April

IIF-Zwischenbericht zur Marktpraxis von Banken

13.04.2008

Das Institute of International Finance (IIF, eine internationale Bankenvereinigung) hat den Zwischenbericht Report des IIF-Ausschusses zu den besten Marktpraktiken veröffentlicht (in englischer Sprache, 320 KB).

Das IIF rief den Ausschuss infolge der Verschlechterung des US-amerikanischen Hypothekenmarktes unterhalb der besten Bonität zusammen. Der Ausschuss stellt Folgendes fest:

Sich schnell entwickelnde Konsequenzen der Stresssituation an den Märkten haben größere Schwachstellen in den Unternehmenspraktiken und Marktdynamiken aufgedeckt, die allerdings nicht ausschließlich auf das dramatische Wachstum komplexer strukturierter Produkte zurückzuführen sind.

Die Gebiete aufgedeckter Schwachstellen beinhalten sich verschlechternde Standards für die Kreditgewährung durch bestimmte Kreditgeber vor dem Sommer 2007; einen Niedergang in den Standards der Risikoübernahme, sowohl im Hinblick auf die Bündelung strukturierter Produkte als auch gehebelter Kredite; ein übermäßiges Verlassen auf schlecht verstandene, schlecht laufende und kaum angemessene Ratings für strukturierte Produkte; Bewertungsschwierigkeiten infolge der schnellen Verschiebung von Vermögenswerten aus dem liquiden in den illiquiden Bereich; den Kauf strukturierter Produkte ohne eine umfassende Würdigung der Risiken; Liquiditäts- und Reputationsrisikopositionen von Conduits und strukturierten Investmentvehikeln mit größeren nachteiligen Auswirkungen für die als Sponsor auftretenden Banken; und Schwierigkeiten bei der Feststellung, wo Risikopositionen in einer Welt weit verstreuter Risiken liegen.

Die Textziffern 65-78 des Berichts befassen sich mit Bewertungssachverhalten, insbesondere Sachverhalten rund um den beizulegenden Zeitwert (Marktbewertung). Die Textziffern 90-92 widmen sich Transparenz- und Angabesachverhalten. Die Zielsetzung des Ausschusses besteht in der Herstellung einer breiten Übereinkunft über erforderliche Veränderungen in der Praxis, um diese Schwachstellen zu adressieren. Das IIF erwartet, den endgültigen Bericht im dritten Quartal 2008 zu veröffentlichen.

Bericht von der 'Konvergenzsitzung' zwischen IASB und ASBJ

13.04.2008

Der IASB kam am 8. und 9. April 2008 mit Vertretern des Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) in Tokio zusammen.

Dies war ihre zweite Sitzung in Tokio seit der Ankündigung der Initiative vom August 2007, die Konvergenz zwischen den japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen und den IFRS zu beschleunigen. Zu den Fachthemen, die erörtert wurden, gehörten Konsolidierung, Erlöserfassung, Versicherungsverträge, Eigen- und Fremdkapital sowie die Darstellung des Abschlusses. Die Gruppen tauschten ferner ihre Ansichten zu jüngsten internationalen Finanzmarktkrise aus. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (52 KB).

IASCF-Vorsitzender sprach vor EU-Parlamentsausschuss

13.04.2008

Am 8. April 2008 sprach Gerrit Zalm, der Vorsitzende der International Accounting Standards Committee Foundation, unter der der IASB arbeitet, vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments.

Unter anderem stellte er in seiner Präsentation die Pläne der Treuhänder zur Schaffung

eines neues Überwachungsorgans, das die Praxis der Selbsternennung der IASCF-Treuhänder beenden würde, und

formeller Beziehungen zu öffentlichen Stellen einschließlich der Europäischen Kommission

vor. Ferner umriss er den Plan der Treuhänder zur Erweiterung des IASB auf 16 Mitglieder. Die Rede von Zalm können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 52 KB).

IASCF beginnt mit der Überprüfung der Satzung

13.04.2008

Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation, unter der der IASB arbeitet, haben den Prozess für die Überprüfung der Satzung 2008 bekannt gegeben.

Sie haben auch Vorschläge vervollständigt, die kurzfristig veröffentlicht werden, nach denen:

ein 'Überwachungsorgan' von Vertretern offizieller Organisationen einschließlich Wertpapierregulatoren geschaffen werden soll, das die Ernennung der Treuhänder genehmigen und die Aufsichtstätigkeit der Treuhänder überprüfen würde

der IASB auf 16 von derzeit 14 Mitglieder erweitert und eine geografisch ausgeglichene Verteilung geschaffen werden soll.

Die verbleibenden Sachverhalte werden umfassend behandelt, beginnend mit einem Konsultationsdokument in der zweiten Jahreshälfte 2008. Die Treuhänder erwarten, die Überprüfung bis Ende 2009 abgeschlossen zu haben. Die Treuhänder haben eines Satzungsausschuss eingerichtet, der die Überprüfung führen soll, obgleich Entscheidungen nur durch das Treuhändergremium insgesamt gefällt werden. Diesem Ausschuss gehören an: Gerrit Zalm, Vorsitzender der Treuhänder; Philip Laskawy, stellvertretender Vorsitzender der Treuhänder; Bertrand Collomb; Samuel DiPiazza; Aki Fujinuma; Pedro Malan; und Antonio Vegezzi. Hier können Sie die englischsprachige Pressemitteilung herunterladen (63 KB).

Zeitplan für die Überprüfung der Satzung 2008

April 2008

Veröffentlichung von Vorschlägen zur öffentlichen Rechenschaftspflicht und Umfang bzw. geografischer Verteilung des IASB – der erste Abschnitt der Überprüfung der Satzung. Die Frist zur Stellungnahme endet am 31. Juli 2008

April-August 2008

Treuhänder kommen mit interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des ersten Abschnitts zu erörtern

September 2008

Satzungsausschuss entwickelt Vorschläge auf der Grundlage der Auswertung eingegangener Stellungnahmen und anderweitigen Inputs zu den Vorschlagen des ersten Abschnitts zur Vorlage an das gesamte Treuhändergremium

Oktober 2008

Treuhänder werden über den ersten Abschnitt der Überprüfung der Satzung auf ihrer Sitzung in Peking befinden. Änderungen sollen zum 1. Januar 2009 in Kraft treten

Oktober oder November 2008

Treuhänder werden ein Diskussionspapier mit der Bitte um Stellungnahme zu Ansichten zu den anderen Sachverhalten veröffentlichen, die als Teil der Überprüfung der Satzung aufgenommen werden soll – der zweite Abschnitt der Überprüfung der Satzung

Oktober 2008-Januar 2009

Treuhänder kommen mit interessierten Parteien zusammen, um den zweiten Abschnitt der Überprüfung der Satzung zu erörtern

Februar 2009

Treuhänder werden eine Liste an Sachverhalten und der Satzungsausschuss Vorschläge ausarbeiten

April 2009

Treuhänder werden andere Satzungsänderungen zu Sachverhalten, die ausgemacht wurden, veröffentlichen

April 2009-Oktober 2009

Treuhänder werden eine Reihe an Sitzungen zu den Vorschlägen abhalten, möglichweise auch Diskussionen am Runden Tisch

Oktober-November 2009

Abschluss der Überprüfung der Satzung

FSF drängt IASB zur Verbesserung der Rechnungslegung von nicht konsolidierten Unternehmen

12.04.2008

Das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF), eine internationale Vereinigung hochrangiger Vertreter nationaler Behörden und internationaler Finanzinstitutionen, hat den G7-Ministern und den Zentralbanken einen Bericht über die Stärkung der Elastizität der Märkte und der Finanzinstitutionen überreicht.

Der IASB arbeitete an dem Bericht mit, dessen drittes Kapitel auf der in der unten stehenden Nachricht genannten Studie Leading-Practice Disclosures for Selected Exposures aufbaut. In dem Bericht werden die Gründe und die Schwächen untersucht, die für die aktuellen Unruhen an den Finanzmärkten weltweit ursächlich sind, und Empfehlungen ausgesprochen, wie diese Schwächen behoben werden können. Der Bericht umfasst die folgenden Gebiete:

gestärkte bankenrechtliche Aufsicht über Kapital, Liquidität und Risikomanagement,

Verbesserung von Transparenz und Bewertung,

Änderung der Rolle und der Verwendung von Kredit-Ratings,

Stärkung die Reaktionsfähigkeit der Behörden im Angesicht von Risiken,

robuste Vereinbarungen für die Zeiten, in denen das Finanzsystem unter Druck gerät.

Bezüglich der Rechnungslegung von und den Angaben zu nicht konsolidierten Unternehmen kommt der FSF zu folgendem Schluss:

Der IASB sollte die Standards für die Rechnungslegung von und die Angaben zu nicht konsolidierten Gesellschaften schnellstmöglich verbessern und mit anderen Standardsetzern der Welt zusammenarbeiten, um internationale Konvergenz zu erzielen. Im Bericht heißt es: Eine Erfassung als bilanzunwirksam in im Abschluss kann das Ergebnis der Standards zu Ausbuchung (z.B. Entfernung von Vermögenswerten aus der Bilanz durch Verbriefung) und Konsolidierung sein (z.B. Zweckgesellschaften). Die Standards von IASB und dem amerikanischen Standardsetzer FASB unterscheiden sich für beide Sachverhalte und hinsichtlich der Angabeforderungen für nicht konsolidierte Gesellschaften. IASB und FASB betreiben Projekte zur Konvergenz ihrer Standards in diesen Bereichen, und diese Arbeiten sollten beschleunigt werden, so dass man zu hochwertigen einheitlichen Ansätzen gelangen kann. Dabei sollten IASB und FASB, wie es nach ihren Konsultationsprozessen möglich ist, erwägen, direkt zu Entwürfen zu bilanzunwirksamen Sachverhalten überzugehen und nicht erst Diskussionspapiere zu veröffentlichen, um der Dringlichkeit der Überarbeitung dieser Standards gerecht zu werden. In den Standards sollte gefordert werden, das Risikopotential und mögliche Verluste aus nicht konsolidierten Gesellschaften eindeutig zu identifizieren und im Abschluss darzustellen. IASB und FASB sollten während dieses Prozesses Rücksprache mit Anlegern, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden und anderen Interessengruppen zu deren Ansichten nehmen und sollten die Sachverhalte bedenken, die während der derzeitigen Marktunruhen zu Tage getreten sind, sowie den Fortschritt, der in den Abschlüssen 2007 und in anderen öffentlichen Angaben gemacht wurde.

Bezüglich der Bewertung kommt der FSF zu folgendem Schluss:

Die internationalen Standardsetzer sollten die Bilanzierung, die Angaben und die Prüfungsleitlinien zu Bewertung verbessern. Im Bericht heißt es:

Der IASB wird seine Standards verbessern, um bessere Angaben zu Bewertung, zu den Bewertungsmethoden und zur Unsicherheit in Bezug auf Bewertungen zu erzielen.

Der IASB wird seine Prinzipien und Angabeerfordernisse bezüglich der Bewertung von Finanzinstrumenten überprüfen, um die Bereiche herauszuarbeiten, die im Licht der Erkenntnisse aus den Marktunruhen der Verbesserung bedürfen. Im Rahmen dieser Bemühungen werden die Angaben in den Abschlüssen 2007 untersucht und Rücksprache genommen mit Anlegern, Unternehmen, Prüfungsgesellschaften und Aufsichts- und Regulierungsbehörden hinsichtlich deren Ansichten zur Qualität der Angabepraxis zu Bewertungen.

Der IASB wird seine Leitlinien zur Bewertung von Finanzinstrumenten, wenn die Märkte inaktiv sind, verbessern. Dazu wird 2008 eine Expertenberatungsgruppe eingesetzt werden.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

vollständiger Bericht des FSF (400 KB)

Presseerklärung des FSF (64 KB)

IDW ergänzt Stellungnahme zum BilMoG

12.04.2008

Am 4. Januar 2008 hatte das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) Stellung genommen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz — BilMoG).

Auf Wunsch des BMJ konkretisierte das IDW am 14. März 2008 seine Vorschläge zur Neustrukturierung der Berichterstattung (Vermeidung von Wahlrechten; Bündelung von Angaben und deren Verteilung auf Anhang und Lagebericht). In einem weiteren Schreiben hat das IDW nun noch einmal seine Stellungnahme ergänzt, insbesondere in Hinsicht auf sprachliche Konkretisierungen und die Mindestkarenzzeit bei der Rotation des verantwortlichen Prüfungspartners.

ursprüngliche Stellungnahme des IDW (207 KB)

Konkretisierung vom März (75 KB)

aktuelle Ergänzung (75 KB)

G-7-Minister erwarten 'schnelle Taten' durch den IASB

12.04.2008

Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-7, die derzeit in Washington tagen, haben sich deutlich hinter die Empfehlungen im FSF-Bericht gestellt, dessen Kerninhalte in unserer nachfolgenden Nachricht aufgeführt sind.

Hinsichtlich des IASB sagten die G-7:

Wir haben die folgenden Empfehlungen unter den sofortigen Umsetzungsprioritäten innerhalb der nächsten 100 Tage identifiziert: Der International Accounting Standards Board (IASB) und andere maßgebliche Standardsetzer sollten schnellstens Maßnahmen einleiten, um die Bilanzierungs- und Angabestandards für außerbilanzielle Unternehmen zu verbessern und ihre Leitlinien zur Fair-Value-Bilanzierung zu erhöhen, insbesondere hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten in Stresszeiten.

Die Stellungnahme der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-7 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 23 KB).

Internationaler Bericht zu den Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit den Marktturbulenzen

12.04.2008

Ranghohe Vertreter von Aufsichtsbehörden aus fünf Ländern (die sogenannte Senior Supervisors Group - darunter auch Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Eidgenössischen Bankenkommission) haben einen Bericht veröffentlicht, welcher die Offenlegungspraktiken von Finanzinstituten in Bezug auf bestimmte Risiken analysiert, die vom Markt unter den aktuellen Verhältnissen als hochriskant eingestuft werden.

Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf Zweckgesellschaften. Der Bericht widmet sich in einem Abschnitt auch den Angabevorschriften in den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US-GAAP) und in den IFRS.

Nach US-GAAP sind bestimmte Mindestangaben in Bezug auf Risiken aus Zweckgesellschaften zu leisten:

für konsolidierte und nicht konsolidierte Zweckgesellschaften: Art, Zweck, Größe und Aktivitäten der Zweckgesellschaft;

für konsolidierte Zweckgesellschaften: Buchwerte und Klassifizierung von konsolidierten Vermögenswerten, die als Sicherheit für die Verpflichtungen der Zweckgesellschaft fungieren;

für nicht konsolidierte Zweckgesellschaften: Art der Verbindung des Unternehmens mit der Zweckgesellschaft und das maximale Risiko, dass dem Unternehmen daraus entsteht.

Nach IFRS gibt es keine besonderen Vorschriften für die Angaben zu Zweckgesellschaften jenseits der allgemeinen Angabevorschriften zu konsolidierten Unternehmen und zu bilanzunwirksamen Vereinbarungen. Nach IFRS führen allerdings mehr Kriterien zur Konsolidierung einer Zweckgesellschaft als nach US-GAAP.

Der Bericht Leading-Practice Disclosures for Selected Exposures(in englischer Sprache, 350 KB), der auf Veranlassung des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) erarbeitet wurde und die Angabepraxis bei 20 Finanzinstituten (darunter Deutsche Bank, Commerzbank, Credit Suisse Gruppe und UBS) untersucht, kommt zu dem Schluss, dass die Angabepraxis verbessert werden kann, ohne dass notwendigerweise auch die Angabevorschriften geändert werden müssen.

Studie zum Entscheidungsnutzen konkurrierender Bewertungskonzepte

11.04.2008

Im Rahmen der Diskussionen zur Gestaltung der Bilanzierung nimmt die Debatte über geeignete Bewertungsmaßstäbe einen zentralen Stellenwertwert ein.

Im Mittelpunkt der Diskussion steht regelmäßig die Zeitwertbilanzierung, welche insbesondere im Rahmen der internationalen Rechnungslegung in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Wie die jüngsten Reaktionen auf die Finanzmarktkrise erneut belegen, werden Vor- und Nachteile dieser Entwicklung durchaus unterschiedlich beurteilt. (s. beispielsweise auch unsere Nachrichten vom 8. April 2008 und vom 10. Dezember 2007). Einen aktuellen Beitrag zur Debatte über den Entscheidungsnutzen konkurrierender Bewertungskonzepte leistet die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) veröffentlichte Befragungsstudie „Attitudes towards Fair Value and Other Measurement Concepts: An Evaluation of their Decision Usefulness“ (in englischer Sprache, 517 KB). Diese entstand in Kooperation mit Professor Joachim Gassen, Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung der Humboldt-Universität zu Berlin, und der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS). Im Rahmen einer Online-Umfrage wurden europäische professionelle Investoren und deren Berater zum Entscheidungsnutzen alternativer Bewertungskonzepte befragt.

Aufbau und Ergebnisse der Studie:

Die Studie bestätigt zunächst Ergebnisse vorangegangener Studien: So wird eine Zeitwertbewertung einer Bewertung zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Allgemeinen vorgezogen.

Jedoch wird diese generelle Einschätzung durch weiterführende Analysen relativiert: Eine differenzierte Betrachtung zeigt, dass der Entscheidungsnutzen einzelner Bewertungskonzeptionen für verschiedenartige Vermögenswerte und Schulden durchaus unterschiedlich eingeschätzt wird.

Hierbei erfolgt eine deutliche Unterscheidung zwischen marktbasierten (mark-to-market) und modellgestützten (mark-to-model) Zeitwertbewertungen. Während der Entscheidungsnutzen marktbasierter beizulegender Zeitwerte regelmäßig sehr hoch bewertet wird, fällt die Beurteilung des Nutzens modellbasierter beizulegender Zeitwerte vergleichsweise niedrig aus. Ausschließlich für Finanzinstrumente werden modellbasierte beizulegende Zeitwerte einer Bewertung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgezogen.

IDW nimmt Stellung zu den geänderten Entwürfen ISA 501 und ISA 520

11.04.2008

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), dem für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, Stellung zu zwei geänderten Entwürfen der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) genommen.

Die neuen Entwürfe im Rahmen der Klarheitskonvention, ISA 501 (neu gefasst) Prüfungsnachweise in Bezug auf bestimmte Abschlusssalden und -angaben und ISA 520 (neu gefasst) Analytische Prüfungshandlungen, werden unter Einschränkungen unterstützt.

Stellungnahme zu ISA 501 (in englischer Sprache, 100 KB)

Stellungnahme zu ISA 520 (in englischer Sprache, 85 KB)

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