IASB stellt Standardentwurf zu IAS 24 erneut zur Stellungnahme

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11.12.2008

Der IASB hat einen überarbeiteten Entwurf (Entwurf 2008) herausgegeben, mit dem vorgeschlagen wird, IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen in Bezug auf "Beziehungen zu einem Staat" zu ändern.

Der Zweck des überarbeiteten Entwurfs (in englischer Sprache, 450 KB) liegt darin, die Angabeerfordernisse, die in Bezug auf staatlich kontrollierte Unternehmen nach dem bestehenden IAS 24 gelten, zu vereinfachen. Vor der Überarbeitung von IAS 24 im Jahr 2003 waren staatlich kontrollierte Unternehmen von den entsprechenden Angaben ausgenommen. Diese Ausnahme wurde in der Überarbeitung 2003 gestrichen, die 2005 in Kraft trat und bis heute gilt. Daher müssen gegenwärtig gewinnorientierte staatlich kontrollierte Unternehmen, die die IFRS anwenden, Geschäftsvorfälle mit anderen staatlich kontrollierten Unternehmen angeben. In den Rechtkreisen, in denen staatlich kontrollierte Unternehmen einen bedeutenden Teil der Wirtschaft ausmachen (beispielsweise in China), hat der Umfang der Angaben nach den Vorschriften aus dem gegenwärtigen IAS 24 belastende und unhandliche Ausmaße angenommen, die die Verständlichkeit und Nützlichkeit der entsprechenden Abschlüsse beeinträchtigen. Im Februar 2007 hatte der IASB einen Entwurf von Änderungen veröffentlicht (Entwurf 2007), mit dem die Vorschriften von 2003 dadurch vereinfacht werden sollten, dass für Geschäftsvorfälle, die bestimmte Bedingungen erfüllen, Ausnahmen geschaffen wurden. In vielen Stellungnahmen auf den Entwurf 2007 war jedoch gesagt worden, dass die vorgeschlagenen Ausnahmen ungenügend seien und der überarbeitete Standard immer noch zu kompliziert sei.

Nach dem heute veröffentlichten Entwurf 2008 würde mit der überarbeiteten Ausnahme nicht länger von staatlich kontrollierten Unternehmen gefordert, das Ausmaß des staatlichen Einflusses einzuschätzen. Solche Unternehmen wären davon ausgenommen, detaillierte Informationen zu Geschäftsvorfällen mit anderen staatlich kontrollierten Unternehmen oder dem Staat anzugeben. Stattdessen wird im Entwurf 2008 (anders als im Entwurf 2007) gefordert, allgemeine Angaben über die Art und den Umfang von bedeutenden Geschäftsvorfällen zu leisten.

Im Entwurf 2007 war auch vorgeschlagen worden, die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person zu ändern, um die beabsichtigte Bedeutung zu verdeutlichen und Inkonsistenzen zu beseitigen. In den Stellungnahmen wurde der überarbeiteten Definition allgemein zugestimmt. Der IASB beabsichtigt, die Definitionen eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person und eines Geschäftsvorfalls mit einer solchen Gegenpartei ohne weitere Veröffentlichung zur Stellungnahme abzuschließen (mit Ausnahme eines kleinen Sachverhalts, der im Entwurf 2008 genannt ist) und diese zu veröffentlichen, wenn die Änderungen, die sich aus dem Entwurf 2008 ergeben, veröffentlicht werden.

Die Kommentierungsfrist endet am 13. März 2009. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (46 KB).

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