Dezember

DSR verabschiedet Stellungnahme zu Änderungen an IFRS 7

15.12.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten (ED Improving Disclosures about Financial Instruments — proposed amendments to IFRS 7) verabschiedet.

Es wird anerkannt, dass die Änderungen als Reaktion auf die Finanzmarktkrise mit einer gewissen Schnelligkeit und mit einem Schwerpunkt auf Finanzinstituten verfolgt werden. Dennoch werden einige Bedenken angemeldet (beispielsweise Unterschiede in der Fair-Value-Hierarchie bei Bewertung und Angaben, Ungleichbehandlung von derivativen und nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten sowie rückwirkende Anwendung der Änderungen). Die Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (55 KB).

Rechnungslegungshandbuch der SEC

14.12.2008

Die Abteilung Finanzierung von Aktiengesellschaften der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Division of Corporation Finance der Securities and Exchange Commission, SEC) hat eine neue Fassung ihres Rechnungslegungshandbuchs freigegeben.

Dieses 267 Seiten umfassende Handbuch ist ein informelles Nachschlagedokument für die SEC-Mitarbeiter und gibt ihnen lediglich allgemeine Hinweise. Die SEC hat das Handbuch auf ihrer öffentlich zugänglichen Internetseite eingestellt.

Zu den im Rechnungslegungshandbuch der Abteilung Unternehmensfinanzierung abgedeckten Themenbereichen gehören:

Abschlüsse von bei der SEC registrierten Unternehmen

Sonstige erforderliche Abschlussbestandteile

Pro-forma Finanzinformationen

Rechnungslegung kleinerer Unternehmen

Ausländische Emittenten & ausländische Unternehmen

Sachverhalte im Zusammenhang mit Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Unverbindliche Kennzahlen (non-GAAP measures) der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Erörterung und Aufgliederung der Vermögenslage und der Geschäftsergebnisse durch die Geschäftsleitung (Management's discussion and analysis, MD&A)

Umgekehrte Unternehmenserwerbe und umgekehrte Kapitalaufstockungen

Auswirkungen nachträglicher Ereignisse auf den Abschluss, der für die Registrierung erforderlich ist

Angebotsverfahren

Aktienbasierte Leistungspläne an Arbeitnehmer

Rechtskreisübergreifendes System von Angaben

Folgende Zugriffsmöglichkeiten auf das englischsprachige Handbuch bestehen:

Online-Zugriff auf das Rechnungslegungshandbuch auf der Internetseite der SEC

PDF-Fassung des Rechnungslegungshandbuchs (1,2 MB)

Newsletter zu den Änderungen an IFRS 1 in spanischer Sprache

13.12.2008

Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine Übersetzung des folgenden IAS PLUS-Newsletters veröffentlicht: Boletín IAS Plus – Diciembre 2008: ASB actualiza estándar sobre la adopción por primera vez (367 KB). Dies ist die spanische Übersetzung des englischsprachigen IAS Plus Update-Newsletters Änderungen an IFRS 1 zur Erstmaligen Anwendung der IFRS (94 KB). .

Unsere kolumbianischen Kollegen haben eine Übersetzung des folgenden IAS PLUS-Newsletters veröffentlicht:

Boletín IAS Plus – Diciembre 2008: ASB actualiza estándar sobre la adopción por primera vez (367 KB).

Dies ist die spanische Übersetzung des englischsprachigen IAS Plus Update-Newsletters Änderungen an IFRS 1 zur Erstmaligen Anwendung der IFRS (94 KB).

Diese und andere Ressourcen in spanischer Sprache finden Sie auf der Seite Pagina de Recursos en Español auf IAS PLUS.com.

Vorschlag zur Änderung des Datum des Inkrafttretens von IFRS 1

13.12.2008

Der IASB hat seiner Tagesordnung für die Sitzung im Dezember 2008 ein Projekt hinzugefügt, das auf eine Änderung des Datum des Inkrafttretens der neu strukturierten Version von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards abzielt, den der Board am 25. November 2008 freigegeben hat.

Diese neue Version von IFRS 1 ersetzt die Vorversion für Jahresperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Leider enthalten die Paragrafen 36, 37 und 39 des neuen IFRS 1 einen Querverweis auf IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 2008) und IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse (überarbeitet 2008), die beide erst am 1. Juli 2009 in Kraft treten. Somit besitzen die Leitlinien zu den Sachverhalten, die mit den drei Paragrafen abgedeckt werden, fachlich gesehen zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juli 2009 keine Gültigkeit. Um dieses Problem zu heilen, hat der IASB-Stab vorgeschlagen, das Datum des Inkrafttretens von IFRS 1 auf den 1. Juli 2009 zu ändern.

Neueste Änderungen in der Finanzberichterstattung in Singapur

12.12.2008

Changes in Financial Reporting in Singapore, eine Veröffentlichung unserer Kollegen in Singapur, bietet jährlich einen Überblick über die neuesten Änderungen des Rahmens der Rechnungslegung in Singapur.

