Dezember

SEC übergibt Studie zur Fair-Value-Bilanzierung an den Kongress

31.12.2008

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat gestern den ihr durch die Notfallgesetzgebung 2008 auferlegten Bericht zur Fair-Value-Bilanzierung an den Kongress übermittelt (in englischer Sprache, 2,4 MB).

In dem 211 Seiten umfassenden Bericht ihrer Abteilungen für Rechnungslegung und Unternehmensfinanzen spricht sich die SEC gegen die Abschaffung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert aus; vielmehr empfiehlt sie in dem Bericht Verbesserungen gegenüber der bestehenden Praxis, einschließlich einem Überdenken der Bilanzierung von Wertminderungen sowie der Entwicklung weiterer Leitlinien zur Feststellung eines beizulegenden Zeitwertes für Anlagen in inaktiven Märkten, einschließlich Situationen, in denen Marktpreise nicht jederzeit verfügbar sind.

Neben anderen wichtigen Untersuchungsergebnissen wird in dem Bericht ausgeführt, dass Anleger grundsätzlich der Ansicht seien, dass eine Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert die Transparenz in der Rechnungslegung erhöhe und zu besseren Anlageentscheidungen führe. In dem Bericht wird zudem festgestellt, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert keine bedeutende Rolle bei den Zusammenbrüchen der Banken im Jahr 2008 gespielt zu haben schien. Vielmehr, so der Bericht, scheinen die Zusammenbrüche der Banken in den USA das Ergebnis zunehmend wahrscheinlicher Kreditverluste, Bedenken hinsichtlich der Qualität der Vermögenswerte und – in bestimmen Fällen – schwindenden Vertrauens auf Seiten der Kapitalgeber und Anleger zu seien.

Auch wenn in dem Bericht nicht die Abschaffung der Fair-Value-Standards gefordert wird, spricht die SEC acht Empfehlungen aus, mit denen deren Anwendung verbessert wird. Wir haben Ihnen diese Empfehlungen in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Presseerklärung der SEC vom gestrigen Tag können Sie hier einsehen.

Im Bericht der SEC genannte Empfehlungen zur Fair-Value-Bilanzierung
  • Entwicklung zusätzlicher Leitlinien und anderer Werkzeuge zur Feststellung des beizulegenden Zeitwerts, wenn relevante Marktinformationen in illiquiden oder inaktiven Märkten nicht zur Verfügung stehen, einschließlich der Erwägung der Notwendigkeit von Leitlinien, um Unternehmen und Prüfer durch Befassung mit folgenden Themen zu helfen:
    • Wie stellt man fest, ob ein Markt inaktiv geworden ist und ob ein Geschäftsvorfall oder eine Reihe an Geschäftsvorfällen erzwungen sind oder Notverkäufe darstellen?
    • Wie sollen die Auswirkungen einer Änderung des Kreditrisikos auf den Wert eines Vermögenswerts oder einer Schuld geschätzt werden?
    • Wann sollten beobachtbare Marktinformationen durch nicht beobachtbare Informationen in Form von Einschätzungen durch die Geschäftsleitung ergänzt werden? Wann kann sich auf sie verlassen?
    • Wie soll man bestätigen, dass die verwendeten Annahmen auch von anderen Marktteilnehmer und nicht von einem bestimmten Unternehmen verwendet werden?
  • Verbesserung bestehender Angabe- und Ausweisvorschriften in Bezug auf die Auswirkungen des beizulegenden Zeitwerts im Abschluss
  • Ausbildungsmaßnahmen, einschließlich solcher, in denen die Notwendigkeit von Ermessensentscheidungen durch die Geschäftsleitung bei der Festlegung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts noch einmal verdeutlicht wird
  • eine Untersuchung der Liquiditätsauswirkungen bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts durch den FASB, einschließlich der Frage, ob zusätzliche Anwendungs- und/oder Angabeleitlinien geboten sind
  • eine Beurteilung durch den FASB, ob die Einbeziehungen des Kreditrisikos bei der Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten Anlegern nützliche Informationen zur Verfügung stellt, einschließlich der Frage, ob dies in der gegenwärtigen Praxis hinreichend transparent erfolgt.

