IFRS und die Bergbaubaubranche

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14.08.2008

Öffentlich rechenschaftpflichtige Unternehmen in Kanada müssen ihre Rechnungslegung ab 2011 auf IFRS umstellen (wahlweise auch früher, mit Zustimmung der regional zuständigen Wertpapieraufsicht sogar schon 2008).

Der Übergang von den kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen wird sich für jedes Unternehmen anders darstellen. Gleichwohl werden bestimmte Themen und Sachverhalte in bestimmten Branchen in gleicher Weise auftreten. Unsere kanadischen Kollegen haben die Broschüre IFRS und die Bergbaubranche: die zehn wichtigsten Bilanzierungssachverhalte für kanadische Unternehmen veröffentlicht (in englischer Sprache, 264 KB). Diese Publikation enthält die Sichtweise von Deloitte zu den folgenden Sachverhalten beim Übergang auf IFRS in der Bergbaubranche:

  1. Wertminderungen
  2. Mineralische Vorkommen und Sachanlagen
  3. Rückstellungen und Verpflichtungen zur Stilllegung von Vermögenswerten (einschließlich Kosten der Entsorgung und Renaturierung)
  4. Unternehmenszusammenschlüsse, Konsolidierung und Zweckgesellschaften
  5. Joint Ventures
  6. Fremdkapitalkosten
  7. Fremdwährungsumrechnung
  8. Finanzinstrumente
  9. Ertragsteuern
  10. Erstmalige Anwendung der IFRS

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