Am 1. Januar 2009 nimmt die neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ihre Tätigkeit auf.
Damit tritt das 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
(Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG) vollständig in Kraft. Mit dem FINMAG werden das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV),
die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG)
in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt. Bis zur Überführung in die FINMA verbleiben die
drei Fusionsbehörden für ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche zuständig.