In dem Bericht findet sich auch eine Empfehlung an den FASB, die gegenwärtig bestehenden Bilanzierungsmodelle bezüglich Wertminderungen von Finanzinstrumenten neu zu beurteilen; dies schließt eine Beurteilung ein, ob die Anzahl der Modelle nach US-GAAP verringert werden kann. Es wird festgestellt, dass nach den bestehenden Bilanzierungsvorschriften Informationen zu Wertminderungen berechnet, angesetzt und auf einer Grundlage berichtet werden, die vielfach von Vermögenswert zu Vermögenswert unterschiedlich ist. In dem Bericht werden folgende Verbesserungen empfohlen:

  • eine Verringerung der Anzahl der verwendeten Modelle für die Feststellung und Berichterstattung über Wertminderungen;
  • eine Einschätzung, ob die Nützlichkeit der Anlegern zur Verfügung stehenden Informationen durch die Zurverfügungstellung weiterer Informationen, ob die aktuellen Wertrückgänge im Einklag mit den Erwartungen der Geschäftsleitung hinsichtlich der zugrundeliegenden Bonitätseinschätzung stehen, verbessert würde; sowie
  • eine erneute Erwägung der gegenwärtig bestehenden Beschränkungen hinsichtlich der Fähigkeit, Werterhöhungen zu erfassen (wenn sich die Marktpreise erholen).

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

31.12.2008

Wir wünschen allen unseren Nutzern von IAS PLUS.de einen guten Rutsch und ein erfolgreiches Neues Jahr.

Besuchen Sie uns auch im kommenden Jahr und bleiben Sie uns gewogen.

IASB und FASB geben Mitglieder der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise bekannt

30.12.2008

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der Financial Accounting Standards Board (FASB) haben heute die Zusammensetzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) bekanntgegeben.

Wir haben sie in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben.

Die FCAG ist die hochrangige Beratungsgruppe, die von den Boards eingesetzt wurde, um Rechnungslegungssachverhalte, die im Zuge der Finanzmarktkrise aufgekommen sind, zu erwägen. Die Gruppe beinhaltet anerkannte Führungspersonen aus Wirtschaft und Politik mit einer großen Bandbreite an Erfahrungen in internationalen Finanzmärkten. Wie zuvor bekannt gegeben, wird die FCAG gemeinsam von Harvey Goldschmid, einem früheren Kommissar der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), und Hans Hoogervorst, dem Vorsitzenden der holländischen Finanzmarktaufsicht geleitet. Empfehlungen der Beratungsgruppe werden gemeinschaftlich von den zwei Boards erwogen. Alle Entscheidungen zur Umsetzung der Empfehlungen sind Gegenstand eines angemessenen und gründlichen Standardsetzungsprozesses.

Hier finden Sie die gemeinsame Presseerklärung von IASB und FASB (in englischer Sprache, 280 KB).

 

