Er gilt für Einzelunternehmen und nicht börsennotierte
Konzerne (börsennotierte Konzerne haben die IFRS wie für die
Anwendung in Europa übernommen anzuwenden). Die neuen spanischen
Rechnungslegungsvorschriften sind den IFRS „geistig verwandt"
aber nicht gleichwertig; es bleiben Abweichungen. Unsere spanischen
Kollegen haben einen kleinen spanischsprachigen Taschenführer zu den
neuen Rechnungslegungsvorschriften verfasst: :
Nuevo Plan General de Contabilidad – Guía de bolsillo (361 KB). Die
Publikation enthält außerdem eine Zusammenfassung der gleichzeitig
verabschiedeten Änderungen des Gesellschaftsrechts und eine kurze
Einführung zu den bedeutendsten Änderungen gegenüber den alten
Rechnungslegungsvorschriften und gegenüber den International
Financial Reporting Standards (IFRS).