Dezember

Ergebnisse der 126. DSR-Sitzung

22.12.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt vom 8. bis 10. Dezember 2008 seine 126. Sitzung in Berlin ab.

Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Dezember 2008 hierherunterladen (32 KB).

Der Standardisierungsrat beriet über die Stellungnahmen zu den IASB-Entwürfen Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben und ED IFRS 1 amend Weitere Ausnahmen für erstmalige Anwender.

Der DSR informierte sich über den Regelungsinhalt des ED IFRS 1 amend Weitere Ausnahmen für erstmalige Anwender und beschloss, Stellung zu ausgewählten Punkten zu beziehen.

Des Weiteren verschaffte sich der DSR einen Überblick zu dem IASB Projekt Rohstoffindustrien.

Der DSR würde über den Entwurf des PAAinE-Diskussionspapier Performance Reporting in Kenntnis gesetzt, der im Anschluss vom Deutschen Standardisierungsrat hinsichtlich einzelner Punkte erörtert wurde.

Der DSR informierte sich erneut über den aktuellen Stand des IASB-Projektes Konsolidierung und des ED IFRS 5 amend Aufgegebene Geschäftsbereiche. Zu beiden Themen wurden die Standpunkte des DSR zur Berücksichtigung in den entsprechenden Stellungnahmen herausgearbeitet.

Der Standardisierungsrat ließ sich über den aktuellen Stand der Befragung von Kreditinstituten informieren.

Der Deutsche Standardisierungsrat befasste sich außerdem mit dem vom Rechnungslegungs Interpretations Committee vorgelegten „RIC 3 – Auslegungsfragen zu den Amendments to IAS 32 Financial Instruments: Presentation and IAS 1 Presentation of Financial Statements: Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation“.

Auf der Tagesordnung stand ebenfalls die Diskussion der in den letzten Wochen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise getroffenen Entscheidungen und erfolgten Veröffentlichungen. Der DSR ließ sich über die neuesten Entwicklungen berichten und diskutierte die eigenen Handlungsoptionen.

Ferner diskutierte der DSR im Rahmen des Projekts Bilanzierung von Schulden, einem DSR-internen Querschnittsthema zur Bilanzierung von Schulden, über deren Bewertung.

Der Standardisierungsrat entschied, das Thema Ausbuchung auf die Sitzung im Januar 2009 zu verschieben.

DRSC lädt zur Diskussionsrunde zum IASB ED IFRIC 9 amend und IAS 39 sowie ED IFRS 7 amend ein

22.12.2008

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, 12. Januar 2009, 14.00 Uhr, ins Steigenberger Airport Hotel, Frankfurt am Main, zu einem Diskussionsforum ein.

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, 12. Januar 2009, 14.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 16.00 Uhr) ins Steigenberger Airport Hotel, Unterschweinstiege 16, Frankfurt/Main (Shuttle-Service vom Terminal 1 (A1) und Terminal 2 (DE6)) zu einem Diskussionsforum zu folgenden Entwürfen ein:

ED IFRIC 9 amend Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – eingebettete Derivate

ED IFRS 7 amend Finanzinstrumente: Angaben – Anlagen in schuldrechtlichen Instrumenten

Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich das DRSC vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme beim DRSC unter bahrmann@drsc.de bis zum 09. Januar 2009 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

IASB umreißt jüngste Antworten auf die Finanzmarktkrise

21.12.2008

Der IASB hat eine Presseerklärung herausgegeben (in englischer Sprache, 57 KB), in der die Schritte detailliert dargestellt werden, die er in Antwort auf die Empfehlungen der Staatschefs der G20 vom letzten Monat jüngst unternommen hat, um Rechnungslegungslegungssachverhalte im Gefolge der Finanzmarktkrise zu adressieren.

Dazu gehören folgende Schritte:

Verbesserte Bilanzierung für außerbilanzielle Posten: Herausgabe eines Entwurfs zur Konsolidierung. Daneben stehen weitere Vorschläge zu außerbilanziellen Posten, welche die Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden abdecken, gegen Ende des ersten Quartals 2009 zur Veröffentlichung an.

Neue Angabevorschriften in Bezug auf Wertminderungen: Der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board schlagen beide vor, ihre Angabevorschriften für Wertminderung zusammenzuführen. Der FASB hat seinen Entwurf bereits freigegeben, und der IASB wird dies in der kommenden Woche tun.

Beschleunigung der Bemühungen zur Adressierung weitgehenderer Sachverhalte zu Wertminderungen auf weltweit einheitlicher Grundlage: An einer gemeinsamen Untersuchung durch Stabsmitarbeiter beider Boards wird bereits gearbeitet, der Bericht wird für Januar erwartet.

Sicherstellung der einheitlichen Behandlung bei der Bilanzierung bestimmter bonitätsbasierter Anlagen zwischen US-GAAP und IFRS: Der FASB wird verpflichtend anzuwendende Leitlinien herausgeben.