Diese Ausgabe 2008 enthält eine Zusammenfassung neuer und überarbeiteter singapurischer FRS (Standards) und INT FRS (Interpretationen), die zwischen Veröffentlichung der vorherigen Ausgabe im November 2007 und Ende Oktober 2008 herausgegeben wurden. Es gibt außerdem einen aktualisierten Vergleich mit den IFRS und eine Zusammenfassung noch ausstehender Entwürfe. Des Weiteren werden in dieser Ausgabe verschiedene andere Themen erörtert wie beispielsweise Änderungen an den Vorschriften für Notierungen an der Börse in Singapur (SGX), die neuen Regeln für eine Notierung im Catalist-Prinzip (gesponsorte Börsennotierung) der SGX und der aktuelle Stand der Prüfungsstandards. Sie können sich die englischsprachige Broschüre kostenfrei herunterladen (60 Seiten, Stand November 2008, 300 KB). Wir bieten Ihnen auf IAS PLUS auch eine eigene Seite, auf der Sie Vergleiche von IFRS mit jeweiligen nationalen Vorschriften finden.

Tagesordnung für die IASB-Sitzung ergänzt

12.12.2008

Der International Accounting Standards Board hat die Agenda für seine Dezembersitzung ergänzt.

Neu hinzugekommen ist das Thema Finanzmarktkrise — Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen in IFRS 7, das am Donnerstag, den 18. Dezember von 17:00h bis 18:00h erörtert wird. Wir haben die Tagesordnung für die Sitzung entsprechend angepasst. Das Agendapapier zu dem Tagesordnungspunkt finden Sie hier (in englischer Sprache, 64 KB).

Wir ermutigen den IASB, sich um preisregulierte Vermögenswerte zu kümmern

12.12.2008

Auf der Sitzung im November 2008 erörterte IFRIC eine Bitte um Klärung, ob regulierte Unternehmen einen Vermögenswert oder eine Schuld als Ergebnis der Preisregulierung durch Aufsichtsbehörden oder Regierungen ansetzen solle.

IFRIC entschied vorläufig, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen. Dies geschah hauptsächlich aus dem Grund, dass es keine bedeutenden Abweichungen in der Praxis zu geben scheint. Diese vorläufige Agendaentscheidung war in der Novemberausgabe des IFRIC Update zur Kommentierung gestellt worden. Deloitte hat eine Stellungnahme eingereicht (in englischer Sprache, 122 KB), in der wir auf einige Fälle hinweisen, in denen regulierte Vermögenswerte und Schulden unter IFRS angesetzt worden sind. In dem Brief wird auch festgehalten, dass in verschiedenen Rechtkreisen, in denen demnächst die IFRS eingeführt werden (einschließlich Vereinigte Staaten, Kanada, Brasilien), in den nationalen Rechnungslegungsvorschriften der Ansatz von regulierten Vermögenswerten und Schulden gefordert (oder gestattet) wird. Wir weisen in unserem Brief darauf hin, dass in einigen dieser Rechtskreise die Meinung herrscht, dass der Ansatz solcher Vermögenswerte und Schulden mit dem gegenwärtigen Rahmenkonzept der IFRS vereinbar ist.

Deshalb bitten wir IFRIC, den IASB zu ermutigen, dieses Projekt auf seine Agenda zu nehmen und Leitlinien herauszugeben, um sicherzustellen, dass die IFRS angemessen interpretiert und weltweit einheitlich angewendet werden. Für die Entwicklung der Leitlinien schlagen wir vor, dass der IASB eine gründliche Untersuchung der verschiedenen aufsichtsrechtlichen Systeme in den einzelnen Rechtskreisen durchführt, um sicherzustellen, dass die Leitlinien die wirtschaftlichen Ergebnisse dieser Systeme sachgerecht einfangen.

Der Sachverhalt befindet sich zwecks einer möglichen Agendaentscheidung auf der Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Dezember 2008.

Ergänzende Stellungnahme des IDW zum BilMoG

11.12.2008

In einem Schreiben an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages (72 KB) vom 10. Dezember 2008 nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nochmals Stellung zum Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.

Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise stellt das IDW einige Punkte zur Bewertung von Finanzinstrumenten mit dem beizulegenden Zeitwert klar (§ 253 Abs. 1 Satz 3 und § 340e Abs. 3 HGB-E). Die Stellungnahme setzt sich auch auseinander mit der Bildung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB-E und der Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den handelsrechtlichen Konzernabschluss nach § 290 HGB-E.

Reden bei der SEC/PCOAB-Konferenz des AICPA

11.12.2008

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat seine 36. Jahreskonferenz zu neuesten Entwicklungen bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) vom 8. bis 10. Dezember 2008 in Washington abgehalten.

