Rechnungslegungsbeirat der SEC unterbreitet 12 Vorschläge

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16.02.2008

Der Beratende Ausschuss der SEC zu Verbesserungen in der Rechnungslegung hat einen Fortschrittsbericht an die Kommission übergeben (in englischer Sprache, 989 KB).

In dem Bericht werden 12 ausgearbeitete Vorschläge, konzeptionelle Ansätze sowie gegenwärtig identifizierte Sachverhalte, die der zukünftigen Erörterung bedürfen, ausgeführt.

Die 12 Vorschläge des Rechnungslegungsbeirats der SEC:

  1. Rechnungslegungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) sollten auf Geschäftsvorfällen und nicht auf Branchen fußen. An sich sollte die SEC empfehlen, dass jedes neue Projekt, das der FASB als gemeinsames oder eigenständiges aufnimmt, auf der Grundlage von Geschäftsaktivitäten und nicht auf Branchen ausgestaltet ist. Jedes neue Projekt sollte die Abschaffung branchenspezifischer Leitlinien in den relevanten Gebieten als gesonderte Zielsetzung beinhalten, es sei denn, dass die Beibehaltung branchenspezifischer Leitlinien in seltenen Umständen unter Kosten-Nutzen-Abwägungen gerechtfertigt werden kann.
  2. GAAP sollte auf der Annahme fußen, dass es keine formell veröffentlichte Bilanzierungsalternative gibt. Die SEC sollte empfehlen, dass jedes neue Projekt, das der FASB als gemeinsames oder eigenständiges aufnimmt, keinen weiteren Wahlrechte einräumt, es sei denn, dass dies im seltenes Ausnahmefall gerechtfertigt werden kann. Jedes neue Projekt sollte die Abschaffung bestehender Bilanzierungswahlrechte in den relevanten Gebieten als gesonderte Zielsetzung beinhalten, es sei denn, dass Wahlrechte in seltenen Umständen unter Kosten-Nutzen-Abwägungen gerechtfertigt werden können.
  3. Zur Verbesserung der Rechnungslegung ist die Erhöhung der Zahl der Vertreter der Anleger in Standard setzenden Gremien von zentraler Bedeutung. Nur wenn die Anlegersicht von allen Parteien ausreichend gewürdigt wird, wird das Ergebnis des Standardsetzungsprozesses die Bedürfnisse derer erfüllen, für die es in erster Linie gedacht ist.
  4. Die SEC sollte die Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) bei der Verbesserung der Verfassung des FASB. Dies schließt die Unterstützung der Veränderungen der FAF ein, die diese in ihrer Aufforderung zur Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an Aufsicht, Struktur und Arbeitsweise von FAF, FASB und GASB ausgeführt hat, mit kleineren Änderungen, was die Zusammensetzung von FAF und FASB angeht.
  5. Die SEC sollte den FASB ermutigen, seinen Standardsetzungsprozess und die Zeitschiene zu verbessern, und zwar wie folgt:

    Schaffung einer formellen Agenda-Beratungsgruppe, in der Vertreter v.a. der Anleger, der SEC, des PCAOB und andere Adressaten wie Ersteller und Prüfer vertreten sind.

    Verfeinerung der Verfahrensweise bei der Herausgabe neuer Standards durch: (1) Einführung einer Vorabdurchsicht durch Anleger, die der Beurteilung der erwarteten Vorteile für die Anleger dienen soll, (2) Verbesserung der Kosten-Nutzen-Analysen und (3) Verpflichtung auf verbesserte Feldbesuche und Feldtests.

    Verbesserung des Rückschauprozesses für neue Standards mittels Durchführung von Beurteilung nach der Einführung eines jeden bedeutenden neuen Standards, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Jahren nach dessen Inkrafttreten, um Auslegungsfragen zu adressieren und Unterschiede der Bilanzierungspraxis bei der Anwendung des Standards zu verringern - sofern das erforderlich sein sollte.

    Verbesserung der Prozesse, um bestehende Standards auf dem Laufenden zu halten und Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld widerzuspiegeln, indem die bestehenden Standards regelmäßig einer Beurteilung unterzogen werden.

  6. Der Anzahl der Parteien, die formell oder informell GAAP auslegen, und der Umfang auslegender Umsetzungsleitlinien sollten weiter verringert werden.
  7. FASB oder SEC sollten, soweit sachgerecht, Leitlinien herausgeben, mit denen das Konzept der Wesentlichkeit gestärkt wird.
  8. FASB oder SEC sollten, soweit sachgerecht, Leitlinien herausgeben, wie man einen Fehler im Einklang mit den Prinzipien, die in diesem Bericht dargestellt werden, korrigiert – grundsätzlich weniger Neudarstellungen von Abschlüssen früherer Perioden.
  9. FASB oder SEC sollten, soweit sachgerecht, Leitlinien zur Anwendung der Wesentlichkeit im Hinblick auf gefundene Fehler in früheren Zwischenperioden entwickeln und herausgeben und wie man diese Fehler berichtigt.
  10. Die SEC sollte ein Beurteilungsrahmenkonzept für Beurteilungen im Rahmen der Bilanzierung einführen. Der PCAOB sollte gleichfalls eine ähnliches Rahmenkonzept im Hinblick auf Beurteilungen im Rahmen von Prüfungen einführen. [...] Das vorgeschlagene Rahmenkonzept, das auf Beurteilungen im Zusammenhang mit Bilanzierungsfragen anzuwenden ist, würde die Auswahl und Anwendung von Bilanzierungsprinzipien sowie Schätzungen und Beurteilung von Schätzungen im Zusammenhang mit der Anwendung eines Bilanzierungsprinzips beinhalten.
  11. Die SEC sollte auf lange Sicht die Einreichung von XBRL-fähigen Abschlüssen zur Pflicht machen, nachdem bestimmte Vorbedingungen erfüllt sind.
  12. Die SEC sollte eine neue umfassende Auslegungsverordnung im Hinblick auf die Verwendung von Internetseiten von Unternehmen für die Angabe von Unternehmensinformationen herausgeben. Die Leitlinien sollten Sachverhalte wie die Haftung für Informationen, die in zusammenfassender Form dargestellt werden, die Behandlung von Informationen, bei denen auf Internetseiten des Unternehmens oder Anderer verlinkt wird, die Behandlung von Angaben, die nicht auf GAAP basieren, und GAAP-Überleitungen sowie die Klarstellung der öffentlichen Verfügbarkeit von Informationen, die auf den Internetseiten eines berichtenden Unternehmens angegeben werden, behandeln.

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