DSR und Fair Value im Vorfeld der öffentlichen Anhörung zum BilMoG

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16.12.2008

Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung zum BilMoG haben einige Hochschulprofessoren in einem kürzlich veröffentlichten Beitrag (Der Betrieb 2008, S. 2543ff.) umfassende Kritik am Fair Value geübt.

Neben dem Aufruf, den Einzug dieses Konzeptes durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in den deutschen Einzel- und Konzernabschluss zu verhindern, wird von Unternehmen, die nach der IAS-VO einen IFRS-Konzernabschluss aufstellen müssen, zusätzlich ein HGB-Konzernabschluss gefordert. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) begrüßt die Diskussion zur Bewertung von Finanzinstrumenten, äußert sich jedoch zu dem genannten Beitrag in einer Presseerklärung mit heutigem Datum wie folgt:

Der Rat hält die in dem Beitrag geäußerte Fair-Value-Kritik für wenig differenziert. Neue Argumente gegenüber der bisherigen Fair-Value-Debatte sind nicht erkennbar. Zwar spricht sich auch der DSR gegen eine umfassende Fair-Value-Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden aus. Allerdings plädiert der DSR nachdrücklich für eine Versachlichung der Diskussion, die in einer pauschalen und nicht begründeten Forderung nach einem umfassenden Anschaffungskostenprinzip nicht erkennbar ist.

Im Gegensatz zu den Hochschulprofessoren unterstützt der DSR den „Einzug der Fair-Value-Konzeption“ in das HGB in dem im Regierungsentwurf des BilMoG vorgesehenen, limitierten Regelungsumfang.

Auch die Forderung nach einem zusätzlichen HGB-Konzernabschluss stößt beim DSR auf Unverständnis und erscheint dem DSR plakativ und nicht fundiert. Aus Sicht des DSR weist ein IFRS-Konzernabschluss gegenüber einem HGB-Konzernabschluss einen deutlich höheren Informationsnutzen auf. Der mit einem HGB-Konzernabschluss verbundene, über einen parallel vorliegenden IFRS-Konzernabschluss hinausgehende Informationsnutzen dürfte in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Kosten einer Aufstellung eines zweiten Konzernabschlusses stehen.

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