IFRS-Konzeptpapier der kanadischen Wertpapierverwaltung

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15.02.2008

Die kanadische Wertpapierverwaltung (Canadian Securities Administrator, CSA) – das Konsortium der Wertpapieraufsichtsbehörden der kanadischen Provinzen – bitte um öffentliche Stellungnahmen zum CSA-Konzeptpapier 52-402. In dem Konzeptpapier werden Sachverhalte im Zusammenhang mit der Wertpapierregulierung im Hinblick auf Kanadas kommende Übernahme der IFRS erörtert.

Der kanadische Accounting Standards Board (AcSB) schlägt vor, dass alle kanadischen öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen die kanadischen IFRS-Gegenstücke zum 1. Januar 2011 anwenden müssen. Da sich die Regeln der CSA auf die kanadischen Rechnungslegungsgrundsätze, wie sie vom AcSB ausgearbeitet wurden, beziehen, erwägt die CSA die Notwendigkeit einer Änderung dieser Regeln und erbittet Rückmeldung zu den folgenden drei Hauptsachverhalten:

Anwendung der IFRS durch inländische Unternehmen vor dem 1. Januar 2011. Die CSA-Mitglieder tendieren dazu, die Anwendung der IFRS ab 2009 zu erlauben, zwei Jahre früher als der vom AcSB ausgesprochene verpflichtende Übergang.

Anwendung von US GAAP durch inländische Unternehmen. Gegenwärtig dürfen kanadische Unternehmen, die bei der US-amerikanischen Börsen- und Wertpapieraufsicht SEC registriert sind, US-amerikanische statt kanadische Rechnungslegungsgrundsätze anwenden. Die CSA-Mitglieder sind vorläufig zu dem Schluss gelangt, einem inländischen Emittenten ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr zu gestatten, US GAAP anzuwenden. Ein Ausnahme besteht für derzeit schon nach US GAAP bilanzierende unternehmen, denen eine Übergangsfrist von fünf Jahren (d.h. bis 2013) eingeräumt werden soll.

Bezugnahme auf IFRS anstatt auf kanadische Rechnungslegungsgrundsätze in den den CSA-Wertpapierregelungen. Der gegenwärtige Plan des AcSB sieht vor, die IFRS in die kanadischen Rechnungslegungsvorschriften zu übernehmen und den Ausdruck 'kanadische Rechnungslegungsgrundsätze' weiter zu verwenden. Die CSA-Mitglieder sind mit der Terminologie nicht einverstanden und vertreten die Ansicht, dass der Prüfungsbericht sich auf die IFRS, wie sie vom IASB angenommen wurden, statt auf kanadische Rechnungslegungsgrundsätze beziehen sollte. Die CSA ist sich dessen bewusst, dass Änderungen an einigen Gesetzen erforderlich sein könnten.

Stellungnahmen zum Konzeptpapier sollten bis zum 13. April 2008 übermittelt werden. Weitere Informationen in englischer Sprache:

Konzeptpapier der CSA (62 KB)

Presseerklärung der CSA (131 KB)

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