Heads Up zum neuen FSP zur Änderung von FAS 141(R)

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18.12.2008

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up- Newsletters herausgegeben, in der der kürzlich vom FASB veröffentlichte vorgeschlagene Standpunkt des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) zu FAS 141(R)-a Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen wurden und aus Eventualforderungen oder Eventualverbindlichkeiten entstehen erläutert wird.

Mit dem Vorschlag würde SFAS 141(R) geändert, um sich Bedenken zu widmen, die bei der Anwendung von SFAS 141 in Bezug auf die Anwendung der Fair-Value-Ansatz- und -Bewertungsprinzipien auf Vermögenswerte und Schulden, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen wurden und aus Eventualforderungen oder Eventualverbindlichkeiten entstehen, aufgekommen sind. Sie finden den englischsprachigen Newsletter hier (132 KB).

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