Die Veranstaltung wurde gleichzeitig in fünf andere Städte übertragen. Unter den Vortragenden waren eine Reihe von Vertretern der SEC (unter anderem der Vorsitzende Cox, der Leiter der Abteilung Rechnungslegung Hewitt, Mitarbeiter aus seiner Abteilung und Mitarbeiter der Abteilung Corporation Finance), des FASB (unter anderem der Vorsitzende Herz), des IASB (unter anderem der Vorsitzende Sir David Tweedie und Boardmitglied Leisenring), der PCAOB, des AICPA und anderer Gruppen. Die Konferenz ist bei den Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, und deren Prüfern recht populär, weil die SEC und die PCAOB Einblicke in wichtige Aspekte für die Jahresabschlusserstellung gewähren. Folgende Reden dürften von besonderem Interesse sein (alle in englischer Sprache):

  • Rede des SEC-Vorsitzenden Cox. Wir hatten Ihnen bereits am 9. Dezember 2008 Ausschnitte daraus zur Verfügung gestellt, die vorläufige Ergebnisse der SEC-Studie zur Marktwertbilanzierung betrafen. Weitere Auszüge haben wir Ihnen unten übersetzt.
  • Rede des FASB-Vorsitzenden Herz (69 KB) mit dem Titel Was wir aus der Finanzmarktkrise gelernt, wieder gelernt und nochmal gelernt haben – Rechnungslegung und Anderes.
  • Die Reden der Mitarbeiter der SEC können auf der Internetseite der SEC eingesehen werden. Sie beinhalten die Ansichten des Stabs zu gegenwärtig bei der SEC aktuellen Bilanzierungsfragen.

Auszüge aus der Rede des SEC-Vorsitzenden Christopher Cox

Anmerkungen zu den IFRS: Damit die IFRS das Versprechen erfüllen können, Vereiniger der Kapitalmärkte weltweit und ein wirkungsvolles Werkzeug für Anleger zu sein, gibt es ein paar Prinzipien, die für ihren Erfolg von kritischer Bedeutung sind. Jeder von uns hier heute muss daran arbeiten, dass diese Prinzipien erfüllt werden.

  1. Zuerst müssen die Standards im Interesse der Anleger entwickelt sein. Das muss ihr höchster Zweck sein.
  2. Das zweite Prinzip für den Erfolg der IFRS ist, dass der Standardsetzungsprozess transparent sein muss. Das ist nicht nur unabdingbar, damit das Anlegervertrauen gewahrt bleibt, sondern auch, damit die Integrität und die Qualität der Standards sichergestellt wird.
  3. Drittens muss der Standardsetzer unabhängig sein. Es kann nicht oft genug gesagt werden, dass wirkungsvolle Standards einen sachlichen Schiedsrichter brauchen, sowohl in diesem Land als auch rund um die Welt. Das bedeutet, dass der Standardsetzer unabhängig sein muss von Lobbyisten, vom politischen Prozess, von bevorzugten Industrien oder großen Spielern in bestimmten Industrien sowie von nationaler oder regionaler Voreingenommenheit.
  4. Der Standardsetzer muss außerdem rechenschaftspflichtig sein. So wie der Prozess des FASB dafür sorgen muss, dass US-GAAP den Bedürfnissen der Anleger, Emittenten und Märkte gerecht werden, so muss der IASB sicherstellen, dass die IFRS tatsächlich den Bedürfnissen der Anleger und anderer Interessengruppen gerecht werden und dass sie zeitnah aktualisiert werden.
  5. Und schließlich, genau wie bei US-GAAP, ist es absolut wichtig, dass alle Interessengruppen von sich aus am Standardsetzungsprozess teilnehmen, um den fortwährenden Erfolg der IFRS sicherzustellen.

Anmerkungen zu der SEC-Studie zur Marktwertbilanzierung: Die Arbeit, die wir bisher geleistet haben, legt nahe, dass die Rechnungslegungsstandardsetzer die bestehenden Wertminderungsmodelle für Wertpapiere verbessern können. Die Anleger haben auch sehr deutlich gemacht, dass sie der Ansicht sind, dass das derzeitige Konzept der Marktwertbilanzierung die Transparenz der den Anlegern zur Verfügung gestellten Finanzinformationen erhöht — aber dass im Fall von inaktiven oder illiquiden Märkten zusätzliche Leitlinien sinnvoll wären, um eine sinnvolle Anwendung der Standards zu fördern. Wir beabsichtigen, die endgültigen Ergebnisse der Studie wie vom Kongress vorgeschrieben am 2. Januar zu veröffentlichen.

HFA verabschiedet neue Verlautbarungen

11.12.2008

In seiner 214. Sitzung am 4./5. Dezember 2008 hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) folgende Stellungnahmen verabschiedet: Neufassung des Entwurfs der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Besonderheiten bei der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen (IDW ERS HFA 21 n.F.) Entwurf IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Umkategorisierung finanzieller Vermögenswerte gemäß den Änderungen von IAS 39 und IFRS 7 - Amendments von Oktober/November 2008 - (IDW ERS HFA 26) Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer (IDW EPS 303 n.F.) Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung einschließlich von Zeitwerten (IDW EPS 314 n.F.) Entwurf IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 16d Abs.

1 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag (IDW EPS 721)

  • Ferner hat der HFA den vom FAIT verabschiedeten IDW Prüfungshinweis: Prüfung von IT-gestützten Geschäftsprozessen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PH 9.330.2) billigend zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahmen werden Anfang 2009 in den IDW Fachnachrichten und im Supplement der Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ veröffentlicht werden. Die Entwürfe werden demnächst auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen zur Verfügung gestellt.

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