MitgliedBeruflicher HintergrundLand
John Bogle Gründer von Vanguard USA
Jerry Corrigan Goldman Sachs und ehemaliger Präsident der Notenbank von New York USA
Fermin del Valle ehemaliger Präsident von IFAC Argentinien
Jane Diplock Vorsitzende des Exekutivausschusses von IOSCO Neuseeland
Raudline Etienne für Anlagepolitik zuständiges Vorstandsmitglied des Allgemeinen Pensionsfonds des Staates New York USA
Stephen Haddrill Generaldirektor der Vereinigung der britischen Versicherer Großbritannien
Toru Hashimoto ehemaliger Vorsitzender der Deutsche Securities Limited Japan
Nobuo Inaba ehemaliger Exekutivdirektor der Bank von Japan Japan
Gene Ludwig ehemaliger Leiter des Rechnungshofs USA
Yezdi Malegam Mitglied des Vorstands der Nationalbank von Indien Indien
Klaus-Peter Müller Vorsitzender des Aufsichtsrats der Commerzbank Deutschland
Don Nicolaisen ehemaliger Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC USA
Wiseman Nkuhlu Vorsitzender des Prüfungsausschusses von AngloGold Ashanti und ehemaliger Wirtschaftsberater des Präsidenten der Republik Südafrika Südafrika
Tommaso Padoa-Schioppa ehemaliger Finanzminister Italien
Lucas Papademos Vizepräsident der Europäischen Zentralbank Europa
Michel Prada ehemaliger Vorsitzender der französische Finanzmarktaufsicht Frankreich
Beobachter
Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichten
Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichten
Japanische Finanzmarktaufsicht
US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht
Nelson Carvalho, Vorsitzender des Standardbeirats des IASB, Brasilien
Dennis Chookaszian, Vorsitzender des Standardbeirats des FASB, USA

RIC veröffentlicht nahezu endgültige Fassung der Interpretation RIC 3

30.12.2008

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC veröffentlicht heute die nahezu endgültige Fassung von RIC 3 'Auslegungsfragen zu den Amendments to IAS 32 Financial Instruments: Presentation and IAS 1 Presentation of Financial Statements Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation'.

Sie können diese Version hierherunterladen.

Das DRSC beabsichtigt, die endgültige Fassung des RIC 3 nach erfolgter Übernahme der Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen in EU-Recht in der Loseblattsammlung des DRSC und als online-Version beim Schäffer Poeschel-Verlag zu veröffentlichen.

Newsletter zum Jahresende – Ausklang 2009

30.12.2008

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen an IAS Plus Update-Newsletter mit dem Titel "Ausklang 2009" veröffentlicht (in englischer Sprache, 159 KB).

Der Newsletter vermittelt einen groben Überblick über neue und geänderte Standards und Interpretationen, die für zum 31. Dezember 2009 endende und spätere Bilanzierungsperioden in Kraft sind. Wo angebracht enthält der Newsletter Hyperlinks auf zurückliegende Deloitte- Newsletter, die einem bestimmten Standard bzw. einer bestimmten Interpretation gewidmet sind und ausführlicher behandeln. Diese zurückliegenden Newsletter sind sämtlich auf IAS Plus.com erhältlich. Wie immer sollten Unternehmen die eigentlichen Standards und Interpretationen beachten, um sämtliche Änderungen, die eine Auswirkung auf ihrer besonderen Situation haben könnten, zu ermitteln.

Internetpräsentation zur Einführung in den Standardentwurf zum Thema Konsolidierung

30.12.2008

Am 18. Dezember 2008 hatte der IASB einen Vorschlag für einen neuen Standard zum Thema Konsolidierung veröffentlicht. Zum Entwurf kann bis zum 20. März 2009 Stellung genommen werden. Der Direktor für fachliche Angelegenheiten beim IASB, Alan Teixeira, und die Projektmanager Patrina Buchanan und Michael Buschhüter werden die Vorschläge in einer live ausgestrahlten Internetpräsentation am 8. Januar 2009 vorstellen; anschließend gibt es eine Frage-und-Antwort-Runde.

Um es den Adressaten in den verschiedenen Zeitzonen einfacher zu machen, wird es zwei zeitliche Abschnitte für die Internetpräsentation geben in denen der Entwurf vorgestellt wird. Fragen können während der Präsentation über die Software übermittelt werden. Eine Anleitung, wie dies funktioniert, wird es jeweils zu Beginn der Präsentation geben. Die Fragen werden im Anschluss an die Präsentation solange beantwortet, wie die Zeit dies zulässt.

