Die Zielsetzung
im Agendapapier ist es, „die Verbesserungen an bestehende IFRS zu
umreißen, die notwendig sind, um eine verpflichtende Anwendung der
IFRS an allen großen Kapitalmärkten zu erreichen“. Der in dem
Agendapapier vorschlagen Plan basiert auf zwei Annahmen:
Wenn der Vorschlag angenommen wird, wird ein neues
Arbeitsabkommen veröffentlicht werden. Im Agendapapier wird
festgehalten:
Die Agendaprioritäten des IASB sollten die
Wahrscheinlichkeit beschränken, dass ein Unternehmen, das
IFRS 2013 übernimmt, in relativ kurzer Zeit zwei Wechsel
verkraften müsste (der erste Wechsel wäre der Übergang auf
IFRS und der zweite Wechsel eine umfassende Überarbeitung
eines IFRS). Daher sollten also Änderungen, die bis 2011
verabschiedet werden, so ausgelegt sein, dass sie nach ihrer
Verabschiedung mindestens drei Jahre in Kraft bleiben; alle
anderen Änderungen an IFRS in einem Zeitraum von drei Jahren
nach 2011sollten von geringem Umfang bleiben. Nach diesem
Ansatz sollte also folgendes gelten:
| Die Behebung
bedeutender grundlegender Schwächen bestehender
Standards bis Mitte 2011 sollte priorisiert werden.
|
| Lohnende
Verbesserungen an IFRS können bis nach 2011
aufgeschoben werden, wenn die bestehenden IFRS und
US-amerikanischen Standards ähnlich sind
(Leasinggeschäfte wären hierfür ein Beispiel).
|
|
Das Agendapapier kommt zu dem Schluss, dass das Ziel eines Abschlusses der Arbeiten bis 2011 Änderungen
hinsichtlich der Zielsetzung und des Umfangs mancher Projekte
bedeuten würde. Es heißt darin: „Die Direktoren des IASB
beabsichtigen, die Projekte dieses Abkommens bei der
Personalbesetzung den anderen Projekten vorzuziehen. Wenn nötig
werden sie Mitarbeiter von anderen Projekten abziehen, um sie an den
Projekten des Abkommens mitarbeiten zu lassen. Die anderen Projekte werden
so lange nicht mit neuen Mitarbeitern versorgt, wie diese nicht frei
zur Verfügung stehen.“ Laden Sie sich das englischsprachige
Agendapapier von den Internetseite des IASB herunter (81 KB).
Nachfolgend einige bestimmte Vorschläge mit Bezug auf IASB-Projekte:
Projekte in Bereichen, in
denen grundlegende Verbesserungen der IFRS und eventuell der
US-amerikanischen Rechungslegungsprinzipien (US-GAAP)
notwendig sind:
| Erlöserfassung. Die Boards sollten
eine Standard auf Grundlage des Modells der
Kundengegenleistung entwickeln, durch das der vom Kunden
gezahlte oder zu zahlende Betrag den Bestandteilen des
Geschäftsvorfalls zugeordnet wird. (Die Alternative ist
ein Modell des beizulegenden Zeitwerts, nach dem die
Erfüllungspflicht zum gegenwärtigen beizulegenden
Zeitwert bewertet wird.)
|
| Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Das Projekt des IASB würde darauf beschränkt, den
Abgangspreis wie in SFAS 157 zu definieren; außerdem
würde ein vergleichbarer Zugangspreis definiert,
bestehende IFRS angepasst, um die verschiedenen
Formulierungen bezüglich der Bewertung in entweder den
Abgangs- oder den Zugangspreis zu ändern (je nach
Absicht des jeweiligen Standards), und Angaben zu
Abgangs- und Zugangspreisbewertungen zur Verfügung
gestellt. Das Projekt würde Bewertungskonzepte nicht
adressieren.
|
| Konsolidierung einschließlich
Zweckgesellschaften. Entwicklung eines
Konsolidierungsstandards auf Grundlage tatsächlicher
Kontrolle.
|
| Ausbuchung. Veröffentlichung eines
Forschungspapiers des Stabs und Entscheidung über eine
beschleunigte Vorgehensweise für die Ersetzung der
bestehenden Ausbuchungsvorschriften in IAS 39 im
Oktober 2008.
|
Projekte in Bereichen, in denen es
einen bedeutenden Bedarf an Verbesserung sowohl in den IFRS
als auch in den US-amerikanischen Standards gibt:
| Darstellung des Abschlusses.
