SEC übergibt Studie zur Fair-Value-Bilanzierung an den Kongress
31.12.2008
Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat gestern den ihr durch die Notfallgesetzgebung 2008 auferlegten Bericht zur Fair-Value-Bilanzierung an den Kongress übermittelt (in englischer Sprache, 2,4 MB).
Neben anderen wichtigen Untersuchungsergebnissen wird in dem Bericht ausgeführt, dass Anleger grundsätzlich der Ansicht seien, dass eine Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert die Transparenz in der Rechnungslegung erhöhe und zu besseren Anlageentscheidungen führe. In dem Bericht wird zudem festgestellt, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert keine bedeutende Rolle bei den Zusammenbrüchen der Banken im Jahr 2008 gespielt zu haben schien. Vielmehr, so der Bericht, scheinen die Zusammenbrüche der Banken in den USA das Ergebnis zunehmend wahrscheinlicher Kreditverluste, Bedenken hinsichtlich der Qualität der Vermögenswerte und – in bestimmen Fällen – schwindenden Vertrauens auf Seiten der Kapitalgeber und Anleger zu seien.
Auch wenn in dem Bericht nicht die Abschaffung der Fair-Value-Standards gefordert wird, spricht die SEC acht Empfehlungen aus, mit denen deren Anwendung verbessert wird. Wir haben Ihnen diese Empfehlungen in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Presseerklärung der SEC vom gestrigen Tag können Sie hier einsehen.
Im Bericht der SEC genannte Empfehlungen zur Fair-Value-Bilanzierung |
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In dem Bericht findet sich auch eine Empfehlung an den FASB, die gegenwärtig bestehenden Bilanzierungsmodelle bezüglich Wertminderungen von Finanzinstrumenten neu zu beurteilen; dies schließt eine Beurteilung ein, ob die Anzahl der Modelle nach US-GAAP verringert werden kann. Es wird festgestellt, dass nach den bestehenden Bilanzierungsvorschriften Informationen zu Wertminderungen berechnet, angesetzt und auf einer Grundlage berichtet werden, die vielfach von Vermögenswert zu Vermögenswert unterschiedlich ist. In dem Bericht werden folgende Verbesserungen empfohlen:
- eine Verringerung der Anzahl der verwendeten Modelle für die Feststellung und Berichterstattung über Wertminderungen;
- eine Einschätzung, ob die Nützlichkeit der Anlegern zur Verfügung stehenden Informationen durch die Zurverfügungstellung weiterer Informationen, ob die aktuellen Wertrückgänge im Einklag mit den Erwartungen der Geschäftsleitung hinsichtlich der zugrundeliegenden Bonitätseinschätzung stehen, verbessert würde; sowie
- eine erneute Erwägung der gegenwärtig bestehenden Beschränkungen hinsichtlich der Fähigkeit, Werterhöhungen zu erfassen (wenn sich die Marktpreise erholen).