedeten Form sah die Regelung vor, dass eine Prüfungsgesellschaft von ihrem Mandanten nicht unabhängig ist, wenn sie oder irgendeines ihrer verbundenen Unternehmen in der Prüfungsperiode Steuerdienstleistungen für eine Person mit einer Aufsichtsfunktion über die Rechnungslegung oder ein direktes Familienmitglied einer solchen Person erbringt. Die PCAOB entschied, dass die Erbringung einer Steuerdienstleistung für eine solche Person in dem Teil der Prüfungsperiode, der der eigentlichen Prüfungsausführung vorangeht, nicht notwendigerweise die Unabhängigkeit einer Prüfungsgesellschaft beeinträchtigt.

Diese Regelungen müssen von der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) bestätigt werden. Lesen Sie die englischsprachige Presseerklärung der PCAOB. Mit Stand vom 4. April 2008 waren 1.850 Prüfungsgesellschaften bei der PCAOB registriert, die Abschlüsse von US-amerikanischen börsennotierten Unternehmen prüfen dürfen. Von diesen sind rund 850 (über 45%) ausländische Prüfungsgesellschaften aus mehr als 86 Ländern.

Konvergenzbemühungen der Partnerländer der EU

23.04.2008

Die Europäische Kommission hat ein Arbeitspapier zu denjenigen Drittländern erstellt, die auf die Konvergenz ihrer nationalen Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS hinarbeiten. Nach Ansicht der Kommissionsdienststellen sind die Rechnungslegungsstandards der unten genannten Länder wie folgt zu bewerten: .

Die Europäische Kommission hat ein Arbeitspapier zu denjenigen Drittländern erstellt, die auf die Konvergenz ihrer nationalen Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS hinarbeiten. Nach Ansicht der Kommissionsdienststellen sind die Rechnungslegungsstandards der unten genannten Länder wie folgt zu bewerten:

Japan und Vereinigte Staaten: erfüllen die Kriterien für die Gleichwertigkeit mit den IFRS.

China: chinesische Rechnungslegungsgrundsätze werden weiterhin anerkannt. Da China jedoch 2007 erstmals auf die IFRS umgestellt hat, werden weitere Angaben zu deren Umsetzung benötigt.

Kanada und Südkorea: unternehmen derzeit alle Anstrengungen, um auf IFRS umzustellen. Ihnen sollte eine Ausnahmeregelung bis 2011 gewährt werden.

Angesprochen werden auch die Fortschritte bei der Beseitigung der Abstimmungsanforderungen, die für in diesen Ländern börsennotierte EU-Emittenten gelten. Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) verzichtet seit 2007 auf die Anforderung, die auf der Grundlage der IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellten Abschlüsse mit den US-amerikanischen GAAP abzustimmen. Die Europäische Kommission verfolgt weiterhin ihr Ziel, diese Abstimmungsanforderung für alle europäischen Emittenten, die die von der EU angenommenen IFRS verwenden, ganz abzuschaffen. Fortgesetzt werden müssten die Anstrengungen zur Lösung der Frage der in IAS 39 festgelegten Sonderregelung, wobei dem IASB eine aktive Rolle zukäme. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Presseerklärung der Europäischen Kommission

Bericht über die Konvergenzbemühungen der Partnerländer der EU (in englischer Sprache, 38 KB)

Anhang zum Bericht (in englischer Sprache, 1.147 KB)

Mitschrift vom zweiten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB

23.04.2008

Der IASB kam am Montag, den 21. April 2008 und Dienstag, den 22. April 2008 mit dem amerikanischen Standardsetzer FASB zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen.

Wir haben Ihnen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von beiden Sitzungstagen auf der selben Seite zur Verfügung gestellt, auf der Sie bereits die Übersetzung der Mitschrift von der IASB-Sitzung in der letzten Woche finden.

SEC-Mitglied würde den Markt zwischen IFRS und US-GAAP wählen lassen

22.04.2008

In einer Rede vor der amerikanischen Handelskammer in Brasilien letzte Woche erörterte SEC-Kommissar Paul S.

