Februar

Ein 'Fahrplan' in Richtung IFRS für US-amerikanische Unternehmen

03.02.2008

In einer Rede, die der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, am 1. Februar 2008 vor dem europäisch-amerikanischen Wirtschaftsrat hielt, sagte er, dass die SEC im Verlauf des Jahres 2008 "einen Fahrplan für die Zukunft US-amerikanischer Unternehmen und International Financial Reporting Standards vorlegen werde".

Die Rede können Sie hier einsehen (in englischer Sprache). Hier ist ein Ausschnitt:

Im letzten Jahr sprach sich die Kommission einstimmig dafür aus, europäischen und anderen nicht-amerikanischen Emittenten zu gestatten, ihre SEC-Abschlüsse unter Anwendung der International Financial Reporting Standards zu erstellen, ohne das Erfordernis, einen zweiten Satz Bücher nach US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien vorhalten zu müssen. Dies war nur deshalb möglich, weil der International Accounting Standards Board große Fortschritte bei der Entwicklung der IFRS zu einem einzigen, hochwertigen Rechnungslegungsstandard gemacht hat, der einheitlich in einer Vielzahl von Rechtskreisen rund um die Welt eingeführt wird.

In diesem Jahr wird die Kommission erwägen, wir wir einen Fahrplan für die Zukunft US-amerikanischer Firmen und International Financial Reporting Standards vorlegen können. Aber eines ist sicher: Die größere Verwendung eines einzigen, qualitativ hochwertigen Rechungslegungsstandards wird Anleger letztlich in die Lage versetzen, Anlageentscheidungen besser informiert zu tätigen, indem man ihnen Informationen zur Verfügung stellt, die besser vergleichbar sind.

Sitzung der Gruppe der Analystenvertreter am 13. Februar 2008

02.02.2008

Der IASB wird am 13. Februar 2008 von 9 bis 17 Uhr zu einer Sitzung mit der Gruppe der Analystenvertreter (Analyst Representative Group, ARG) in den Geschäftsräumen des IASB in der Cannon Street 30, London, zusammenkommen.

Die Sitzung ist öffentlich. Die auf der Tagesordnung stehenden Sachverhalte sind:

Marktbezogene Themen

Neues zum arbeitsprogramm des IASB

Aktuelle Auslegungsfragen

Konsolidierung

Berichtseinheit

Bewertung

Finanzinstrumente

Ergebnis je Anteil

Weitere Leitlinien zu den neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards

01.02.2008

Im Februar 2006 hatte das chinesische Rechnungslegungsstandardkomitee (Chinese Accounting Standards Committee, CASC) einen umfassenden Kanon von neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards, CAS) herausgegeben, die ab dem 1. Januar 2007 für in China börsennotierte Unternehmen in Kraft getreten sind.

Nicht börsennotierte Unternehmen werden ermutigt, diese Standards (in englischer und chinesischer Sprache, 123 KB) ebenfalls anzuwenden. Die neuen CAS decken fast alle Sachverhalte ab, die unter den derzeitigen IFRS abgedeckt sind, und sind, mit ein paar Ausnahmen, im Wesentlichen identisch mit den IFRS. Seit damals hat das Finanzministerium sowohl verpflichtende als auch eher allgemeine Leitlinien für die Umsetzung der neuen Standards herausgegeben (in chinesischer Sprache, 4.009 KB). Diese Leitlinien, die von einer Expertengruppe des CASC erarbeitet werden, beinhalten auch zwei Sätze von Fragen und Antworten, die im Februar und im April 2007 veröffentlicht wurden (jeweils in chinesischer Sprache, 163 bzw. 131 KB). Am 21. Januar 2008 hat die Expertengruppe einen dritten Satz von Fragen und Antworten herausgegeben (in chinesischer Sprache, 96 KB), die sich den folgenden Aspekten widmen:
  • Bilanzierung von verbleibsabhängigen Aktien durch einen Anleger, der weder eine Kontrolle ausübt, eine gemeinschaftliche Kontrolle oder einen erheblichen Einfluss,
  • Bilanzierung von Optionsscheinen, die gemeinsam mit einer Anleihe emittiert werden,
  • rückwirkende Anwendung der Interpretation zu CAS 1 auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, die vor der erstmaligen Anwendung der neuen CAS erworben wurden,
  • Bestimmung des Wertes des zugrundeliegenden Vermögens und der zugrundeliegenden Verbindlichkeiten in einer Unternehmensumstrukturierung bei Unternehmen im Staatsbesitz,
  • Rechnungslegung bei Wertpapierfonds und ähnlichen Unternehmen.

