Januar

Fragen, die ein Prüfungskomitee hinsichtlich IFRS stellen könnte

31.01.2008

Die Ausgabe für das vierte Quartal 2007 des Kurzberichts des Prüfungskomitees (Audit Comittee Brief) (in englischer Sprache, 292 KB), der von unseren amerikanischen Kollegen erstellt wird, enthält Fragen, die ein Prüfungskomitee hinsichtlich der International Financial Reporting Standards stellen könnte (Questions an audit committee might ask concerning the International Financial Reporting Standards) – s. Aufzählung im unten stehenden Kästchen.

Darüber hinaus wird Deloitte USA eine Dbriefs-Webcast-Sendung zum Thema International Financial Reporting Standards: Strategien für die Übernahme eines einzelnen Satzes von Rechnungslegungsstandards (Strategies for Adopting a Single Set of Standards) am 20. Februar 2008 um 14:00h amerikanischer Ostküstenzeit (20:00h MEZ) ausstrahlen. Die Sendung wird sich folgenden Themen widmen:

Schlüsselstrategien für die Handhabung der aufkommenden IFRS-Bewegung,

Chancen und Risiken eines Übergangs auf IFRS auf Ebene von Tochterunternehmen,

Effektive Methoden für den Übergang auf IFRS.

Weitere Informationen zu der Sendung finden Sie hier.

Fragen, die ein Prüfungskomitee hinsichtlich der International Financial Reporting Standards stellen könnte:

Viele tausend Unternehmen haben im vergangenen Jahr International Financial Reporting Standards (IFRS) als Grundlage ihrer Berichterstattung übernommen. In fast jedem Land sind IFRS auf die ein oder andere Art und Weise eingeführt worden.

Hat das Unternehmen eine Aufstellung der derzeit geltenden IFRS-Anforderungen (wenn gegeben) erstellt?

Auf welchem Stand befinden sich die im Unternehmen vorhandenen IFRS-Kenntnisse sowohl innerhalb des Landes als auch international?

Wenden die Mitbewerber des Unternehmens bereits IFRS an, oder besteht Grund zu der Annahme, dass sie dies tun würden, wenn sie die Wahl hätten?

Welche Auswirkungen hätte eine mögliche IFRS-Forderung in den USA auf das Unternehmen?

Hat das Unternehmen die Kosten und den Nutzen eines Übergangs auf IFRS bereits analysiert?

Europäisches Diskussionspapier zur finanziellen Berichterstattung über Pensionsverpflichtungen

31.01.2008

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und verschiedene europäische Standardsetzer haben gemeinsam ein Diskussionspapier zur finanziellen Berichterstattung über Pensionsverpflichtungen im Rahmen der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) herausgegeben.

Stellungnahmen zu dem englischsprachigen Diskussionspapier mit dem Titel The Financial Reporting of Pensions (237 Seiten, 2.197 KB) werden bis zum 14. Juli 2008 erbeten. Der IASB hat ein Projekt zu dem Thema aus seiner Agenda, ebenso der FASB (Verknüpfung auf die Projektseiten des FASB). Nach Erörterung der Stellungnahmen, die auf das Diskussionspapier eingehen werden, beabsichtigt EFRAG, einen Bericht zu veröffentlichen, in dem endgültige Empfehlungen zu diesem Sachverhalt dem IASB und dem FASB zu Erwägung nahegelegt werden sollen. Einige Informationen zu dem Diskussionspapier von EFRAG:

Anstatt eine Verbesserung der bestehenden Standrads vorzuschlagen, wird in dem Diskussionspapier empfohlen, die Rechnungslegung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundlegend neu zu überdenken. Daher weichen einige der in dem Papier dargelegten Ansichten deutlich von den bestehenden Standards zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Die geäußerten Empfehlungen schließen die folgenden ein:

Die gleichen Prinzipien sollten für alle Vereinbarungen zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten – unabhängig davon, ob es sich um beitrags- oder leistungsorientierte Pläne handelt.

