Die vorläufige Entscheidung besagt, dass IFRIC IAS 7
Kapitalflussrechnungen nicht hinsichtlich der Klassifizierung
bestimmter Ausgaben als aus operativer oder Investitionstätigkeit
stammend interpretieren wird. Wir stimmen IFRIC nicht zu, dass der
Sachverhalt dadurch gelöst werden kann, dass man ihn an den Board
weiterreicht und diesem empfiehlt, IAS 7 dahingehend zu ändern, dass
nur Ausgaben, die zum Ansatz eines Vermögenswertes führen, für die
Klassifizierung als Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit in Frage
kommen. Nachfolgend die Übersetzung eines Auszugs aus unserer
Stellungnahme:
Wir erkennen an, dass in vielen Fällen der Ansatz eines
Vermögenswertes einen guten Hinweis dafür darstellt, dass die
entsprechende Ausgabe als aus Investitionstätigkeit stammend
klassifiziert werden sollte. Wir sind jedoch der Meinung, dass
die Klassifizierung aller aller Kapitalflüsse, die nicht zum
Ansatz eines Vermögenswertes führen, als aus operativer
Tätigkeit stammend, die Gefahr birgt, Anwender in die Irre zu
führen, und zu einer falschen Darstellung der
Kapitalflussrechung führen kann. Darüber gilt als Ergebnis von
Änderungen in den IFRS, dass der Ansatz bestimmter Ausgaben als
Vermögenswert oder der Wegfall des Ansatzes bestimmter Ausgaben
zu Änderungen in der Zuordnung innerhalb der
Kapitalflussrechnung führen wird, ohne dass sich der
wirtschaftliche Gehalt der zugrunde liegenden Geschäftsvorgänge
ändert.
Hier ein paar Beispiele von Ausgaben, die allgemein aus
Investitionsgründen getätigt werden und die unserer Meinung nach
nach dem Vorschlag von IFRIC als aus operativer Tätigkeit
stammend klassifiziert würden:
| Ausgaben für die Exploration in den Rohstoffindustrien,
wenn ein Unternehmen aufgrund der eigenen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden diese Ausgaben nicht aktiviert;
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| Anfangsausgaben bei Entwicklungsaufwendungen, die nicht
für den Ansatz als Vermögenswert klassifizieren;
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| erwerbsbezogenen Ausgaben in einem
Unternehmenszusammenschluss, die nach der überarbeiteten
Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse sofort
als Aufwand gebucht werden.
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Deshalb schlagen wir die Änderung der Empfehlung an den Board
in dem Sinne vor, dass die Formulierungen von IAS 7 dahingehend
zu verdeutlicht werden sollten, dass erklärt wird, dass bei der
Bestimmung der Klassifizierung von Ausgaben, die nicht für einen
Ansatz als Vermögenswert in Frage gekommen, Urteilsvermögen
angewendet werden muss.
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