Stellungnahmeentwurf von EFRAG zu IFRS 5

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20.12.2008

EFRAG hat den Entwurf einer Stellungnahme an den IASB bezüglich dessen Entwurf mit Vorschlägen von Änderungen an IFRS 5 zu aufgegebenen Geschäftsbereichen veröffentlicht.

In der Presseerklärung von EFRAG zum Stellungnahmeentwurf heißt es über den IASB-Entwurf:

Obwohl EFRAG die Bemühungen des IASB, größere Konvergenz in diesem Bereich zu erzielen, weitestgehend unterstützt, haben wir einige bedeutende Zweifel bezüglich der folgenden Punkte:

Obwohl EFRAG die Gründung der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs auf dem Konzept von Geschäftssegmenten in IFRS 8 unterstützt, sind wir nicht sicher, ob die Zielsetzung des IASB in diesem Entwurf (die separate Darstellung aller strategischen Verschiebungen) in allen Fällen dadurch erreicht wird.

EFRAG unterstütz den Vorschlag nicht, dass Informationen über alle Komponenten der Berichtseinheit, die entweder veräußert wurden oder als zur Veräußerung stehend klassifiziert wurden, unabhängig davon angegeben werden müssen, ob diese Komponenten ein aufgegebener Geschäftsbereich nach der Definition sind. Wir sind der Meinung, dass in dem Vorschlag zwei unterschiedliche Ansätze vermischt werden, was dazu führen wird, dass zu viele kleine Aufgaben im Anhang genannt werden.

Den vollständigen Text des Stellungnahmeentwurfs in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung.

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