Dezember

Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im Dezember

18.12.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, 15. Dezember, bis Freitag, 19. Dezember 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

Übernahme von IAS 1

18.12.2008

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 17. Dezember 2008 die Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/ 2008 veröffentlicht.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 17. Dezember 2008 die folgende Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/ 2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/ 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht:

Damit ist mit heutigem Datum IAS 1 für die Anwendung in Europa übernommen. Bereits gestern waren IAS 23, die Änderungen an IFRS 2 sowie IFRIC 13 und 14 übernommen worden. In naher Zukunft werden auch folgende Übernahmen erwartet:

  • Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007
  • IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen
  • IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens
  • IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

Mary Schapiro soll neue Vorsitzende der SEC werden

18.12.2008

Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, dass der künftige US-Präsident Barack Obama Mary Schapiro als neue Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) nominieren will.

Die Nominierung ist bisher weder von der SEC noch vom Weißen Haus bestätigt; das soll aber bei einer Pressekonferenz heute im Lauf des Tages geschehen. Schapiro wurde 1988 von Präsident Reagan als Mitglied der SEC berufen und 1994 von Präsident Clinton zur Leiterin der Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel (Commodity Futures Trading Commission, CFTC) bestellt. Derzeit ist sie die Vorsitzende der Regulierungsagentur für Wertpapierhäuser (Financial Industry Regulatory Authority, FINRA).

Nicht börsennotierte Unternehmen in Litauen dürfen IFRS anwenden

17.12.2008

Das Gesetz über die Abschlüsse von Unternehmen in der Republik Litauen wurde am 26. Juni 2008 geändert, um nicht börsennotierten Unternehmen das Wahlrecht einzuräumen, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen.

Alternativ können nicht börsennotierte Unternehmen die sogenannten Business Accounting Standards anwenden, die nationalen litauischen Rechnungslegungsstandards. Wenn eine Unternehmen sich entschieden hat, darf es die angewendeten Rechnungslegungsstandards die folgenden fünf Jahre nicht ändern (es sei denn, das Unternehmen tritt einem Konzern bei).

 

Artikel 15. Allgemeine Anforderungen für die Erstellung von Abschlüssen

[...]

4. Abschlüsse sind in Übereinstimmung mit diesem Gesetz, den Business Accounting Standards* oder den International Accounting Standards (nachfolgend 'Rechnungslegungsstandards' genannt) und anderen gesetzlichen Vorschriften zu erstellen.

5. Die Unternehmen, deren Wertpapiere an einem regulierten Markt zugelassen sind, haben Abschlüsse nach den International Accounting Standards zu erstellen, und andere Unternehmen können wählen, ob sie ihre Abschlüsse nach den Business Accounting Standards oder den International Accounting Standards erstellen wollen, und eine solche Entscheidung darf nicht geändert werden, bevor nicht 5 Jahre verstrichen sind (mit Ausnahme von Fällen, in denen ein Unternehmen einem Konzern beitritt). Die unbeschränkt persönlich haftenden rechtlichen Personen, die in den Paragraphen 2 und 3 dieses Gesetzes genannt sind, haben Abschlüsse nach den Business Accounting Standards zu erstellen.

6. In einer Fußnote zum Abschluss muss spezifiziert werden, nach welchen Rechnungslegungsstandards der Abschluss erstellt wurde.

*Business Accounting Standards sind die nationalen litauischen Rechnungslegungsstandards.

Termine für die nächsten IASCF-Konferenzen bekanntgegeben

17.12.2008

Auf der Internetseite des IASB sind die Orte und Termine für die nächsten IASCF-Konferenzen bekanntgegeben worden.

Auf der Internetseite des IASB sind die Orte und Termine für die nächsten IASCF-Konferenzen bekanntgegeben worden:

  • Mailand, 24. und 25. Juni 2009
  • Seoul, 29. und 30. Juli 2009

Weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung stehen noch nicht zur Verfügung. Wir werden Sie auf IAS PLUS auf dem Laufenden halten.

Nächste gemeinsame Sitzung mit dem FASB vorverlegt

17.12.2008

Die nächste der gemeinsamen Sitzungen des IASB mit dem amerikanischen Standardsetzer FASB, die im Halbjahresrhythmus stattfinden, ist vom April in den März vorverlegt worden.

Sie findet nun vom Montag, 23., bis Mittwoch, 25. März 2009, in London statt. Die Daten der zukünftigen Sitzungen finden Sie stets unter unserer Rubrik Agenda.

Tagesordnung für die IASB-Sitzung ergänzt

17.12.2008

Der International Accounting Standards Board hat die Agenda für seine Dezembersitzung ergänzt.

Hinzugekommen ist eine weiter halbstündige Erörterung des Themas Bewertung zum beizulegenden Zeitwert am Donnerstag, 18. Dezember, von 8:30 Uhr bis 9:00 Uhr. Wir haben die Tagesordnung für die Sitzung entsprechend angepasst.

Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Dezember

17.12.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, 15. Dezember, bis Freitag, 19. Dezember 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung. Unter anderem entschied der Board, das Datum des Inkrafttretens der jüngsten Überarbeitungen von IFRS 1 von 1. Januar 2009 mit sofortiger Wirkung auf den 1. Juli 2009 zu ändern.

Änderung der Richtlinie IWP/ BA 5

17.12.2008

Der österreichische Standardsetzer AFRAC hat kürzlich eine Stellungnahme zu Fragestellungen zur Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen veröffentlicht, die auch in der Richtlinie IWP/ BA 5 zum Ausweis und zur Bewertung der Wertpapiere im Jahresabschluss von Kreditinstituten vomAugust 1996 des Instituts österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) angesprochen werden. Daher werden in der Richtlinie enthaltene Aussagen, die der Stellungnahme des AFRAC widersprechen, zurückgenommen.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IWP (17 KB).

Wir unterstützen die verbesserten Angaben nach IFRS 7

17.12.2008

Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 93 KB) zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7 eingereicht.

Mit dem Entwurf Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente würde eine dreigliedrige Hierarchie für die Angabe beizulegender Zeitwerte eingeführt (ähnlich der Hierarchie in SFAS 157) und die Angaben zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts ausgeweitet. Nach dem Entwurf würden auch die Angaben über das Liquiditätsrisiko verbessert. Deloitte unterstützt diese Vorschläge - nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus unserem Schreiben.

Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, die Angaben über Finanzinstrumente zu verbessern und die Angabeerfordernisse in Einklang mit dem Statement of Financial Accounting Standards No. 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (SFAS 157) des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) zu bringen. Wir sind der Meinung, dass der Vorschlag, mit der Fair-Value-Hierarchie in SFAS 157 zu konvergieren, sachgerecht ist, da er nützliche Informationen für die Adressaten von Abschlüssen bieten wird. Insbesondere sind wir der Meinung, dass die vorgeschlagene Änderung zu einheitlicheren Angaben zur Fair-Value-Hierarchie unter den IFRS-Erstellern führen und die Vergleichbarkeit mit Unternehmen verbessern wird, die SFAS 157 anwenden. Wir unterstützen auch die Bemühungen des Boards, die Anforderungen zu Angaben über das Liquiditätsrisiko zu verbessern.

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