Treuhänder des FASB stimmen umfassenden strukturellen Änderungen zu

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27.02.2008

Die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) haben umfassenden Änderungen der Aufsicht ,der Struktur und der Geschäftsführung der FAF und ihrer beiden standardsetzenden Gremien, des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) und des US-amerikanischen Rats für staatliche Rechnungslegung (Governmental Accounting Standards Board, GASB), zugestimmt.

Die Änderungen schließen die Reduzierung der Größe des FASB von derzeit sieben auf fünf Mitglieder ab dem 1. Juli 2008 mit ein. Außerdem soll den beiden Vorsitzenden der standardsetzenden Gremien das Recht eingeräumt werden, die Agenda des jeweiligen Gremiums zu bestimmen. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung der FAF.

Wichtigste Änderungen, die von den FAF-Treuhändern verabschiedet wurden

Stiftung für Rechnungslegung (FAF):

Ausweitung der Bandbreite und der der Anzahl von Anleger-, Rechnungslegungs-, Geschäfts-, Finanz- und Regierungsorganisationen und -unternehmen, die eingeladen sind, FAF-Treuhänder zu nominieren. Es bleibt unbenommen, dass die endgültige Entscheidung über alle Ernennungen ausschließlich in der Verantwortung der Treuhänder verbleibt. Die Art und Weise der Umsetzung dieses öffentlichen Nominierungsprozesses wird abhängig von weiteren Erörterungen der Treuhänder und anderer Interessengruppen festgelegt.

Änderung der maximalen Amtszeit eines Treuhänders von drei Jahren mit einer möglichen weiteren Amtszeit von drei Jahren auf einmal fünf Jahre.

Änderung der Anzahl der FAF-Treuhänder von derzeit 16 auf eine Bandbreite zwischen 14 und 18. Die Größe wird von Zeit zu Zeit per Beschluss der Treuhänder festgelegt.

Stärkung der Aufsichtstätigkeit der Treuhänder einschließlich einer formalen Review-Ebene zur Analyse und Kontrolle der Daten und Materialien, die von FASB, FASAC, GASB und GASAC regelmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Financial Accounting Standards Board (FASB):

Reduzierung der Größe des FASB von derzeit sieben auf fünf Mitglieder ab 1. Juli 2008.

Beibehaltung der derzeitigen Abstimmungsanforderung einer einfachen Mehrheit.

Bestätigung der Notwendigkeit der Beteiligung aus dem Anlegerbereich am FASB durch Erweiterung der derzeitigen Satzungsvorschrift, dass FASB-Mitglieder Kenntnisse aus dem Anlegerbereich mitbringen müssen.

Änderung des Agendafestsetzungsprozesses des FASB in einen „Führungsagendaprozess", in dem der Vorsitzende des FASB mit dem Recht ausgestattet wird, nach angemessenen Beratungen die Projektpläne des FASB festzusetzen, die Agenda und die Priorität der Projekte.

Rat für staatliche Rechnungslegung (GASB):

Sicherstellung einer stabilen verbindlichen Finanzierungsquelle für den GASB.

Beibehaltung der derzeitigen Größe (sieben Mitglieder), Amtsdauer (fünf Jahre mit einmaliger Wiederwahlmöglichkeit) und Zusammensetzung des GASB.

Änderung des Agendafestsetzungsprozesses des GASB in einen „Führungsagendaprozess", in dem der Vorsitzende des GASB mit dem Recht ausgestattet wird, nach angemessenen Beratungen die Projektpläne des FASB festzusetzen, die Agenda und die Priorität der Projekte.

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