Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) verabschiedete in seiner 214. Sitzung am 4./5. Dezember 2008
den
Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte gemäß den Änderungen von IAS 39 und IFRS 7 (Amendments von Oktober/November 2008)
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Der HFA reagierte damit kurzfristig auf Zweifelsfragen, die im Zusammenhang stehen mit den vom IASB am
13. Oktober 2008 veröffentlichten Amendments to IAS 39 and IFRS 7 "Reclassification of Financial
Assets". Diese Amendments sind per EU-Verordnung vom 15. Oktober übernommen worden und bereits in Kraft getreten.
Die Änderungen gestatten unter bestimmten Bedingungen eine Umkategorisierung nicht-derviativer finanzieller
Vermögenswerte aus "Held for Trading" in "Available-for-Sale", "Held-to-Maturity" oder "Loans and Receivables".
Nicht umkategorisiert werden dürfen derivative Finanzinstrumente sowie Finanzinstrumente, die bei der Fair
Value-Option beim erstmaligen Ansatz in der Kategorie "At Fair Value through Profit or Loss" bilanziert wurden.