SEC-Vorsitzender zu Ergebnissen der Studie zur Marktwertbilanzierung

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09.12.2008

Der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, hat sich auf einer Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) gestern zu ersten Ergebnissen der Studie zur Marktwertbilanzierung geäußert, die im Notfallgesetz zur Wirtschaftsstabilisierung von 2008 vorgeschrieben ist.

Die endgültigen Ergebnisse der Studie sollen am 2. Januar 2009 veröffentlicht werden. Die vollständige Rede von Cox in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend haben wir Ihnen seine Aufzählung der drei wichtigsten Ergebnisse übersetzt:

Vorläufige Ergebnisse der SEC-Studie zur Marktwertbilanzierung

Zuerst einmal gilt für viele Finanzinstitute, dass vierteljährlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Anlagen nur einen geringen Anteil am Gesamtanlageportfolio ausmachen. Ein größerer Teil des Gesamtanlageportfolios besteht aus zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren oder Krediten. Wie sie wissen, werden Kredite und zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere nicht in jeder Periode erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Instrumente unterliegen vielmehr (in manchen Fällen schwierigen) Prüfungen auf nicht vorübergehende Wertminderungen.

Zum zweiten stimmen die meisten Anleger und viele andere darin überein, dass der beizulegende Zeitwert ein sinnvoller und transparenter Bewertungsmechanismus für Anlagen zum Zweck der Finanzberichterstattung ist. Finanzberichterstattung soll den Bedürfnissen von Anlegern dienen. Und obwohl die Finanzberichterstattung als Ausgangspunkt für andere Nutzer dienen kann (wie beispielsweise Aufsichtsbehörden), sollte der Informationsgehalt, der Anlegern zur Verfügung gestellt wird, nicht eingeschränkt werden, um den Bedürfnissen der anderen Nutzer zu entsprechen.

Drittens haben Rechnungslegungsstandards unseren Kapitalmärkten gut gedient; wir müssen aber danach streben, weiterhin stabile Leitlinien zur besten Anwendung für Prüfer und Ersteller zu entwickeln — insbesondere für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren, die in inaktiven oder illiquiden Märkten gehandelt werden. Aus- und Weiterbildungsbemühungen und die Entwicklung von Anwendungsleitlinien müssen den Weg dafür bereiten, dass Prüfer und Ersteller sich bei diesen schwierigen Themen auf eine gemeinsame Haltung einigen können.

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