Wenn Sie die Internetpräsentation verfolgen wollen, müssen Sie sich zuvor anmelden. Dies können Sie ab sofort bis zum Beginn der Ausstrahlung tun. Wenn Sie sich jetzt anmelden, wird der Anbieter Sie automatisch an die Präsentation erinnern, je näher der Zeitpunkt rückt. Wenn Sie sich angemeldet haben, wird man Ihnen einen Zugangslink für die Internetpräsentation zusenden.

127. DSR-Sitzung – Registrierung und Sitzungspapiere

29.12.2008

In unserer Nachricht vom 16. Dezember 2008 berichteten wir, dass der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) des DRSC seine Sitzungen ab Januar 2009 öffentlich abhalten wird.

Die erste Sitzung des neuen Jahres wird am 5. und 6. Januar 2009 in Berlin stattfinden. Die Sitzungen können Sie vor Ort oder im Internet verfolgen. Hinweise für die Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Mittlerweile wurden alle Sitzungspapiere für die 127. DSR-Sitzung eingestellt und können ab sofort von derselben Seite herunter geladen werden.

Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

27.12.2008

Unsere kanadischen Kollegen haben die Dezemberausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen — sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte.

Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:
  • Ein Erinnerung an Neuerungen und Ereignisse im Zusammenhang mit dem Übergang auf IFRS 2008
  • Publikation und Tätigkeiten von Deloitte im IFRS-Bereich
  • Countdown und Befragung zum Übergang auf IFRS
  • Aktueller Stand bei den bestehenden IFRS-Ereignissen – einschließlich verschiedener wichtiger Standardentwürfe und Diskussionspapiere

Nachfolgend können Sie die englische oder französische Fassung herunterladen:

Accounting Roundup – Das Jahr 2008 im Rückblick

26.12.2008

Wir haben eine Sonderausgabe von Accounting Roundup – das Jahr 2008 im Rückblick unserer amerikanischen Kollegen eingestellt (in englischer Sprache, 911 KB).

Diese 87-seitige Ausgabe fasst die endgültig verabschiedeten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und aufsichtsrechtlichen Leitlinien zusammen, die von FASB, IASB, FASAB, GASB, EITF, SEC, PCAOB, AICPA und CAQ während des Jahres veröffentlicht wurden.

  • Beizulegender Zeitwert
  • Auswirkungen der aktuellen Marktumgebung auf die Rechnungslegung
  • Unternehmenszusammenschlüsse
  • Leistungen an Arbeitnehmer und Vergütungen an die Geschäftsführung
  • Finanzinstrumente und Derivate
  • Einkommensteuern
  • Versicherungen
  • Investmentgesellschaften
  • Bilanzierungssachverhalte für gemeinnützige Unternehmen
  • Sonstige Bilanzierungsthemen
  • Sonstige SEC-Sachverhalte
  • Sonstige Prüfungsthemen
  • GASB/FASAB
  • Konvergenz von US-GAAP und IFRS
  • Internationales
  • Anhang A: SEC-Angabeleitlinien - kürzlich herausgegebene Standards
  • Anhang B: Abkürzungen
  • Anhang C: Glossar der Standards
  • Anhang D: Wichtige Daten des Inkrafttretens

Links auf alle Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

12 Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU

25.12.2008

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozessesvom 23. Dezember 2008 herunter (in englischer Sprache, 88 KB). Derzeit wurden die folgenden 12 IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen (für drei steht die EFRAG-Empfehlung aus, für acht die ARC-Empfehlung):

Standards

  • IFRS 1  Erstmalige Anwendung der IFRS – neu strukturierter Standard (2008)
  • IFRS 3  Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

Interpretationen

  • IFRIC 12  Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
  • IFRIC 15  Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
  • IFRIC 16  Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
  • IFRIC 17  Sachausschüttungen an Eigentümer

Änderungen

  • IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
  • IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)
  • IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
  • IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren
  • IAS 39 Änderungen in Bezug auf die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
  • Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007

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