IASB veröffentlicht Neufassung von IAS 32 'Finanzinstrumente: Darstellung'

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14.02.2008

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat IAS 32 'Finanzinstrumente: Darstellung' im Hinblick auf die Klassifizierung von kündbaren Finanzinstrumenten und von Verpflichtungen, die lediglich im Liquidationsfall entstehen, in der Bilanz geändert. Außerdem wurden IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' entsprechende neue Angabevorschriften hinzugefügt.

Nach der bestehenden Fassung von IAS 32sind Instrumente als finanzielle Verbindlichkeiten zu klassifizieren, wenn der Emittent verpflichtet werden kann, Bargeld oder andere finanzielle Vermögenswerte für die Rücknahme oder den Rückkauf eines Finanzinstruments abzugeben. Diese Vorschrift wurde u.a. von deutscher Seite kritisiert, weil infolgedessen gesellschaftsrechtliches Kapital aufgrund von Kündigungsrechten der Gesellschafter als Verbindlichkeit zu klassifizieren ist.

Infolge der Änderungen werden einige Finanzinstrumente, die derzeit die Definition einer finanziellen Verbindlichkeit erfüllen, als Eigenkapital klassifiziert, weil sie den nachrangigsten Anspruch auf das Nettovermögen des Unternehmens darstellen. Die Änderungen beinhalten detaillierte Anforderungen, sind aber im Großen und Ganzen auf Folgendes zurückführbar:

  • Kündbare Instrumente, die allen anderen Klassen von Instrumenten im Rang nachgehen und den Inhaber zu einem proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmen im Falle dessen Liquidation berechtigen. Ein kündbares Finanzinstrument gibt dem Inhaber das Recht, das Instrument gegen bar oder andere finanzielle Vermögenswerte zurückzugeben oder wird fällt automatisch an den Emittenten bei Eintritt eines unsicheren zukünftigen Ereignisses, Tod oder Eintritt in den Ruhestand des Halters des Instruments zurück.
  • Instrumente oder Teile von Instrumenten, die allen anderen Instrumentenklassen im Rang nachgehen und die einem Unternehmen nur im Liquidationsfall die Verpflichtung auferlegen, an ein anderes Unternehmen einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens abzugeben.

Der Board hat daneben IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert und neue Angabevorschriften hinzugefügt, die sich auf kündbare Instrumente und Verpflichtungen im Liquidationsfall beziehen. Die Änderungen gehen auf Vorschläge zurück, die vom Board im Juni 2006 in einem Entwurf veröffentlicht wurden. Die endgültige Fassung weist gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erhebliche Änderungen auf, die auf intensive Beratungen mit dem DRSC zurückgehen. Die Neufassung sollte deutschen Personengesellschaften im Regelfall eine Eigenkapitalklassifizierung ihres gesellschaftsrechtlichen Kapitals im IFRS-Jahresabschluss erlauben. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung statthaft ist. Europäische IFRS-Anwender haben zuvor die Übernahme der Neufassung in europäisches Recht abzuwarten.

Die englischsprachige Presseerklärung des IASB können Sie hier einsehen (in englischer Sprache, 51 KB).

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