August

IASB-Webcast zum aktuellen Stand beim IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

30.08.2008

Vor sechs Monaten (im März 2008) begann der Board mit der erneuten Erörterung seines Standardentwurfs zu einem IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU).

Der IASB-Direktor für die Standards für nicht börsennotierte Unternehmen, Paul Pacter, wird im Rahmen einer live ausgestrahlten Internetpräsentation einen Überblick über den aktuellen Stand der Erörterungen sowie über die ausstehenden Sachverhalte geben. Die Präsentation findet am 10. September 2008 statt. Im Anschluss an die Präsentation werden die Teilnehmer die Möglichkeit haben, Fragen online zu stellen, die dann direkt beantwortet werden. Da die Fragen nur auf diese Weise gestellt werden können, wird es zu Beginn der Veranstaltung eine Einweisung geben. Paul Pacter wird v.a. auf folgende Sachverhalte eingehen:

Warum wird ein IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen benötigt?

Was sind die Vorschläge des IASB?

Was sind die wesentlichen Sachverhalte, die sich aus den Stellungnahmen und den Feldtests ergeben haben?

Was bleibt zu tun?

Wie wir die IASC-Stiftung bei der Umsetzung behilflich sein?

Um den Interessenten in verschiedenen Zeitzonen entgegen zu kommen, wird der IASB den Webcast zweimal einrichten:

am 10. September 2008 um 11 Uhr deutscher Zeit

am 10. September 2008 um 16 Uhr deutscher Zeit

Die Teilnahme an der Internetpräsentation ist kostenfrei, Sie müssen sich allerdings für die Teilnahme anmelden. Dies können Sie ab sofort bis zur Präsentation jederzeit tun. Wenn Sie sich jetzt anmelden, werden Sie von dem Provider an die Präsentation kurze Zeit vorher erinnert. Sobald Sie anmeldet sind, erhalten Sie einen Link mit dem Zugang zur Internetpräsentation. Sie müssen sich unabhängig davon anmelden, ob Sie der Präsentation lediglich über das Telefon zuhören oder die Präsentation im Internet verfolgen und nebenbei am Telefon zuhören wollen. Nähere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier.

Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

29.08.2008

Unsere kanadischen Kollegen haben die Augustausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte.

Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören IFRS-Angaben im Lagebericht und die Auswirkungen der vorgeschlagenen Definition eines öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmens (Publicly Accountable Enterprise, PAE) auf die folgenden Bereiche:

profitorientierte, nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen,

gemeinnützige Organisationen,

Pensionspläne.

Wie immer ist auch eine Zusammenfassung der neuesten IFRS-Ereignisse enthalten.

Countdown-Newsletter in englischer Sprache (445 KB)

Countdown-Newsletter in französischer Sprache (544 KB)

IAS PLUS-Länderseite Kanada

Heads Up-Newsletter zum IFRS-Fahrplan der SEC

29.08.2008

In der Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 28. August 2008 mit dem Titel On the Road to IFRSs (Auf dem Weg zu IFRS, in englischer Sprache, 190 KB) wird die jüngste Entscheidung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) erörtert, die den Vorschlag eines „Fahrplans‟ zur IFRS-Einführung in den Vereinigten Staaten veröffentlichen will.

Im Fahrplan ist folgendes vorgesehen:

bestimmten US-amerikanischen Emittenten soll das Wahlrecht gegeben werden, IFRS in ihren Abschlüssen auf Formblatt 10-K für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 enden, zu verwenden, und

es sollen sieben Meilensteine definiert werden, bei deren Erreichen die SEC entscheiden kann, eine verpflichtende Anwendung von IFRS für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Dezember 2014 enden, vorzuschreiben.

Nächste Sitzung des EFRAG-Fachexpertenausschusses

29.08.2008

Die nächste Sitzung des Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 8. und 9. September 2008 in Brüssel stattfinden.

Die Sitzung steht Beobachtern offen, die sich bis zum 5. September 2008 anmelden können (Details in der Presseerklärung von EFRAG). Folgende Themen werden erörtert:

IFRIC 16

die Änderungen an IAS 39

das IASB-Projekt zu Konsolidierung

die IASB-Entwürfe zu den jährlichen Verbesserungen und zum Ergebnis je Aktie

der CESR-Entwurf zu beizulegenden Zeitwerten und damit in Zusammenhang stehenden Angaben

der PAAinE-Entwurf eines Diskussionspapiers zur Erfolgsberichterstattung

die Agenda der Konvergenzprojekte des IASB (mit Vertretern des IASB)

IASC-Stiftung veröffentlicht neuen Leitfaden zu IFRS-Taxonomie

29.08.2008

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat einen englischsprachigen Leitfaden mit dem Titel IFRS Taxonomy Guide 1.00 – All you need to know about the IFRS Taxonomy as a preparer, supervisor, software developer (Alles, was Sie über die IFRS-Taxonomie als Ersteller, Supervisor oder Software-Entwickler wissen müssen) veröffentlicht.

