IASB schlägt weitere Änderungen an IFRS 7 in Bezug auf Anlagen in Schuldtiteln vor
23.12.2008
Der International Accounting Standards Board hat mit heutigem Datum einen Änderungsentwurf zu 'IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben' herausgegeben.
In diesem schlägt er die Einführung weiterer Angabepflichten für Anlagen in schuldrechtlichen Finanzinstrumenten vor. Die Angaben würden für alle Schuldtitel zu erbringen sein, es sei denn, das Instrument wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Den Vorschlägen zufolge sollen Unternehmen den beizulegenden Zeitwert, die fortgeführten Anschaffungskosten und den Buchwert, mit dem die Instrumente tatsächlich in der Bilanz stehen, tabellarisch angeben. Die Änderungen sehen ferner vor, dass ein Unternehmen die Auswirkungen auf das Ergebnis angibt, falls sämtliche Schuldinstrumente zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet würden.
Der IASB bittet um Stellungnahmen bis zum 15. Januar 2009. Der Entwurf kann kostenfrei von der Internetseite des IASB bezogen werden (in englischer Sprache, 392 KB).