In der Stellungnahme an den IASB wird zum Ausdruck gebracht, dass
der DSR die geplanten Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 unterstützt.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht alle Formen von
anteilsbasierten Vergütungen durch diese Änderungen abgedeckt
werden. Der DSR empfiehlt dem IASB auch, zu erwägen, IFRS 2 einmal
von Grund auf zu überarbeiten und nicht immer nur von Fall zu Fall
zu ändern. Letzteres berge die Gefahr, dass IFRS 2 mehr und mehr zu
einem regelbasierten Standard verkomme. Ein prinzipielle
Überarbeitung jedoch böte auch die Gelegenheit, bestimmte
Konvergenzsachverhalte mit US-GAAP gleich mit zu behandeln.
In seinem Brief an die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nimmt der DSR
Stellung zur vorgeschlagenen Stellungnahme von EFRAG. Beide Dokumente finden Sie
nachfolgend in englischer Sprache.