Klassifizierung von Ausgaben in der Kapitalflussrechnung

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19.02.2008

Wir haben eine eine Stellungnahme beim International Financial Reporting Committee (IFRIC) eingereicht, in der wir eine unterschiedliche Meinung hinsichtlich der Grundlage für die vorläufige Entscheidung von IFRIC zum Ausdruck bringen.

Die vorläufige Entscheidung besagt, dass IFRIC IAS 7 Kapitalflussrechnungen nicht hinsichtlich der Klassifizierung bestimmter Ausgaben als aus operativer oder Investitionstätigkeit stammend interpretieren wird. Wir stimmen IFRIC nicht zu, dass der Sachverhalt dadurch gelöst werden kann, dass man ihn an den Board weiterreicht und diesem empfiehlt, IAS 7 dahingehend zu ändern, dass nur Ausgaben, die zum Ansatz eines Vermögenswertes führen, für die Klassifizierung als Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit in Frage kommen. Nachfolgend die Übersetzung eines Auszugs aus unserer Stellungnahme:

Wir erkennen an, dass in vielen Fällen der Ansatz eines Vermögenswertes einen guten Hinweis dafür darstellt, dass die entsprechende Ausgabe als aus Investitionstätigkeit stammend klassifiziert werden sollte. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Klassifizierung aller aller Kapitalflüsse, die nicht zum Ansatz eines Vermögenswertes führen, als aus operativer Tätigkeit stammend, die Gefahr birgt, Anwender in die Irre zu führen, und zu einer falschen Darstellung der Kapitalflussrechung führen kann. Darüber gilt als Ergebnis von Änderungen in den IFRS, dass der Ansatz bestimmter Ausgaben als Vermögenswert oder der Wegfall des Ansatzes bestimmter Ausgaben zu Änderungen in der Zuordnung innerhalb der Kapitalflussrechnung führen wird, ohne dass sich der wirtschaftliche Gehalt der zugrunde liegenden Geschäftsvorgänge ändert.

Hier ein paar Beispiele von Ausgaben, die allgemein aus Investitionsgründen getätigt werden und die unserer Meinung nach nach dem Vorschlag von IFRIC als aus operativer Tätigkeit stammend klassifiziert würden:

Ausgaben für die Exploration in den Rohstoffindustrien, wenn ein Unternehmen aufgrund der eigenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden diese Ausgaben nicht aktiviert;

Anfangsausgaben bei Entwicklungsaufwendungen, die nicht für den Ansatz als Vermögenswert klassifizieren;

erwerbsbezogenen Ausgaben in einem Unternehmenszusammenschluss, die nach der überarbeiteten Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse sofort als Aufwand gebucht werden.

Deshalb schlagen wir die Änderung der Empfehlung an den Board in dem Sinne vor, dass die Formulierungen von IAS 7 dahingehend zu verdeutlicht werden sollten, dass erklärt wird, dass bei der Bestimmung der Klassifizierung von Ausgaben, die nicht für einen Ansatz als Vermögenswert in Frage gekommen, Urteilsvermögen angewendet werden muss.

Laden Sie sich die vollständige Stellungnahme an IFRIC in englischer Sprache herunter (104 KB).

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