Atkins aufsichtsbehördliche Effektivität und Effizienz. Er erläuterte auch einige Schritte, die die US-amerikanischer Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) unternommen hat, um die aufsichtsrechtlichen Bürden in den US-amerikanischen Finanzmärkten zu verringern. Er schlägt vor, dass die Wahl zwischen den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen US-GAAP und den IFRS den Marktteilnehmern überlassen bleiben sollte und nicht den Aufsichtsbehörden:

Ein zweiter Schritt, den die SEC unternahm, um Bedenken hinsichtlich der Kapitalmärkte zu begegnen, war der Wegfall der Überleitungsanforderung für ausländische Unternehmen, die ihre Abschlüsse bei der SEC nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben einreichen. Die Entscheidung wurde im letzten Dezember getroffen und trat sofort in Kraft. Davor mussten Unternehmen ihre Abschlüsse noch einmal nach US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US-GAAP) darstellen. Dieser Schritt ist die Reaktion darauf, dass der Rest der Welt sich zu IFRS hin bewegt. Brasilianische Unternehmen, die ab 2010 IFRS anwenden sollen, werden von dieser Änderung profitieren. Die Änderung sollte auch US-amerikanischen Anlegern nutzen, die in ausländische Unternehmen investieren wollen. Die Überlegung war, dass amerikanische Anleger bereits direkt im Ausland in Unternehmen investieren, die ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen, und sich daran gewöhnt haben, sich auf IFRS-Abschlüsse zu verlassen. Darüber hinaus ist es auch so, dass die Überleitungen auf US-GAAP mehrere Monate später erscheinen, als die Abschlüsse der Unternehmen. Daher sind die Überleitungen kostenaufwendig für die Unternehmen und scheinen wenig Nutzen für diejenigen zu bieten, die mit Abschlüssen arbeiten.

Inzwischen überlegt die SEC, ob es auch US-Unternehmen gestattet sein soll, ihre Abschlüsse nach IFRS einzureichen. Wenn IFRS gut genug sind für ausländische Unternehmen, warum dann nicht auch für US-amerikanische Unternehmen? Diese Änderung würde bedeuten, den Märkten die Wahl zwischen US-GAAP und IFRS zu überlassen. Wenn Anleger einen Satz von Rechnungslegungsstandards dem anderen vorziehen, könnten sie die Emittenten, die den vorgezogenen Satz von Standards verwenden, mit Höchstpreisfestlegungen belohnen. Die Nützlichkeit von IFRS für multinationale amerikanische Unternehmen, die an den internationalen Kapitalmärkten tätig sind und ausländische Mitbewerber haben, ist leicht zu erkennen.

Natürlich ist die Arbeit an den IFRS noch nicht abgeschlossen, und es gibt Bereiche, in denen die IFRS keine anwendbaren Standards bieten. Der US-amerikanische Rechnungsleger FASB und der IASB haben noch viel hinsichtlich der Konvergenz von IFRS und US-GAAP zu tun, aber beide haben sich dieser Aufgabe voll und ganz gewidmet. Andere noch offene Fragen betreffen die Finanzierung und die Führung des IASB, die Unterstützung zukünftiger Entwicklung und einheitlicher Umsetzung von IFRS, ein Ausbau der Aus- und Weiterbildung im Bereich Rechnungslegung nach IFRS und die fortlaufende Arbeit hin zu einer weiteren Konvergenz.

Mitschrift vom ersten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB

22.04.2008

Der IASB kommt am Montag, den 21. April 2008 und Dienstag, den 22. April 2008 mit dem amerikanischen Standardsetzer FASB zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen.

Wir haben Ihnen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte vom ersten Sitzungstag auf der selben Seite zur Verfügung gestellt, auf der Sie bereits die Übersetzung der Mitschrift von der IASB-Sitzung in der letzten Woche finden.

Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

22.04.2008

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 21. April 2008 (in englischer Sprache, 33 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)

IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)

IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)

IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 13 Kundentreueprogramme

IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

9. Ergänzungslieferung DRS erhältlich

21.04.2008

Beim Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort die 9. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards zur Verfügung.

Diese Ergänzungslieferung beinhaltet die Standards DRS 15a Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht und DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder. Genios bietet in den nächsten Tagen auch die Online-Textversion der einzelnen Standards an.

DRSC-Jahresbericht 2007

21.04.2008

In seinem Jahresbericht gibt der DRSC e.V.

jährlich einen Überblick über seine Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene. Der Jahresbericht 2007 des DRSC e.V. spiegelt die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung wider, die auch Gegenstand der Diskussionen 2008 sein werden. Auf nationaler Ebene ist dies insbesondere das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Wesentliche Themen im Rahmen der Weiterentwicklung der internationalen Rechnungslegung sind: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) und Eigen- und Fremdkapital. Die gemeinsamen Initiativen mit der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und anderen nationalen Standardsetzern im Rahmen Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) werden ebenfalls beschrieben. Der Jahresbericht 2007 steht nunmehr zum Herunterladen (2.160 KB) auf der Internetseite des DRSC bereit. Eine gebundene Ausgabe kann beim DRSC e.V. angefordert werden.

