Abschlussbericht des Rechnungslegungsbeirats der SEC

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03.08.2008

Der Beirat der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zur Verbesserung der Rechnungslegung (Adivsory Committee on Improvements to Financial Reporting, ACIFR) hat seinen Abschlussbericht mit Empfehlungen zur Erhöhung der Nützlichkeit von Finanzinformationen für Anleger bei gleichzeitiger Verminderung des Rechnungslegungssystems für Anleger, Ersteller und Prüfer vorgelegt.

In dem Bericht werden 25 Empfehlungen genannt, bei denen der CIFR der Ansicht ist, dass diese durch die SEC, den Financial Accounting Standards Board, die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) oder deren jeweilige Stabsabteilungen -soweit sachgerecht - ohne Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden können. Die vom Beirat unterbreiteten Vorschläge zur Verbesserung der Rechnungslegung gliedern sich in fünf Kerngebiete:
  1. Erhöhung der Nützlichkeit von Informationen in SEC-Berichten
  2. Verbesserung des Standardsetzungsprozesses
  3. Verbesserung des grundlegenden Designs neuer Bilanzierungsstandards
  4. Skizzierung verbindlicher Auslegungsleitlinien
  5. Klarstellende Leitlinien zu Neudarstellungen und Ermessensentscheidungen in der Bilanzierung

Beispiele für einige der Vorschläge mit Bezug zum Design von Bilanzierungsstandards und zum Standardsetzungsprozess:

Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert. Die SEC sollte empfehlen, dass der FASB solange Umsicht bei der Herausgabe neuer Standards und Interpretationen ist, durch die die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in Gebieten, in denen dieser noch nicht gefordert wird, walten lässt, bis (a) der FASB ein Rahmenkonzept für die Bewertung zum Abschluss gebracht hat, um verschiedenen Arten von Geschäftsaktivitäten auf systematische Weise Bewertungsmaßstäbe zuzuweisen, und (b) SEC, FASB und Andere einen Plan zur Stärkung der Infrastruktur entwickelt und umgesetzt haben, die eine Rechnungslegung zum beizulegenden Zeitwert unterstützt.

Darstellung des Abschlusses. Die SEC sollte empfehlen, dass der FASB sich mit der Frage befasst, (a) den Abschluss nach aussagekräftigen Kategorien von Geschäftsaktivitäten gliedert, wie bspw. betriebliche, investive und Finanzierungstätigkeit und (b) ein probates Mittel für die Überleitung der Gewinn- und Verlustrechnung auf die Kapitalflussrechnung und umgekehrt nach der Hauptklassen von Bewertungsmaßstäben entwickelt.

Angaben. Zusammenführung bestehender Angabeerfordernisse von SEC und FASB in ein geschlossenes Ganzes auf der Grundlage einheitlicher Zielsetzungen und Prinzipien.

Angabe von Risiken und Ermessensentscheidungen. Forderung nach Angabe der Kernannahmen, Schätzungen und Sensitivitätsanalysen, die eine Auswirkung auf das Unternehmensgeschehen haben können sowie eine qualitative Erörterung der wesentlichen Risiken und Unsicherheiten, die die Beträge im Zeitablauf erheblich verändern könnten.

Ansatz. Ansatzleitlinien in den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US Generally Accepted Accounting Principles, US GAAP) sollten auf dem Grundsatz beruhen, dass es keine klaren Trennlinien gibt.

Allgemeine vs. branchenspezifische Bilanzierungsstandards. Die US GAAP sollten dem Grunde nach auf Geschäftsaktivitäten beruhen und nicht auf Branchen. Branchenspezifische Standards sollte es nur selten geben.

Bilanzierungswahlrecht. Die US GAAP sollten dem Grunde nach keine formell verlautbarte Bilanzierungsalternative vorsehen. Sie sollten auf dem Grundsatz beruhen, dass gleichartige Geschäftsvorfälle gleichartig bilanziert werden sollten.

Anwendungsbereich von Standards. Der Anwendungsbereich von US GAAP sollte hinreichend genau abgegrenzt werden, um Ausnahmen vom Anwendungsbereich möglichst gering zu halten.

Einbindung von Anlegern in die Standardsetzung. Erhöhung der Vertreter mit Investorenhintergrund im FASB und der Financial Accounting Foundation.

Rechnungslegungsforum (Financial Reporting Forum, FRF). Schaffung eines Rechnungslegungsforums, das sich aus den Kerngruppe der Ersteller, Prüfer, Anleger und anderweitiger Nutzergemeinden zusammensetzt und sich mit Vertretern von SEC, FASB und PCAOB zusammensetzt, um unmittelbare und langfristige Brennpunkte im System der Rechnungslegung und die Frage, wie die einzelnen Teilnehmer mit diesen Herausforderungen umgehen, zu erörtern. Dies mag dazu führen, dass der FASB die Rollenverteilung und Zusammensetzung seiner Beiräte oder Agendaausschüsse neu einwertet.

Interpretationen. Der FASB sollte der einzige US-amerikanische Standardsetzer für alle verbindlichen Bilanzierungsstandards und Auslegungsleitlinien für US GAAP sein. Die SEC sollte lediglich spezifische Leitlinien für bei ihr registrierte Unternehmen herausgeben.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Abschlussbericht des ACIFR (2.824 KB)

Pressemitteilung der SEC

Heads Up-Newsletter unserer US-amerikanischen Kollegen (146 KB)

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