Der Leitfaden kann kostenfrei von der Internetseite der IASCF heruntergeladen werden.

AICPA unterstützt IFRS-Fahrplan der SEC

29.08.2008

Das US-amerikanisches Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat eine Verlautbarung (in englischer Sprache, 40 KB) zur Unterstützung des IFRS-Fahrplans der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) veröffentlicht.

Darin heißt es, der IFRS-Fahrplan „stelle einen wichtigen Entwicklungsschritt in dem Prozess dar, der nach Meinung des AICPA schließlich zum Übergang von US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf internationale Rechnungslegungsstandards für öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen führen wird.‟

Weitere Informationen über den IFRS-Fahrplan der SEC

28.08.2008

Bei einer Rede während der öffentlichen Sitzung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), auf der die SEC vereinbarte, einen Plan für den Weg hin zu einer Anwendung der IFRS durch US-amerikanische, bei ihr registrierte Unternehmen vorzuschlagen, äußerte sich Kommissarin Elisse B.

Walter zu verschiedenen Aspekten des noch zu veröffentlichen Vorschlags. Einer ihrer Punkte war, dass die Unternehmen, die sich für eine freiwillige vorzeitige Anwendung entscheiden, ihren Abschlüssen eine Überleitung der IFRS-Zahlen auf US-GAAP beifügen sollen müssten. Dies sei notwendig, weil die SEC letztlich zu der Entscheidung kommen könne, dass sie US-amerikanischen nicht vorschreiben wird, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen, oder zumindest diese Vorschrift zeitlich hinauszögern könne. Die vollständige Rede von Kommissarin Walter in englischer Sprache finden sie hier; wir übersetzen nachfolgend einen Auszug für Sie.

Am wichtigsten ist, dass wir immer daran denken, dass niemand genau sagen kann, was die Zukunft bringen wird. Ich bin der festen Meinung, dass wir uns auch auf die Alternative vorbereiten müssen, dass die SEC entscheiden wird, die IFRS nicht für US-amerikanische Emittenten zu übernehmen oder zuzulassen. Wie die Meilensteine zeigen, die auf dieser Veranstaltung zum IFRS-Fahrplan vorgestellt wurden, gibt es bedeutende Hürden, die in den nächsten drei Jahren überwunden werden müssen, damit die SEC sich entscheidet, IFRS-Abschlüsse auch von US-amerikanischen Emittenten zu akzeptieren. Daher unterstütze ich auf jeden Fall den Überleitungsvorschlag, der auch als Alternativvorschlag B für die vorzeitige Anwendung bekannt ist. Nach Alternativvorschlag B wäre eine Überleitung solange zur Verfügung zu stellen, bis die SEC weitere Entscheidungen hinsichtlich der Anwendung von IFRS durch US-Emittenten fällt. Ich glaube, dass dieser Überleitungsvorschlag extrem wichtig ist – damit wird die Vergleichbarkeit erhöht, und US-amerikanischen Anlegern ist es eine Hilfe beim Übergang, zu sehen, wie US-Unternehmen ihre Abschlüsse nach IFRS aufstellen. Ich halte die Überleitung auch für unabdingbar, weil so Unternehmen, die IFRS vorzeitig anwenden, einen Weg zurück zu US-GAAP haben, wenn die SEC entscheidet, 2011 die IFRS nicht einzuführen.

SEC schlägt IFRS-Fahrplan für US-amerikanische, bei ihr registrierte Unternehmen vor

28.08.2008

In unserer Nachricht vom 25. August 2008 hatten wir über die Erwägungen der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) berichtet, zur Stellungnahme zu einem IFRS-Fahrplan für US-amerikanische Unternehmen aufzurufen.

Es liegen jetzt weitere Informationen vor. Am 27. August hat die SEC dafür gestimmt, zu dieser öffentlichen Stellungnahme zu einem "Fahrplan" aufzufordern, nach dem es möglich sein könnte, dass US-amerikanische Emittenten ab 2014 die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden. Derzeit müssen US-Emittenten US-GAAP anwenden, obwohl ausländische Emittenten (von denen es etwa 1.100 aus 52 Rechtskreisen gibt) IFRS anwenden dürfen. Der Vorschlag sieht eine verpflichtende IFRS-Übernahme durch US-Emittenten vor, die in Abhängigkeit von der Größe der Unternehmen in drei Phasen von 2014 bis 2016 erfolgen könnte:

2014 für große Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen,

2015 für alle anderen Teilnehmer des beschleunigten Verfahrens,

2016 für alle anderen bei der SEC registrierten Unternehmen.

