EU-Kommission erkennt GAAP bestimmter Drittländer als gleichwertig an

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15.12.2008

EU-Binnenmarktkommissar McCreevy hat begrüßt, dass die Europäische Kommission die allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) bestimmter Drittländer ab Januar nächsten Jahres als gleichwertig mit den IFRS anerkennen will.

Der Rat, das Parlament und die im Europäischen Wertpapierausschuss vertretenen Mitgliedstaaten hatten sich bereits im vergangenen Monat für eine solche Anerkennung ausgesprochen. Nach den jetzt beschlossenen Maßnahmen, die sich auf die Prospekt- und die Transparenzrichtlinie stützen, sollen die GAAP der USA, Japans, Chinas, Kanadas, Südkoreas und Indiens als gleichwertig mit den von der EU übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) angesehen werden. Bei einigen dieser Länder (China, Kanada, Südkorea, Indien) wird die Kommission spätestens 2011 eine Überprüfung vornehmen. Ferner wird sie regelmäßig den Stand der Gleichwertigkeit überwachen und den Mitgliedstaaten und dem Parlament erforderlichenfalls darüber Bericht erstatten. Die beschlossenen Maßnahmen geben ausländischen Gesellschaften, die an EU-Märkten notiert sind, die Möglichkeit, auch weiterhin Abschlüsse vorzulegen, die nach den genannten GAAP erstellt sind (die Übergangsbestimmungen, wonach diese GAAP in der EU verwendet werden durften, wären ansonsten Ende 2008 ausgelaufen).

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