In dem Bericht
werden 25 Empfehlungen genannt, bei denen der CIFR der
Ansicht ist, dass diese durch die SEC, den Financial
Accounting Standards Board, die US-amerikanische
Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) oder
deren jeweilige Stabsabteilungen -soweit sachgerecht - ohne
Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden können. Die vom
Beirat unterbreiteten Vorschläge zur Verbesserung der
Rechnungslegung gliedern sich in fünf Kerngebiete:
- Erhöhung der Nützlichkeit von Informationen in SEC-Berichten
- Verbesserung des Standardsetzungsprozesses
- Verbesserung des grundlegenden Designs neuer
Bilanzierungsstandards
- Skizzierung verbindlicher Auslegungsleitlinien
- Klarstellende Leitlinien zu Neudarstellungen und
Ermessensentscheidungen in der Bilanzierung
Beispiele für einige der Vorschläge mit Bezug zum Design von
Bilanzierungsstandards und zum Standardsetzungsprozess:
| Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert. Die SEC
sollte empfehlen, dass der FASB solange Umsicht bei der
Herausgabe neuer Standards und Interpretationen ist, durch
die die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in Gebieten,
in denen dieser noch nicht gefordert wird, walten lässt, bis
(a) der FASB ein Rahmenkonzept für die Bewertung zum
Abschluss gebracht hat, um verschiedenen Arten von
Geschäftsaktivitäten auf systematische Weise
Bewertungsmaßstäbe zuzuweisen, und (b) SEC, FASB und Andere
einen Plan zur Stärkung der Infrastruktur entwickelt und
umgesetzt haben, die eine Rechnungslegung zum beizulegenden
Zeitwert unterstützt.
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| Darstellung des Abschlusses. Die SEC
sollte empfehlen, dass der FASB sich mit der Frage befasst, (a)
den Abschluss nach aussagekräftigen Kategorien von
Geschäftsaktivitäten gliedert, wie bspw. betriebliche,
investive und Finanzierungstätigkeit und (b) ein probates
Mittel für die Überleitung der Gewinn- und Verlustrechnung
auf die Kapitalflussrechnung und umgekehrt nach der
Hauptklassen von Bewertungsmaßstäben entwickelt.
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| Angaben. Zusammenführung bestehender
Angabeerfordernisse von SEC und FASB in ein geschlossenes
Ganzes auf der Grundlage einheitlicher Zielsetzungen und
Prinzipien.
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| Angabe von Risiken und Ermessensentscheidungen.
Forderung nach Angabe der Kernannahmen, Schätzungen und
Sensitivitätsanalysen, die eine Auswirkung auf das
Unternehmensgeschehen haben können sowie eine qualitative
Erörterung der wesentlichen Risiken und Unsicherheiten, die
die Beträge im Zeitablauf erheblich verändern könnten.
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| Ansatz. Ansatzleitlinien in den
US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US Generally
Accepted Accounting Principles, US GAAP) sollten auf dem
Grundsatz beruhen, dass es keine klaren Trennlinien gibt.
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| Allgemeine vs. branchenspezifische Bilanzierungsstandards.
Die US GAAP sollten dem Grunde nach auf Geschäftsaktivitäten
beruhen und nicht auf Branchen. Branchenspezifische
Standards sollte es nur selten geben.
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| Bilanzierungswahlrecht. Die US GAAP
sollten dem Grunde nach keine formell verlautbarte
Bilanzierungsalternative vorsehen. Sie sollten auf dem
Grundsatz beruhen, dass gleichartige Geschäftsvorfälle
gleichartig bilanziert werden sollten.
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| Anwendungsbereich von Standards. Der
Anwendungsbereich von US GAAP sollte hinreichend genau
abgegrenzt werden, um Ausnahmen vom Anwendungsbereich
möglichst gering zu halten.
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| Einbindung von Anlegern in die Standardsetzung.
Erhöhung der Vertreter mit Investorenhintergrund im FASB und
der Financial Accounting Foundation.
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| Rechnungslegungsforum (Financial Reporting Forum, FRF).
Schaffung eines Rechnungslegungsforums, das sich aus den
Kerngruppe der Ersteller, Prüfer, Anleger und anderweitiger
Nutzergemeinden zusammensetzt und sich mit Vertretern von
SEC, FASB und PCAOB zusammensetzt, um unmittelbare und
langfristige Brennpunkte im System der Rechnungslegung und
die Frage, wie die einzelnen Teilnehmer mit diesen
Herausforderungen umgehen, zu erörtern. Dies mag dazu
führen, dass der FASB die Rollenverteilung und
Zusammensetzung seiner Beiräte oder Agendaausschüsse neu
einwertet.
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| Interpretationen. Der FASB sollte der
einzige US-amerikanische Standardsetzer für alle
verbindlichen Bilanzierungsstandards und
Auslegungsleitlinien für US GAAP sein. Die SEC sollte
lediglich spezifische Leitlinien für bei ihr registrierte
Unternehmen herausgeben.
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Weiterführende Informationen in englischer Sprache: