Entscheidung der EU-Kommission zu Prüfungsgesellschaften aus Drittländern
05.08.2008
Die Europäische Kommission nahm heute eine Entscheidung über die Einräumung einer Übergangsfrist für die Registrierungsanforderungen von Abschlussprüfungsgesellschaften aus 30 Nicht-EU-Ländern an.
Die Umsetzung und rechtliche Durchsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen sind besonders in Krisenzeiten für die Finanzmärkte wichtig, in denen wir uns auf solide Prüfungen der Abschlüsse verlassen können müssen. Es freut mich, dass die Aufsichtsbehörden in Europa zusammenarbeiten, so dass Prüfungsgesellschaften aus Drittländern genau wissen, was von ihnen bei der Prüfung von auf den europäischen Kapitalmärkten notierten Unternehmen erwartet wird. |