SEC verabschiedet neue Angaberegelungen für ausländische Unternehmen

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28.08.2008

Am 27. August 2008 hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einstimmig dafür gestimmt, die Angaberegelungen für ausländische Unternehmen, die Wertpapiere in US-amerikanischen Märkten anbieten, zu aktualisieren und zu modernisieren.

Derzeit gibt es rund 1.100 bei der SEC registrierte ausländische Emittenten und 700 andere ausländische Unternehmen, deren Wertpapiere außerbörslich und ohne Registrierung bei der SEC gehandelt werden: Die englischsprachige Presseerklärung der SEC finden Sie hier. Drei Pakete von Änderungen wurden verabschiedet.

Verbesserung der Berichterstattung durch ausländische Emittenten. Die Frist für die Einreichung von Abschlüssen ausländischer Emittenten wird von sechs auf vier Monate verkürzt. Die Änderungen sehen auch vor, dass ausländische Emittenten ihre Berechtigung, spezielle Formulare zu nutzen und spezielle Regeln anzuwenden, die für ausländische Emittenten zur Verfügung stehen, nur einmal im Jahr prüfen müssen und nicht fortlaufend. Weiterhin sollen die Angaben verbessert werden, die ausländische Emittenten den Anlegern hinsichtlich Wechsel ihres Prüfers und Unstimmigkeiten mit ihrem Prüfer zur Verfügung stellen. Außerdem werden durch die Änderungen die Formulare für die Jahresabschlüsse und die Registrierung, die von ausländischen Emittenten verwendet werden, geändert, um bestimmte Angaben in diesen Formularen zu verbessern.

Ausnahme von der Registrierung. Nach Abschnitt 12g3 der Exchange Act Rule sind ausländische Emittenten von einer Registrierung ihrer Wertpapiere ausgenommen, wenn sie der SEC bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, die außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht werden. Die entsprechenden Wertpapiere können dann dann ohne Registrierung in den Vereinigten Staaten außerbörslich gehandelt werden. Derzeit nutzen rund 700 Unternehmen diese Ausnahme – eine Auflistung in englischer Sprache finden Sie hier (389 KB). Nach den neuen Regelungen entfallen die derzeitige schriftliche Beantragung und Einreichung weiterer Unterlagen in Papierform, indem ausländische Emittenten automatisch von Abschnitt 12(g) ausgenommen werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Wie gegenwärtig auch der Fall ist müssen die Emittenten auch weiterhin ihre Wertpapiere unter dem Exchange Act registrieren lassen, damit diese an einer nationalen Wertpapierbörse notiert oder außerbörslich im US-amerikanischen Freiverkehrshandel gehandelt werden.

Grenzübergreifende Unternehmenszusammenschlüsse und Bezugsrechtemissionen. Die SEC verabschiedete Änderungen, mit denen die Nutzbarkeit von Ausnahmen für Unternehmenszusammenschlüsse, Übernahmeangebote und Bezugsrechtemissionen ausgeweitet und verbessert werden soll. Gleichzeitig sollen durch diese Änderungen Anbieter und Emittenten ermutig werden, US-amerikanischen Wertpapierinhabern zu gestatten, an diesen Transaktionen unter den gleichen Bedingungen teilzunehmen wie andere Wertpapierinhaber. Die SEC stimmte außerdem dafür, Interpretationsleitlinien zu verschiedenen Themen zur Verfügung zu stellen, die in der Praxis grenzüberschreitender Transaktionen oft zu Fragen führen.

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