Februar

IFRS-Konzeptpapier der kanadischen Wertpapierverwaltung

15.02.2008

Die kanadische Wertpapierverwaltung (Canadian Securities Administrator, CSA) – das Konsortium der Wertpapieraufsichtsbehörden der kanadischen Provinzen – bitte um öffentliche Stellungnahmen zum CSA-Konzeptpapier 52-402. In dem Konzeptpapier werden Sachverhalte im Zusammenhang mit der Wertpapierregulierung im Hinblick auf Kanadas kommende Übernahme der IFRS erörtert.

Der kanadische Accounting Standards Board (AcSB) schlägt vor, dass alle kanadischen öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen die kanadischen IFRS-Gegenstücke zum 1. Januar 2011 anwenden müssen. Da sich die Regeln der CSA auf die kanadischen Rechnungslegungsgrundsätze, wie sie vom AcSB ausgearbeitet wurden, beziehen, erwägt die CSA die Notwendigkeit einer Änderung dieser Regeln und erbittet Rückmeldung zu den folgenden drei Hauptsachverhalten:

Anwendung der IFRS durch inländische Unternehmen vor dem 1. Januar 2011. Die CSA-Mitglieder tendieren dazu, die Anwendung der IFRS ab 2009 zu erlauben, zwei Jahre früher als der vom AcSB ausgesprochene verpflichtende Übergang.

Anwendung von US GAAP durch inländische Unternehmen. Gegenwärtig dürfen kanadische Unternehmen, die bei der US-amerikanischen Börsen- und Wertpapieraufsicht SEC registriert sind, US-amerikanische statt kanadische Rechnungslegungsgrundsätze anwenden. Die CSA-Mitglieder sind vorläufig zu dem Schluss gelangt, einem inländischen Emittenten ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr zu gestatten, US GAAP anzuwenden. Ein Ausnahme besteht für derzeit schon nach US GAAP bilanzierende unternehmen, denen eine Übergangsfrist von fünf Jahren (d.h. bis 2013) eingeräumt werden soll.

Bezugnahme auf IFRS anstatt auf kanadische Rechnungslegungsgrundsätze in den den CSA-Wertpapierregelungen. Der gegenwärtige Plan des AcSB sieht vor, die IFRS in die kanadischen Rechnungslegungsvorschriften zu übernehmen und den Ausdruck 'kanadische Rechnungslegungsgrundsätze' weiter zu verwenden. Die CSA-Mitglieder sind mit der Terminologie nicht einverstanden und vertreten die Ansicht, dass der Prüfungsbericht sich auf die IFRS, wie sie vom IASB angenommen wurden, statt auf kanadische Rechnungslegungsgrundsätze beziehen sollte. Die CSA ist sich dessen bewusst, dass Änderungen an einigen Gesetzen erforderlich sein könnten.

Stellungnahmen zum Konzeptpapier sollten bis zum 13. April 2008 übermittelt werden. Weitere Informationen in englischer Sprache:

Konzeptpapier der CSA (62 KB)

Presseerklärung der CSA (131 KB)

Kanada bestätigt 2011 als Jahr des Übergangs auf IFRS

15.02.2008

Der kanadische Accounting Standards Board (AcSB) hat bestätigt, dass die Verwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) ab 2001 für öffentlich rechenschaftspflichtige, gewinnorientierte Unternehmen verpflichtend wird.

Die IFRS werden Kanadas derzeitige nationale Rechnungslegungsvorschriften für diese Unternehmen ersetzen. Dabei handelt es sich um börsennotierte und andere gewinnorientierte Unternehmen, die gegenüber großen oder unterschiedlichen Gruppen von Adressaten Verantwortung tragen. Das offizielle Datum des Übergangs ist für Zwischen- und Jahresabschlüsse der Beginn des Geschäftsjahrs, das am oder nach dem 12. Januar 2011 beginnt. Nicht börsennotierte Unternehmen (nicht öffentliche rechenschaftspflichtige Unternehmen) sowie nicht gewinnorientierte Organisationen sind zur Anwendung der IFRS ab 2011 nicht verpflichtet, dürfen sie aber anwenden. Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie hier (50 KB).

IAS Plus-Newsletter zu kündbaren Finanzinstrumenten

15.02.2008

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu den Änderungen an IAS 32 und IAS 1 in Bezug auf kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen veröffentlicht (in englischer Sprache, 101 KB).