Sicherstellung, dass eingebettete Derivate beurteilt und getrennt werden, falls finanzielle Vermögenswerte umklassifiziert werden: Der IASB wird einen Entwurf im Schnellverfahren in der kommenden Woche veröffentlichen.

Umfassende Erwägung anderer Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten – einschließlich der Fair Value Option –, die bei den unlängst abgehaltenen Gesprächsrunden in London, New York und Tokio vorgebracht wurden.

Newsletters zum Jahresende — Closing Out 2008

20.12.2008

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus Update-Newsletters mit dem Titel "Closing Out 2008" veröffentlicht (in englischer Sprache, 163 KB).

In dem Newsletter werden alle neuen und überarbeiteten Standards und Interpretationen zusammengefasst, die für die Abschlüsse zum Jahresende 2008 und danach in Kraft getreten sind. Gegebenenfalls enthält der Newsletter Verknüpfungen auf ältere Newsletter von Deloitte, in denen der entsprechende Standard oder die entsprechende Interpretation detaillierter erläutert werden. Die zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Wie immer gilt, dass Unternehmen die Standards und Interpretationen selbst konsultieren sollten, um alle Veränderungen auszumachen, die für ihre besonderen Umstände zutreffen.

Anwendung verpflichtend 2008

Von der langen Liste der neu herausgegebenen Verlautbarungen sind nur drei Interpretationen verpflichtend für Jahresabschlüsse 2008 anzuwenden:

IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

Anwendung möglich 2008

Unternehmen ist es generell gestattet, neue und überarbeitete Standards und Interpretationen vor ihrem Datum des Inkrafttretens anzuwenden. Daher stehen die folgenden für eine vorzeitige Anwendung 2008 zur Verfügung (Details finden Sie im Newsletter):

Neuer Standard:

IFRS 8 Geschäftssegmente

Änderungen an Standards

IAS 23 Fremdkapitalkosten

IAS 1 Darstellung des Abschlusses

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse

IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS

IFRS 2 — Ausübungsbedingungen und Annullierungen

IAS 32 —Kündbare Instrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen

IFRS 1 und IAS 27 — Anschaffungskosten einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen, einem gemeinsam kontrollierten Unternehmen oder eines assoziierten Unternehmens

Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2006-2007 (verschiedene Standards)

IAS 39 — Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren (1. Juli 2009)

IAS 39 und IFRS 7 — Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (neu strukturiert)

Neue Interpretationen

IFRIC 13 Kundentreueprogramme

IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer

Mitschrift vom fünften und letzten Tag der IASB-Sitzung im Dezember

20.12.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, 15. Dezember, bis Freitag, 19. Dezember 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

Stellungnahmeentwurf von EFRAG zu IFRS 5

20.12.2008

EFRAG hat den Entwurf einer Stellungnahme an den IASB bezüglich dessen Entwurf mit Vorschlägen von Änderungen an IFRS 5 zu aufgegebenen Geschäftsbereichen veröffentlicht.

In der Presseerklärung von EFRAG zum Stellungnahmeentwurf heißt es über den IASB-Entwurf:

Obwohl EFRAG die Bemühungen des IASB, größere Konvergenz in diesem Bereich zu erzielen, weitestgehend unterstützt, haben wir einige bedeutende Zweifel bezüglich der folgenden Punkte:

Obwohl EFRAG die Gründung der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs auf dem Konzept von Geschäftssegmenten in IFRS 8 unterstützt, sind wir nicht sicher, ob die Zielsetzung des IASB in diesem Entwurf (die separate Darstellung aller strategischen Verschiebungen) in allen Fällen dadurch erreicht wird.

EFRAG unterstütz den Vorschlag nicht, dass Informationen über alle Komponenten der Berichtseinheit, die entweder veräußert wurden oder als zur Veräußerung stehend klassifiziert wurden, unabhängig davon angegeben werden müssen, ob diese Komponenten ein aufgegebener Geschäftsbereich nach der Definition sind. Wir sind der Meinung, dass in dem Vorschlag zwei unterschiedliche Ansätze vermischt werden, was dazu führen wird, dass zu viele kleine Aufgaben im Anhang genannt werden.

Den vollständigen Text des Stellungnahmeentwurfs in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung.

Ergebnisse der 32. RIC-Sitzung

19.12.2008

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 27. November 2008 seine 32. Sitzung in Düsseldorf abgehalten.

Im RIC-Ergebnisbericht (22 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung getroffen wurden.

Die größten Herausforderungen für Finanzvorstände 2009

19.12.2008

Der Vorstandsvorsitzende und Präsident des US-amerikanischen Instituts Financial Executives International (FEI), James J. Abel, hat eine Liste der größten Herausforderungen 2009 zusammengestellt.

