Wir äußern uns zu den Vorschlägen zum Ergebnis je Aktie

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19.12.2008

Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 168 KB) zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 33 Ergebnis je Aktie eingereicht.

Nachfolgend haben wir einen Auszug daraus für Sie übersetzt. All unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.

Wir sind der Meinung, dass die Vorschläge im Entwurf eine Verbesserung des bestehenden Standards darstellen, und wir unterstützen die Veröffentlichung der vorgeschlagenen Verlautbarung als endgültigen Standard. Wir hegen jedoch Bedenken hinsichtlich einiger der vorgeschlagenen Änderungen am Ergebnis je Aktie, die unserer Meinung nach noch adressiert werden müssen. Im Besonderen geht es um die folgenden Punkte:

  1. Obwohl wir den Vorschlag unterstützen, die Behandlung des Ergebnisses je Aktie an die Darstellung der Finanz- und Vermögenslage in Hinblick auf Terminkäufe und geschriebene Puts über eigenes Kapital anzugleichen, sind wir der Meinung, dass das Ergebnis je Aktie einen größeren Fehler in der zugrunde liegenden Behandlung dieser Vereinbarungen aufzeigt, zu dem wir uns schon in unseren Stellungnahmen zur Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente und zu Finanzinstrumenten mit den Merkmalen von Eigenkapital geäußert haben.
  2. Wir unterstützen die vorgeschlagenen Vereinfachung, nach der das Ergebnis je Aktie für Instrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, nicht angepasst wird. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Angabebedürfnisse der Nutzer in Bezug auf die Frage, ob der Mangel an Angaben problematisch sein könne, sorgfältig erwogen werden müssen. Wir weisen darauf hin, dass in den IFRS derzeit keine separate Angabe des beizulegenden Zeitwerts dieser Instrumente gefordert wird. Dies gilt auch für die Änderungen im beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente.
  3. Wir empfehlen die Aufnahme einer expliziten Aussage in den abschließenden Standard, dass Vereinbarungen, die zur Emission oder zum Erwerb von Aktien zum beizulegenden Zeitwert führen, nicht zu verwässernden Auswirkungen führen sollten. Die derzeitigen Formulierungen des Entwurfs lassen den Schluss zu, dass solche Vereinbarungen (beispielsweise die Emission von Aktien im Wert eines vorherbestimmten Betrags) potenziell verwässernd sein könnten.

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