In unserer gestrigen Nachricht informierten wir über diese Änderungen. Alle zurückliegenden Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich hier für ein kostenfreies Email-Abonnement eintragen.

Beschleunigtes Vorgehen hinsichtlich IASCF-Aufsichtsorgan und IASB-Erweiterung

15.02.2008

In unserer Nachricht vom 11. Februar 2008 hatten wir von zwei vorgeschlagenen Änderungen der Struktur der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, und der Struktur des IASB selbst berichtet.

Diese Änderungen werden im Rahmen der Überarbeitung der Verfassung 2008 erwogen, die im Laufe dieses Jahres in Angriff genommen werden soll. Die Vorschläge sind die folgenden:

Auf der gestrigen Sitzung des Standardbeirats (Standards Advisory Council,SAC) berichteten der Treuhänder Antonio Vegezzi und der geschäftsführende Direktor der IASCF, Thomas Seidenstein, dass die Treuhänder beabsichtigten, ihren Überlegungen zu diesen beiden Themen absolute Priorität einzuräumen. Daher wird erwartet, dass im Laufe des zweiten Quartals 2008 offizielle Vorschläge zu öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht werden können. Es wurde auch angekündigt, dass die weitere Überarbeitung der Verfassung im dritten Quartal 2008 in Angriff genommen werden wird und etwa zwei Jahre in Anspruch nehmen würde.

IVSC gibt vorläufigen Rat der Treuhänder bekannt

15.02.2008

Das International Valuation Standards Committee (IVSC) hat seinen vorläufigen Rat der Treuhänder bekanntgegebene, der die Umstrukturierung des IVCS überwachen soll.

Die Umstrukturierung war im November 2007 angekündigt worden (siehe dazu unsere Nachricht vom 29. November 2007). Die Umstrukturierung wird das IVCS zu einer unabhängigen, Standards setzenden Organisation machen, die internationale Bewertungsstandards, die von den internationalen Kapitalmärkten akzeptiert werden, entwickelt. Der frühere Treuhänder der IASC-Stiftung, Jens Røder ,und der ehemalige Vorsitzende des IASC, Michael Sharpe, gehören zu den vorläufigen Treuhändern des IVSC. Die Presseerklärung zu den vorläufigen Treuhändern des IVSC finden Sie hier (in englischer Sprache, 33 KB)

IASB veröffentlicht Neufassung von IAS 32 'Finanzinstrumente: Darstellung'

14.02.2008

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat IAS 32 'Finanzinstrumente: Darstellung' im Hinblick auf die Klassifizierung von kündbaren Finanzinstrumenten und von Verpflichtungen, die lediglich im Liquidationsfall entstehen, in der Bilanz geändert. Außerdem wurden IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' entsprechende neue Angabevorschriften hinzugefügt.

Nach der bestehenden Fassung von IAS 32sind Instrumente als finanzielle Verbindlichkeiten zu klassifizieren, wenn der Emittent verpflichtet werden kann, Bargeld oder andere finanzielle Vermögenswerte für die Rücknahme oder den Rückkauf eines Finanzinstruments abzugeben. Diese Vorschrift wurde u.a. von deutscher Seite kritisiert, weil infolgedessen gesellschaftsrechtliches Kapital aufgrund von Kündigungsrechten der Gesellschafter als Verbindlichkeit zu klassifizieren ist.

Infolge der Änderungen werden einige Finanzinstrumente, die derzeit die Definition einer finanziellen Verbindlichkeit erfüllen, als Eigenkapital klassifiziert, weil sie den nachrangigsten Anspruch auf das Nettovermögen des Unternehmens darstellen. Die Änderungen beinhalten detaillierte Anforderungen, sind aber im Großen und Ganzen auf Folgendes zurückführbar:

  • Kündbare Instrumente, die allen anderen Klassen von Instrumenten im Rang nachgehen und den Inhaber zu einem proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmen im Falle dessen Liquidation berechtigen. Ein kündbares Finanzinstrument gibt dem Inhaber das Recht, das Instrument gegen bar oder andere finanzielle Vermögenswerte zurückzugeben oder wird fällt automatisch an den Emittenten bei Eintritt eines unsicheren zukünftigen Ereignisses, Tod oder Eintritt in den Ruhestand des Halters des Instruments zurück.
  • Instrumente oder Teile von Instrumenten, die allen anderen Instrumentenklassen im Rang nachgehen und die einem Unternehmen nur im Liquidationsfall die Verpflichtung auferlegen, an ein anderes Unternehmen einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens abzugeben.