Der Vorstandsvorsitzende und Präsident des US-amerikanischen Instituts Financial Executives International (FEI), James J. Abel, hat eine Liste der größten Herausforderungen 2009 zusammengestellt (Verknüpfung auf die Internetseite von FEI, Artikel in englischer Sprache, 58 KB). Unten haben wir Ihnen ein Zusammenfassung erstellt. Fünf der Herausforderungen beziehen sich auf Finanzberichterstattung (sechs, wenn man XBRL mitzählt).

Die größten Herausforderungen für Finanzvorstände 2009

  1. Auswirkungen der Finanzmarktkrise
  2. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
  3. Unternehmensbesteuerung
  4. XBRL und andere technische Erwägungen
  5. Globale Konvergenz von US-GAAP und IFRS
  6. Neuer gemeinsamer Standard von IASB und FASB zu Unternehmenszusammenschlüssen
  1. Darstellung des Abschlusses
  2. Komplexität in der Finanzberichterstattung
  3. Kontrollen und Risikomanagement
  4. Fragen rund um Arbeitnehmervergütung
  5. Gesetzgebung und Regulierung in Bezug auf den Klimawandel

SEC schreibt XBRL für alle Registranten und Investmentfonds vor

19.12.2008

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat beschlossen, von börsennotierten Unternehmen und Investmentfonds die Verwendung interaktiver Daten im Format XBRL zu verlangen.

Hierfür ist eine neue Anlage zu verwenden, die den Jahresabschluss und sämtliche abschlussbegleitenden Aufgliederungen in interaktivem Datenformat enthält.:

Börsennotierte Unternehmen:Finanzberichterstattung in interaktivem Format wird schrittweise nach einem im nächsten Jahr beginnenden Plan eingeführt, nach dem alle börsennotierten Unternehmen in den USA bis Dezember 2011 XBRL-Daten einreichen werden. Es wird Unternehmen gestattet sein, interaktive Daten vor dem für ihre Gruppe festgelegten Anfangsdatum einzureichen.

die größten Unternehmen, die US-GAAP-Abschlüsse einreichen mit einem Börsenwert von mehr als 5 Mrd. USD (etwa 500 Unternehmen)

erster Quartalsbericht für Berichtsperioden, die am oder nach dem 15. Juni 2009 enden

alle anderen Unternehmen, die US-GAAP-Abschlüsse einreichen

schrittweise Einführung von 2010 bis 2011

Unternehmen, die IFRS-Abschlüsse nach den IFRS wie vom IASB herausgegeben einreichen

Berichtsperioden, die am oder nach dem 15. Juni 2011 enden

Investmentfonds: Finanzberichterstattung mit interaktiven Daten ist ab 2011 vorgeschrieben.

Die englischsprachige Presseerklärung der SEC finden Sie hier.

Wir äußern uns zu den Vorschlägen zum Ergebnis je Aktie

19.12.2008

Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 168 KB) zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 33 Ergebnis je Aktie eingereicht.

Nachfolgend haben wir einen Auszug daraus für Sie übersetzt. All unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.

Wir sind der Meinung, dass die Vorschläge im Entwurf eine Verbesserung des bestehenden Standards darstellen, und wir unterstützen die Veröffentlichung der vorgeschlagenen Verlautbarung als endgültigen Standard. Wir hegen jedoch Bedenken hinsichtlich einiger der vorgeschlagenen Änderungen am Ergebnis je Aktie, die unserer Meinung nach noch adressiert werden müssen. Im Besonderen geht es um die folgenden Punkte:

  1. Obwohl wir den Vorschlag unterstützen, die Behandlung des Ergebnisses je Aktie an die Darstellung der Finanz- und Vermögenslage in Hinblick auf Terminkäufe und geschriebene Puts über eigenes Kapital anzugleichen, sind wir der Meinung, dass das Ergebnis je Aktie einen größeren Fehler in der zugrunde liegenden Behandlung dieser Vereinbarungen aufzeigt, zu dem wir uns schon in unseren Stellungnahmen zur Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente und zu Finanzinstrumenten mit den Merkmalen von Eigenkapital geäußert haben.
  2. Wir unterstützen die vorgeschlagenen Vereinfachung, nach der das Ergebnis je Aktie für Instrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, nicht angepasst wird. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Angabebedürfnisse der Nutzer in Bezug auf die Frage, ob der Mangel an Angaben problematisch sein könne, sorgfältig erwogen werden müssen. Wir weisen darauf hin, dass in den IFRS derzeit keine separate Angabe des beizulegenden Zeitwerts dieser Instrumente gefordert wird. Dies gilt auch für die Änderungen im beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente.
  3. Wir empfehlen die Aufnahme einer expliziten Aussage in den abschließenden Standard, dass Vereinbarungen, die zur Emission oder zum Erwerb von Aktien zum beizulegenden Zeitwert führen, nicht zu verwässernden Auswirkungen führen sollten. Die derzeitigen Formulierungen des Entwurfs lassen den Schluss zu, dass solche Vereinbarungen (beispielsweise die Emission von Aktien im Wert eines vorherbestimmten Betrags) potenziell verwässernd sein könnten.

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