In dem Projekt würde man nicht versuchen, die
folgenden Fragen zu lösen: (a) ob eine Zwischensumme des
Nettoeinkommens/der Gewinne und Verluste dargestellt
werden soll, (b) welche Posten in die Berechnung dieser
Zwischensumme einbezogen oder nicht einbezogen werden
sollen und (c) Recycling. Stattdessen soll der Fokus auf
die Darstellung im Hauptteil des Abschlusses beschränkt
werden sowie auf eine begrenzte Anzahl von Angaben, die
in direktem Zusammenhang mit Darstellungssachverhalten
stehen. Die gegenwärtigen Unterschiede zwischen IFRS und
US-GAAP in Bezug darauf,
welche Posten in die Gewinne und Verluste einbezogen
werden, und bezüglich Recycling würden also bestehen
bleiben.
|
| Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses. Der IASB würde seine Arbeiten
zu Phase I des Projekts fortsetzen —
begrenzte Änderungen an IAS 19 (siehe unsere
Nachricht vom 27. März 2008 für das kürzlich erschienene
Diskussionspapier des IASB). Cash-balance-Pläne sollten
eventuell aus dem derzeitigen Projekt fallengelassen
werden. Die Arbeit an Phase II (umfassender Standard zu
Leistungen an Arbeitnehmer) sollte vorerst nicht
weitergeführt werden.
|
| Leasinggeschäfte. Betrachtung nur
der Bilanzierung durch den Leasingnehmer und
Schwerpunktlegung auf einen Ansatz, der zu einer
Darstellung der in einem Leasinggeschäft inhärenten
Rechte (Rechte auf Nutzung eines Vermögenswertes) in der
Bilanz führt. Keine Betrachtung der Definition eines
Leasinggeschäfts und bedingter Mietzahlungen.
|
| Finanzinstrumente. Der IASB würde
die vollständige Bewertung aller Finanzinstrumente zum
beizulegenden Zeitwert nicht weiter verfolgen.
„Die bestehenden Hindernisse liegen im Bereich der
Darstellung und in der mangelnden Bereitschaft der
Boards, sich dem politischen Aufschrei
entgegenzustellen, den eine solche Entscheidung mit sich
ziehen würde.“ Eventuell könnten Verbesserungen an
Sicherungsbeziehungen oder an
Bewertungsklassifizierungen vorgenommen werden.
|
| Eigen- und Fremdkapital. Ist ein
Projekt von hoher Priorität. Der IASB sollte die enge
Definition von Eigenkapital des FASB erwägen, die in
dessen Diskussionspapier vom 30. November 2007
vorgeschlagen wird (siehe unsere
Nachricht vom 5. Dezember 2007). Nach dem Ansatz der wesentlichen
Eigentümerschaft ("basic ownership") des FASB ist die Gruppe der
Instrumente, die als Eigenkapital klassifiziert werden
können, auf den nachrangigsten Restanteil eines
Unternehmens beschränkt. Alle anderen Instrumente
stellen Vermögenswerte oder Schulden dar. Zu erwägen
bliebe, ob ein Standard, der auf der engen Sichtweise
von Eigenkapital aufbaut, die Lösung für kündbare
Anteile beibehalten könnte, die der IASB kürzlich
veröffentlicht hat.
|
Projekte in Bereichen, in denen IFRS
gegenwärtig keine Anleitung bieten:
| Versicherungen. Wahrscheinlich
nicht bis 2011 abzuschließen (,bedeutender politischer
Widerstand und der Bedarf an Feldversuchen').
|
| Rohstoffindustrien. Nicht bis 2011
abzuschließen.
|
Rahmenkonzept:
| Rahmenkonzept. Im Agendapapier
werden geteilten Meinungen zum Rahmenkonzeptprojekt
dargestellt, aber es wird keine Empfehlung
ausgesprochen. Eine Sichtweise geht dahin, dass IASB und
FASB von jetzt an bis 2011 ihre Kräfte auf Projekte auf
Standardebene konzentrieren sollten. Eine andere
Sichtweise ist, dass die Arbeit zu Bewertungen und ein
Angabenkonzept bis 2011 abgeschlossen sein könnten.
|
Kurzfristige Konvergenzprojekte:
| Ergebnis je Aktie. Im Agendapapier
werden geteilte Meinungen geäußert, ob dieses laufende
Projekt jetzt abgeschlossen werden soll oder ob die
Ergebnisse zu Eigen- und Fremdkapital abgewartet werden
sollen.
|
| Joint Ventures. Fokus nur auf der
Beseitigung der Quotenkonsolidierung.
|
| Ertragsteuern. Der IASB sollte sein
derzeitiges Projekt zur Überarbeitung von IAS 12
abschließen. Obwohl in dem demnächst erscheinenden
Entwurf ein anderer Ansatz zu ungewissen
Steuerpositionen als der des FASB gewählt wird, ist es
für eine Übernahme in den Vereinigten Staaten doch
wichtig, dass dieses Thema adressiert wird.
|
| Andere Projekte. Aufschiebung der
Arbeiten zu Wertminderung, Forschung und Entwicklung und
zur Fair-Value-Option.
|
|