Der Board hat daneben IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert und neue Angabevorschriften hinzugefügt, die sich auf kündbare Instrumente und Verpflichtungen im Liquidationsfall beziehen. Die Änderungen gehen auf Vorschläge zurück, die vom Board im Juni 2006 in einem Entwurf veröffentlicht wurden. Die endgültige Fassung weist gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erhebliche Änderungen auf, die auf intensive Beratungen mit dem DRSC zurückgehen. Die Neufassung sollte deutschen Personengesellschaften im Regelfall eine Eigenkapitalklassifizierung ihres gesellschaftsrechtlichen Kapitals im IFRS-Jahresabschluss erlauben. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung statthaft ist. Europäische IFRS-Anwender haben zuvor die Übernahme der Neufassung in europäisches Recht abzuwarten.

Die englischsprachige Presseerklärung des IASB können Sie hier einsehen (in englischer Sprache, 51 KB).

IDW nimmt Stellung zur Transparenzrichtlinie

13.02.2008

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen Stellung genommen bezüglich des Referentenentwurfs zur Durchführungsverordnung der Transparenzrichtlinie.

Neben verschiedenen Vorschlägen zu sprachlicher Klarstellung und zu verdeutlichenden Referenzen wird in der Stellungnahmen insbesondere auch § 11 des Entwurfs adressiert: Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen. Es wird darauf hingewiesen, dass bezüglich der Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Personen zu marktüblichen Bedingungen die Vorschriften des Entwurfs nicht deckungsgleich mit denen in IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen sind. Aus Gründen internationaler Einheitlichkeit und der Vermeidung zusätzlicher Kosten schlägt das IDW daher vor, die Angabevorschriften aus IAS 24 zu übernehmen. Nachfolgend ein entsprechender Auszug aus der Stellungnahme, die Sie in Gänze auf der Internetseite des IDW finden können (88 KB).

Sind auf den verkürzten Abschluss nicht die in § 315a Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards anzuwenden, haben Unternehmen, die als Inlandsemittenten Aktien begeben, nach § 11 Abs. 2 TranspRLDV-RefE wesentliche nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahe stehenden Personen anzugeben. [...] Nach IAS 24.17 sind hingegen nicht nur die zu nicht marktüblichen Bedingungen abgeschlossenen Geschäfte anzugeben, sondern alle Geschäfte mit nahe stehenden Personen.

[Durch Übernahme der Regelungen aus IAS 24] könnte ein Gleichklang zwischen den nationalen und den internationalen Vorschriften und den darauf basierenden Informationen über Geschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen erreicht werden. Darüber hinaus wäre auch eine Einheitlichkeit zwischen Einzel- und Konzernabschluss bezüglich der Berichtsprozesse und des Informationsniveaus gewährleistet und zusätzliche Kosten würden somit vermieden.

Sollte die vorgesehene Vorschrift beibehalten werden, impliziert eine Angabe nur der nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, dass alle übrigen Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen auf marktüblichen Konditionen basieren. Somit wäre der Abschlussprüfer u.U. mit der Notwendigkeit konfrontiert, nicht nur – wie dies etwa bei der Prüfung eines IFRS-Abschlusses erforderlich ist – die Vollständigkeit der Angaben zu den Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu beurteilen, sondern in Bezug auf all diese Geschäfte auch deren Marktkonformität einzuschätzen. Diese Aufgabe ist bei vertretbarem Aufwand nicht zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund hat letztlich auch das IASB bei der Verabschiedung von IAS 24 darauf verzichtet, Angaben zur Marktkonformität von related party transactions zu fordern.

Zwei neue Standards für den öffentlichen Sektor

12.02.2008

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat zwei neue internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) herausgegeben, die die Konvergenz der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) voranbringen: .

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat zwei neue internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) herausgegeben, die die Konvergenz der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) voranbringen:

IPSAS 25 Leistungen an Arbeitnehmer: In IPSAS 25 werden die Anforderungen für die vier Kategorien von Leistungen an Arbeitnehmer, die im IASB-Standard IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmerdargestellt werden, aufgeführt. Diese umfassen kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wie beispielweise Löhne und Sozialabgaben, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der neue IPSAS behandelt außerdem Sachverhalte, die dem öffentlichen Sektor eigen sind, wie beispielsweise den risikofreien Diskontierungssatz in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Behandlung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form von Zusammensetzungen von Sozialversicherungsplänen und Leistungen in Form von Erwerbsunfähigkeitsrenten. IPSAS 25 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

