- Rechnungslegungsgrundsätze (Generally
Accepted Accounting Principles, GAAP) sollten auf
Geschäftsvorfällen und nicht auf Branchen fußen. An
sich sollte die SEC empfehlen, dass jedes neue Projekt,
das der FASB als gemeinsames oder eigenständiges
aufnimmt, auf der Grundlage von Geschäftsaktivitäten und
nicht auf Branchen ausgestaltet ist. Jedes neue Projekt
sollte die Abschaffung branchenspezifischer Leitlinien
in den relevanten Gebieten als gesonderte Zielsetzung
beinhalten, es sei denn, dass die Beibehaltung
branchenspezifischer Leitlinien in seltenen Umständen
unter Kosten-Nutzen-Abwägungen gerechtfertigt werden
kann.
- GAAP sollte auf der Annahme fußen, dass
es keine formell veröffentlichte
Bilanzierungsalternative gibt. Die SEC sollte
empfehlen, dass jedes neue Projekt, das der FASB als
gemeinsames oder eigenständiges aufnimmt, keinen
weiteren Wahlrechte einräumt, es sei denn, dass dies im
seltenes Ausnahmefall gerechtfertigt werden kann. Jedes
neue Projekt sollte die Abschaffung bestehender
Bilanzierungswahlrechte in den relevanten Gebieten als
gesonderte Zielsetzung beinhalten, es sei denn, dass
Wahlrechte in seltenen Umständen unter
Kosten-Nutzen-Abwägungen gerechtfertigt werden können.
- Zur Verbesserung der Rechnungslegung ist
die Erhöhung der Zahl der Vertreter der Anleger in
Standard setzenden Gremien von zentraler Bedeutung. Nur
wenn die Anlegersicht von allen Parteien ausreichend
gewürdigt wird, wird das Ergebnis des
Standardsetzungsprozesses die Bedürfnisse derer
erfüllen, für die es in erster Linie gedacht ist.
- Die SEC sollte die Stiftung für
Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF)
bei der Verbesserung der Verfassung des FASB. Dies
schließt die Unterstützung der Veränderungen der FAF
ein, die diese in ihrer Aufforderung zur Stellungnahme
zu vorgeschlagenen Änderungen an Aufsicht, Struktur und
Arbeitsweise von FAF, FASB und GASB ausgeführt hat, mit
kleineren Änderungen, was die Zusammensetzung von FAF
und FASB angeht.
- Die SEC sollte den FASB ermutigen, seinen
Standardsetzungsprozess und die Zeitschiene zu
verbessern, und zwar wie folgt:
| Schaffung einer formellen
Agenda-Beratungsgruppe, in der Vertreter v.a.
der Anleger, der SEC, des PCAOB und andere
Adressaten wie Ersteller und Prüfer vertreten
sind.
|
| Verfeinerung der Verfahrensweise bei der
Herausgabe neuer Standards durch: (1) Einführung
einer Vorabdurchsicht durch Anleger, die der
Beurteilung der erwarteten Vorteile für die
Anleger dienen soll, (2) Verbesserung der
Kosten-Nutzen-Analysen und (3) Verpflichtung auf
verbesserte Feldbesuche und Feldtests.
|
| Verbesserung des Rückschauprozesses für neue
Standards mittels Durchführung von Beurteilung
nach der Einführung eines jeden bedeutenden
neuen Standards, in der Regel innerhalb von ein
bis zwei Jahren nach dessen Inkrafttreten, um
Auslegungsfragen zu adressieren und Unterschiede
der Bilanzierungspraxis bei der Anwendung des
Standards zu verringern - sofern das
erforderlich sein sollte.
|
| Verbesserung der Prozesse, um bestehende
Standards auf dem Laufenden zu halten und
Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld
widerzuspiegeln, indem die bestehenden Standards
regelmäßig einer Beurteilung unterzogen werden.
|
- Der Anzahl der Parteien, die formell oder
informell GAAP auslegen, und der Umfang auslegender
Umsetzungsleitlinien sollten weiter verringert werden.
- FASB oder SEC sollten, soweit
sachgerecht, Leitlinien herausgeben, mit denen das
Konzept der Wesentlichkeit gestärkt wird.
- FASB oder SEC sollten, soweit sachgerecht,
Leitlinien herausgeben, wie man einen Fehler im
Einklang mit den Prinzipien, die in diesem Bericht
dargestellt werden, korrigiert –
grundsätzlich weniger Neudarstellungen von Abschlüssen
früherer Perioden.
- FASB oder SEC sollten, soweit sachgerecht,
Leitlinien zur Anwendung der Wesentlichkeit im Hinblick
auf gefundene Fehler in früheren Zwischenperioden
entwickeln und herausgeben und wie man diese Fehler
berichtigt.
- Die SEC sollte ein
Beurteilungsrahmenkonzept für Beurteilungen im Rahmen der
Bilanzierung einführen. Der PCAOB sollte gleichfalls
eine ähnliches Rahmenkonzept im Hinblick auf
Beurteilungen im Rahmen von Prüfungen einführen. [...]
Das vorgeschlagene Rahmenkonzept, das auf Beurteilungen
im Zusammenhang mit Bilanzierungsfragen anzuwenden ist,
würde die Auswahl und Anwendung von
Bilanzierungsprinzipien sowie Schätzungen und
Beurteilung von Schätzungen im Zusammenhang mit der
Anwendung eines Bilanzierungsprinzips beinhalten.
- Die SEC sollte auf lange Sicht die
Einreichung von XBRL-fähigen Abschlüssen zur Pflicht
machen, nachdem bestimmte Vorbedingungen erfüllt sind.
- Die SEC sollte eine neue umfassende
Auslegungsverordnung im Hinblick auf die Verwendung von
Internetseiten von Unternehmen für die Angabe von
Unternehmensinformationen herausgeben. Die
Leitlinien sollten Sachverhalte wie die Haftung für
Informationen, die in zusammenfassender Form dargestellt
werden, die Behandlung von Informationen, bei denen auf
Internetseiten des Unternehmens oder Anderer verlinkt
wird, die Behandlung von Angaben, die nicht auf GAAP
basieren, und GAAP-Überleitungen sowie die Klarstellung
der öffentlichen Verfügbarkeit von Informationen, die
auf den Internetseiten eines berichtenden Unternehmens
angegeben werden, behandeln.
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