IFRS in your Pocket 2008 erschienen

21.04.2008

Die siebte Auflage des beliebten englischsprachigen Deloitte-Leitfadens zu IFRS ist erschienen – IFRS in your Pocket 2008 (777 KB).

Erstmalig werden wir für Sie auch eine deutschsprachige Fassung erstellen; sie ist in Vorbereitung, und wir werden sie Ihnen in ca. sechs Wochen zur Verfügung stellen können. Der 112-seitige Leitfaden enthält die folgenden Informationen:

Struktur des IASB und Kontaktinformationen.

Konsultationsprozess des IASB.

Anwendung der IFRS weltweit einschließlich aktueller Informationen zu Europa, Asien, Kanada und den Vereinigten Staaten.

Zusammenfassung jedes IASB-Standards (bis einschließlich IFRS 3 und den Änderungen an IAS 27) und jeder Interpretationen (bis einschließlich IFRIC 14) sowie des Rahmenkonzepts und des Vorworts zu den IFRS.

Hintergrund und gegenwärtiger Stand aller laufenden IASB-Projekte.

Geschichte von IASC und IASB.

Neueste Informationen zur Konvergenz von IFRS und US-GAAP.

Andere nützliche Informationen in Bezug auf den IASB.

Wir geben Lehrkräften und Studenten im Bereich Rechnungslegung hiermit gerne das Recht, sich eine Fassung von IFRS in your Pocket zu Studienzwecken auszudrucken. Wenden Sie sich an Ihren lokalen Ansprechpartner von Deloitte, um ein gedrucktes Exemplar zu erhalten. Wir bieten Ihnen weitere Publikationen von Deloitte in deutscherund englischer Sprache.

CFA-Institut unterstützt weiter den beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente

21.04.2008

Das Zentrum für Finanzmarktintegrität des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute), das die Meinung von berufsmäßigen Anlegern vertritt, hat die folgende Erklärung vor dem Hintergrund der von Banken und anderen Finanzintermediären berichteten Erträge veröffentlicht, die die Änderungen im Marktwert von Finanzinstrumenten widerspiegeln: .

Das Zentrum für Finanzmarktintegrität des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute), das die Meinung von berufsmäßigen Anlegern vertritt, hat die folgende Erklärung vor dem Hintergrund der von Banken und anderen Finanzintermediären berichteten Erträge veröffentlicht, die die Änderungen im Marktwert von Finanzinstrumenten widerspiegeln:

Wir möchten noch einmal unsere deutliche Unterstützung für den FASB und den IASB und ihr Diskussionspapier wiederholen, in dem eine umfassende Anwendung des beizulegenden Zeitwerts für Finanzinstrumente vorgeschlagen wird. Wir sind der Meinung, dass eine weit verbreitete Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im Endeffekt eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Marktdisziplin und -transparenz spielen wird und dazu beitragen wird, dass angemessenere Risikomanagemententscheidungen getroffen werden können. Das CFA-Institut ist der Meinung, dass das gegenwärtige Gerede über die Notwendigkeit, den beizulegenden Zeitwert in seiner Anwendung einzuschränken oder zu überdenken, ein fehlgeleiteter Versuch im Namen der Abschlussersteller ist, der letztendlich dazu führen würde, dass weniger Markttransparenz und -integrität herrschen würde. Die Beibehaltung des Modells der gemischten Merkmale in der Berichterstattung über finanzielle Vermögenswerte und Schulden hat zu selbstgefälligem Risikomanagement geführt und zu dem Mangel an Marktdisziplin beigetragen, den die Aufsichtsbehörden beklagen.

In der englischsprachigen Verlautbarung des Instituts heißt es, dass „eine Glättung des beizulegenden Zeitwerts die Wirklichkeit der Marktbedingungen verschleiern würde und den Unternehmen gestatten würde, Risiken zu verstecken“. Das CFA-Institut hat eine Befragung seiner Mitglieder über der Anforderungen bezüglich des beizulegenden Zeitwerts bei Finanzinstituten durchgeführt. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Antworten von 2.006 Mitgliedern der CFA-Instituts:

Verbessern die Anforderungen bezüglich des beizulegenden Zeitwerts für Finanzinstitute die Transparenz und tragen sie zum Verständnis des Risikoprofils dieser Institute durch die Anleger bei?

Ja — 79%

Nein — 21%

Verstärken die Anforderungen bezüglich des beizulegenden Zeitwerts die Finanzmarktkrise weltweit?

Ja — 55%

Nein — 45%

Was ist die Gesamtwirkung der Anforderungen bezüglich des beizulegenden Zeitwerts auf die Marktintegrität?

Verbesserung — 74%

Verschlechterung — 19%

Keine Auswirkung — 7%

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.