IASB schlägt Änderungen an IAS 33 Ergebnis je Aktie vor

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07.08.2008

Der IASB hat Änderungen an IAS 33 Ergebnis je Aktie vorgeschlagen, um die Berechnung des Ergebnisses je Aktie zu vereinfachen und um den internationalen Standard mit US-GAAP zu konvergieren.

Der Vorschlag ist in einen Entwurf mit dem Titel Vereinfachung des Ergebnisses je Aktie gefasst (Simplifying Earnings per Share). Die Kommentierungsfrist endet am 5. Dezember 2008. Gleichzeitig hat der US-amerikanische Standardsetzer Änderungen an seinem Standard zum Ergebnis je Aktie (SFAS 128 Earnings per Share) vorgeschlagen. Der Vorschlag des IASB würde die Version von IAS 33, die 2003 herausgegeben und 2007 durch IAS 1 geändert wurde, ersetzen.

Unter anderem soll mit den Änderungen an IAS 33 folgendes erreicht werden:

Zurverfügungstellung eines eindeutigen Prinzips, um zu bestimmen, welche Aktien und anderen Instrumente in die Berechnung des Ergebnisses je Aktie einbezogen werden sollen. Nach diesem Prinzip würde die durchschnittliche gewichtete Anzahl der Stammaktien nur die Instrumente einbeziehen, die ihrem Halter das Recht geben, gegenwärtig an den Gewinnen oder Verlusten der Periode zu partizipieren.

Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie für bestimmte Instrumente wie beispielsweise Verträge über die Veräußerung oder den Rückkauf eigener Aktien und partizipierender Instrumente des Unternehmens soll klargestellt werden. In dem Entwurf werden solche Verträge behandelt, als habe das Unternehmen die Aktien bereits zurückerworben. Daher würde das Unternehmen diese Aktien bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie aus dem Nenner herausnehmen.

Verbesserung der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie für partizipierende Instrumente und aus zwei Gattungen bestehenden Stammaktien. Wenn ein wandelbares Finanzinstrument einen stärker verwässernden Effekt hätte, wenn eine Wandlung angenommen wird, dann würde das Unternehmen die stärker verwässernde Behandlung für das verwässerte Ergebnis je Aktie annehmen.

Vereinfachung der Berechnung des Ergebnisses je Aktie für Instrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Für solche Instrumente (einschließlich derivativer Komponenten hybrider Finanzinstrumente) würde das Unternehmen weder den Zähler noch den Nenner der Berechnung des verwässerten Ergebnisses anpassen.

Der IASB hat eine englischsprachige Presseerklärung zu den Änderungen herausgegeben (47 KB).

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