IPSAS 26 Wertminderung von zahlungsmittelgenerierenden Vermögenswerten: Einige Unternehmen des öffentlichen Sektors (außer Staatsunternehmen, die sowieso schon die vollen IFRS anwenden) können Vermögenswerte mit dem Hauptzweck halten und betreiben, einen wirtschaftlichen Gewinn zu erwirtschaften (und nicht eine öffentliche Dienstleistung zu erbringen). IPSAS 26, der auf IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten aufbaut, ist auf solche Vermögenswerte anzuwenden. in ihm werden die Prozeduren dargestellt, mit deren Hilfe ein Unternehmen bestimmen kann, ob ein zahlungmittelgenerierender Vermögenswert zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen oder Dienstleistungspotenzial verloren hat. IPSAS 26 stellt weiterhin sicher, dass Verluste aus Wertminderungen im Abschluss des Unternehmens erfasst werden. Vermögenswerte, die nicht zu Zwecken der Generierung von Zahlungsmitteln gehalten und betrieben werden und hauptsächlich zum Zwecke der Bereitstellung von Dienstleistungen dienen, werden in einem eigenen Standard IPSAS 21 Wertminderung von nicht zahlungsmittelgenerierenden Vermögenswerten behandelt. IPSAS 26 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. April 2009 beginnen.

Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IFAC.

Ergebnisse der 117. Sitzung des DSR

12.02.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 29. und 30. Januar 2008 seine 117. Sitzung in Berlin ab.

Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Februar 2008 hier herunterladen (33 KB).

Der DSR diskutierte die Beantwortung der Fragebögen der Europäischen Kommission zu erwartenden Auswirkungen der Anwendung von IFRIC 12 Service Concessions und IAS 23 Borrowing Costs.

Der Deutsche Standardisierungsrat informierte sich über die Anhörung im Bundesministerium der Justiz zum Referentenentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und diskutierte Formulierungsentwürfe für ausgewählte Übergangsvorschriften.

Der DSR verschaffte sich einen Überblick über den aktuellen Stand des IASB-Projekts Framework Phase A.

Dem DSR lag erstmals ein Stellungnahmeentwurf zum ED of Proposed Amendments to IFRS 2 and IFRIC 11 vor, der diskutiert wurde. Die Diskussion wird der Rat in seiner nächsten Sitzung fortsetzen.

Ebenso diskutierte der DSR den ihm vorliegenden Stellungnahmeentwurf zum ED of Proposed Amendments to IFRS 1 and IAS 27. Die Stellungnahme wird der Rat im Umlaufverfahren verabschieden.

Der Deutsche Standardisierungsrat beschäftigte sich mit den vom IASB veröffentlichten Änderungen zu IFRS 3 und IAS 27 im Rahmen des Business Combinations Projekts Phase II. Es ist geplant die Diskussion bezüglich des Endorsement in den nächsten Ratssitzungen fortzusetzen.

Außerdem informierte sich der DSR über den Fortgang des Projektes „PAAinE/EFRAG/DSRDiskussionspapier zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital‟ und besprach die drei im FASB-Preliminary Views-Papier enthaltenen Ansätze zur Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital.

Besucherzahlen auf IAS Plus weiter im Aufwärtstrend

11.02.2008

Die Besucherzahlen auf IAS Plus.de steigen weiter im zweistelligen Bereich.

Die Anzahl der Besucher im Januar 2008 betrug 26.474 (Januar 2007: 17.431). Damit ist ein Anstieg von knapp 52% zu verzeichnen. Die Anzahl der Seitenaufrufe stieg um knapp 33% auf 45.233 Aufrufe im Januar 2008 (Januar 2007: 34.033). Im Jahresdurchschnitt griffen 2007 pro Monat rund 20.400 Besucher auf unsere Seiten zu bei ca. 37.400 Seitenaufrufen. Die nachfolgende Grafik zeigt Ihnen die Zugriffe auf IAS Plus.de von Januar 2007 bis Januar 2008.

Die per Domain eindeutig zuzuweisenden Zugriffe, die nicht von freien Toplevel-Domains (.com, .net) aus erfolgen (knapp 25% der Gesamtmenge), stammen zu rund 79% aus Deutschland und zu knapp 20% aus der Schweiz und Österreich. Weitere regelmäßige Zugriffe verzeichnen wir aus den Beneluxländern, Italien, Großbritannien und Frankreich.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.