HFA verabschiedet neue Verlautbarungen

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11.12.2008

In seiner 214. Sitzung am 4./5. Dezember 2008 hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) folgende Stellungnahmen verabschiedet: Neufassung des Entwurfs der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Besonderheiten bei der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen (IDW ERS HFA 21 n.F.) Entwurf IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte gemäß den Änderungen von IAS 39 und IFRS 7 - Amendments von Oktober/November 2008 - (IDW ERS HFA 26) Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer (IDW EPS 303 n.F.) Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung einschließlich von Zeitwerten (IDW EPS 314 n.F.) Entwurf IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 16d Abs.

1 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag (IDW EPS 721)

  • Ferner hat der HFA den vom FAIT verabschiedeten IDW Prüfungshinweis: Prüfung von IT-gestützten Geschäftsprozessen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PH 9.330.2) billigend zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahmen werden Anfang 2009 in den IDW Fachnachrichten und im Supplement der Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ veröffentlicht werden. Die Entwürfe werden demnächst auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen zur Verfügung gestellt.

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