IOSCO dringt auf klare Angaben hinsichtlich der Berichtsgrundlage
07.02.2008
Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) hat eine Verlautbarung veröffentlicht, mit der alle börsennotierten Unternehmen aufgefordert werden, den Anlegern gegenüber klare und deutliche Angaben hinsichtlich der für die Erstellung der Abschlüsse verwendeten Rechungslegungsgrundsätze zu leisten.
| einige, aber nicht alle IFRS werden als nationale Rechnungslegungsstandards übernommen; |
| IFRS werden im Zuge der Übernahme geändert; |
| die Übernahme neuer oder geänderter IFRS einschließlich Interpretationen erfolgt mit zeitlicher Verzögerung; oder |
| es gibt Veränderungen hinsichtlich des Datums des Inkrafttretens oder der Übergangsregelungen. |
Laden Sie sich die Presseerklärung der IOSCO (in englischer Sprache, 36 KB) herunter, die die vollständige Verlautbarung enthält. Nachfolgend haben wir für Sie die wesentlichen Prinzipien übersetzt.
Unternehmen, die Jahresabschluss- und Zwischenberichte auf Grundlage nationaler Standards erstellen, die übernommene oder veränderte IFRS sind, sollten zumindest die folgenden Angaben leisten:
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