IDW nimmt Stellung zur Transparenzrichtlinie
13.02.2008
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen Stellung genommen bezüglich des Referentenentwurfs zur Durchführungsverordnung der Transparenzrichtlinie.
Sind auf den verkürzten Abschluss nicht die in § 315a Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards anzuwenden, haben Unternehmen, die als Inlandsemittenten Aktien begeben, nach § 11 Abs. 2 TranspRLDV-RefE wesentliche nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahe stehenden Personen anzugeben. [...] Nach IAS 24.17 sind hingegen nicht nur die zu nicht marktüblichen Bedingungen abgeschlossenen Geschäfte anzugeben, sondern alle Geschäfte mit nahe stehenden Personen. [Durch Übernahme der Regelungen aus IAS 24] könnte ein Gleichklang zwischen den nationalen und den internationalen Vorschriften und den darauf basierenden Informationen über Geschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen erreicht werden. Darüber hinaus wäre auch eine Einheitlichkeit zwischen Einzel- und Konzernabschluss bezüglich der Berichtsprozesse und des Informationsniveaus gewährleistet und zusätzliche Kosten würden somit vermieden. Sollte die vorgesehene Vorschrift beibehalten werden, impliziert eine Angabe nur der nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, dass alle übrigen Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen auf marktüblichen Konditionen basieren. Somit wäre der Abschlussprüfer u.U. mit der Notwendigkeit konfrontiert, nicht nur – wie dies etwa bei der Prüfung eines IFRS-Abschlusses erforderlich ist – die Vollständigkeit der Angaben zu den Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu beurteilen, sondern in Bezug auf all diese Geschäfte auch deren Marktkonformität einzuschätzen. Diese Aufgabe ist bei vertretbarem Aufwand nicht zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund hat letztlich auch das IASB bei der Verabschiedung von IAS 24 darauf verzichtet, Angaben zur Marktkonformität von related party transactions zu fordern. |