Koreanische Übersetzung der IFRS abgeschlossen

01.02.2008

Das koreanische Institut für Rechnungslegung (한국회계기준원, Korean Accounting Institute, KAI), das für die Verabschiedung von Rechnungslegungsstandards in Korea verantwortlich ist, hat eine koreanische Übersetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht.

Diese Übersetzung ist Bestandteil eines im März 2007 durch das KAI und die koreanische Finanzaufsichtsbehörde angekündigten Plans, koreanische Äquivalente der IFRS (sogenannte K-IFRS) einzuführen. Alle börsennotierten Unternehmen werden ab 2011 ihre Abschlüsse nach K-IFRS erstellen müssen. Börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Finanzinstitutionen ist eine vorzeitige Anwendung ab 2009 gestattet. Nicht börsennotierte Unternehmen dürfen die K-IFRS ebenfalls anwenden. Die Übersetzung der IFRS ins Koreanische ist eine wortwörtliche Übersetzung der Standards des IASB einschließlich aller verpflichtenden Leitlinien und Interpretationen. Derzeit erfolgt die Übersetzung der nicht verpflichtenden Leitlinien, die manchen IFRS beigegeben sind; sie wird Ende 2008 abgeschlossen sein.

Die Übersetzung kann von der Internetseite des KAI kostenfrei für eine Verwendung in der Republik Korea oder durch eine ausländische Tochtergesellschaft, ein Joint Venture, ein assoziiertes Unternehmen oder eine Zweigniederlassung eines koreanischen Unternehmens heruntergeladen werden.

Laden Sie sich die folgen Dokumente herunter:

Israel – IFRS jetzt für börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben, Wahlfreiheit für andere

01.02.2008

Seit dem 1. Januar 2008 ist in Israel die Anwendung von IFRS für börsennotierte Unternehmen verpflichtend; andere Unternehmen können freiwillig IFRS anwenden.

Die Anwendung von IFRS war börsennotierten Unternehmen seit Juli 2006 gestattet. Nachfolgend einige Details zu den neuen Anforderungen:

Welche Unternehmen?? Alle Unternehmen, die an der Börse in Tel Aviv notiert sind (rund 650 Unternehmen), müssen IFRS anwenden. Es gibt allerdings eine gesetzlich vorgeschriebene Ausnahme und eine Wahlmöglichkeit für eine Gruppe von Unternehmen:

Banken.. Banken müssen auch weiterhin ein Rechnungslegungsregelwerk anwenden, dass den amerikanischen Rechnungslegungsstandrads ähnelt.

Unternehmen mit Doppelnotierungen. Unternehmen, die sowohl in den USA als auch in Israel gelistet sind, haben die Möglichkeit, US-GAAP anstelle von IFRS anzuwenden. Es gibt allerdings nur wenige solche Unternehmen.

Alle nicht börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Banken haben die Wahl, IFRS anstelle von israelischen Rechnungslegungsgrundsätzen anzuwenden.

Zwischenberichte. Unternehmen, die IFRS anwenden, werden dies bereits in den Zwischenberichten für das Jahr 2008 tun. Börsennotierte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, vierteljährlich Bericht zu erstatten.

Prüfungsberichte. Die Abschlussprüfungsberichte werden eine Beurteilung hinsichtlich der Übereinstimmung mit den IFRS beinhalten. Die genaue Formulierung für die Berichte der Abschlussprüfer ist vom israelischen Institut der Wirtschaftsprüfer noch nicht festgelegt worden.

Angabe der Grundlage der Darstellung. Wird sich auf die Übereinstimmung mit den IFRS wie in Paragraph 14 von IAS 1 gefordert beziehen.

Zukünftige Änderungen an den IFRS. Diese werden in Israel automatisch verpflichtend werden. Es wird keinen separaten Übernahmeprozess geben.

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