Nach dem Vorschlag wäre auch einer begrenzten Gruppe von großen US-Emittenten (abhängig von Branche und Größe) die freiwillige vorzeitige Anwendung der IFRS für Berichtsperioden gestattet, die nach dem 15. Dezember 2009 beginnen (Einreichung bei der SEC 2010). Die verpflichtende IFRS-Übernahme im Jahr 2014 ist allerdings kein Automatismus. 2011 würde die SEC die Fortentwicklung der IFRS anhand bestimmter festgesetzter Meilensteine prüfen und entscheiden, ob die Übernahme 2014, später oder gar nicht erfolgen soll. Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung der SEC. Die SEC hat den vollständigen Text des Vorschlags noch nicht auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt. Ab Veröffentlichung des Vorschlags im Federal Register gilt eine 60-tägige Kommentierungsfrist. Das US-amerikanische Institut Financial Executives International (FEI) hat ebenfalls eine Presseerklärung veröffentlicht (in englischer Sprache, 27 KB), in der es heißt: "Das FEI unterstützt die heutige Entscheidung der SEC, einen Fahrplan vorzuschlagen, nach dem US-Emittenten Abschlüsse einreichen können, die in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt wurden."

SEC verabschiedet neue Angaberegelungen für ausländische Unternehmen

28.08.2008

Am 27. August 2008 hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einstimmig dafür gestimmt, die Angaberegelungen für ausländische Unternehmen, die Wertpapiere in US-amerikanischen Märkten anbieten, zu aktualisieren und zu modernisieren.

Derzeit gibt es rund 1.100 bei der SEC registrierte ausländische Emittenten und 700 andere ausländische Unternehmen, deren Wertpapiere außerbörslich und ohne Registrierung bei der SEC gehandelt werden: Die englischsprachige Presseerklärung der SEC finden Sie hier. Drei Pakete von Änderungen wurden verabschiedet.

Verbesserung der Berichterstattung durch ausländische Emittenten. Die Frist für die Einreichung von Abschlüssen ausländischer Emittenten wird von sechs auf vier Monate verkürzt. Die Änderungen sehen auch vor, dass ausländische Emittenten ihre Berechtigung, spezielle Formulare zu nutzen und spezielle Regeln anzuwenden, die für ausländische Emittenten zur Verfügung stehen, nur einmal im Jahr prüfen müssen und nicht fortlaufend. Weiterhin sollen die Angaben verbessert werden, die ausländische Emittenten den Anlegern hinsichtlich Wechsel ihres Prüfers und Unstimmigkeiten mit ihrem Prüfer zur Verfügung stellen. Außerdem werden durch die Änderungen die Formulare für die Jahresabschlüsse und die Registrierung, die von ausländischen Emittenten verwendet werden, geändert, um bestimmte Angaben in diesen Formularen zu verbessern.

Ausnahme von der Registrierung. Nach Abschnitt 12g3 der Exchange Act Rule sind ausländische Emittenten von einer Registrierung ihrer Wertpapiere ausgenommen, wenn sie der SEC bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, die außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht werden. Die entsprechenden Wertpapiere können dann dann ohne Registrierung in den Vereinigten Staaten außerbörslich gehandelt werden. Derzeit nutzen rund 700 Unternehmen diese Ausnahme – eine Auflistung in englischer Sprache finden Sie hier (389 KB). Nach den neuen Regelungen entfallen die derzeitige schriftliche Beantragung und Einreichung weiterer Unterlagen in Papierform, indem ausländische Emittenten automatisch von Abschnitt 12(g) ausgenommen werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Wie gegenwärtig auch der Fall ist müssen die Emittenten auch weiterhin ihre Wertpapiere unter dem Exchange Act registrieren lassen, damit diese an einer nationalen Wertpapierbörse notiert oder außerbörslich im US-amerikanischen Freiverkehrshandel gehandelt werden.

Grenzübergreifende Unternehmenszusammenschlüsse und Bezugsrechtemissionen. Die SEC verabschiedete Änderungen, mit denen die Nutzbarkeit von Ausnahmen für Unternehmenszusammenschlüsse, Übernahmeangebote und Bezugsrechtemissionen ausgeweitet und verbessert werden soll. Gleichzeitig sollen durch diese Änderungen Anbieter und Emittenten ermutig werden, US-amerikanischen Wertpapierinhabern zu gestatten, an diesen Transaktionen unter den gleichen Bedingungen teilzunehmen wie andere Wertpapierinhaber. Die SEC stimmte außerdem dafür, Interpretationsleitlinien zu verschiedenen Themen zur Verfügung zu stellen, die in der Praxis grenzüberschreitender Transaktionen oft zu Fragen führen.

IDW äußert sich zum IESBA-Entwurf zur Unabhängigkeit

28.08.2008

In einem Schreiben (in englischer Sprache, 79 KB) an den internationalen Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Meinung vertreten, dass die Erbringung interner Revisionsdienstleistungen die Unabhängigkeit des Prüfers nicht beeinträchtigt, wenn diese unwesentlich sind.

Die Vorschläge des IESBA zur Stärkung der Unabhängigkeit des Prüfers vom 30. Mai 2008 sehen keine derartige Ausnahme vor.

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