FMA und OeNB legen Forderungen zur Verbesserung der Finanzmarktaufsicht in Österreich vor

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27.08.2008

Nach der institutionelle Aufsichtsreform, die mit 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, haben die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) zwei Forderungspakete geschnürt, die Schwachstellen im Aufsichtsrecht beseitigen sollen: Ein „Off-Balance-Paket", das jene bilanzrechtlichen Schlupflöcher schließen soll, die zu den Problemfällen und Turbulenzen der vergangenen Jahre beigetragen haben, und ein „Aufsichtspaket", das der Aufsicht helfen soll, das Recht noch effizienter und effektiver durchzusetzen.

Folgende Forderungen hinsichtlich der Bilanzierung und Aufsicht von Stiftungsmodellen, derivativen Produkten und Hedging sowie Garantien werden von der FMA und der OeNB im Rahmen des Off-Balance-Pakets geltend gemacht:

Transaktionen mit Stiftungen, ABS- und Off-Shore-SPV sowie Conduits: Die Konstruktionen müssen gegenüber der Aufsicht offen gelegt, in die Bilanz einbezogen und dem Risikomanagement der Bank unterworfen werden. Wird dem nicht nachgekommen, so kann die Aufsicht bei Eigenmittelkonstruktionen deren Anerkennung verweigern.

Bei Derivaten und ähnlichen Produkten sollte die Bilanzierung nicht mehr off-balance erfolgen. Der konkrete Wert ist generell – und nicht erst bei Verlustrealisierung – in der Bilanz zu erfassen, und es bedarf klarer Regelungen, welche Instrumente zum aktuellen Marktwert und welche zu historischen Anschaffungskosten zu bewerten sind. Hedging – also Sicherungsgeschäfte mit Derivaten – muss effektiv sein und dokumentiert werden.

Auch für die Bilanzierung von Garantien besteht ein Bedarf an klareren gesetzlichen Regelungen.

Wesentlich ist, dass sich die neuen Regelungen so weit wie möglich am international anerkannten Rechnungslegungsstandard IAS 39 orientieren.

Weitere Informationen zu den Forderungen von FMA und OeNB finden Sie in der gemeinsamen Presseerklärung (46 KB).

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