Die erwarteten Erträge aus dem Planvermögen sollten nicht Teil der Gewinn- und Verlustrechung des entsprechenden Berichtsjahres sein.

Nur Leistungen, die zu leisten das Unternehmen gegenwärtig verpflichtet ist (aus gesetzlichen oder faktischen Verpflichtungen), sollten als Schuld dargestellt werden. Wenn das Unternehmen eine echte Ermessensfreiheit bezüglich des Betrages einer zukünftigen Leistung hat, ist diese nicht als Schuld darzustellen.

Der Schwerpunkt sollte nicht mehr auf Mechanismen gelegt werden, die Pensionsaufwendungen über die Dienstzeit der Arbeitnehmer aufwenden, sondern auf das Prinzip, dass nur gegenwärtige Verpflichtungen als Schuld erfasst werden sollten. Daher sollten also im Falle von Leistungen, die an das Gehalt eines Arbeitnehmers gegen oder am Ende seiner Dienstzeit geknüpft sind, zukünftige Gehaltssteigerungen nur dann als Schuld erfasst, wenn diese Gehaltssteigerungen gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben wären oder als nicht im Ermessen des Unternehmens liegend erachtete werden. Nach diesem Ansatz steigen also Pensionsaufwendungen und Pensionsverpflichtungen nur, wenn das dem Pensionsanspruch zugrunde liegende Gehalt tatsächlich steigt. (Der Bericht weist auf abweichende Meinungen zu diesem Punkt hin).

Änderungen in der Bewertung von Planvermögen und Verbindlichkeiten in Bezug auf Pensionspläne sollten nicht aufgeschoben werden, beispielsweise durch Verteilung auf die durchschnittliche verbleibende Dienstzeit der Arbeitnehmer oder durch einen „Korridor"-Ansatz, nach dem Veränderungen gar nicht erfasst werden, solange sie nicht einen bestimmten Schwellenwert überschreiten.

Pensionsverpflichtungen sollten mit ihrem Gegenwartswert bewertet werden, der als der Erfüllungsbetrag definiert ist, der den Aufwand an Barmitteln reflektiert, der gegenwärtig oder zukünftig erforderlich ist, um die Verbindlichkeit zu begleichen.

Pensionsverpflichtungen sollten dadurch bewertet werden, dass zukünftige Cashflows mit eine Diskontierungssatz abgezinst wird, der den derzeitigen Marktgegebenheit entspricht und nur den Zeitwert des Geldes widerspiegelt, ein risikofreier Satz also. Über Risiken wie beispielsweise das Mortalitätsrisiko würde in Form von Angaben berichtet.

Planvermögen, dass zur Zahlung von Leistungen gehalten wird, sollte zum Gegenwartswert erfasst werden.

Bezüglich der Berichterstattung über die Pensionspläne selbst sollte der IASB erwägen, IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Alterversorgungsplänen zurückzunehmen und stattdessen vorzuschreiben, dass die Standards für die allgemeine Berichterstattung über Pensionspläne mit den IFRS im Allgemeinen übereinstimmen sollten. Die Verpflichtung eines Plans, zukünftig Leistungen auszuzahlen, sollte also nach den gleichen Prinzipien bewertet werden wie die Verpflichtung eines Arbeitgebers.

PCAOB äußert sich zu Konsistenz von Abschlüssen und zur Hierarchie von US-GAAP

30.01.2008

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat den Prüfungsstandard Nr. 6 Bewertung der Konsistenz von Abschlüssen (Evaluating Consistency of Financial Statements) und damit verbundenen Folgeänderungen an anderen Prüfungsstandards der PCAOB verabschiedet.

Die PCAOB verabschiedete den Prüfungsstandard vor dem Hintergrund des vom FASB herausgegebenen Standards SFAS 154 Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Korrekturen von Schätzungen und Fehlern (Accounting Changes and Error Corrections) und dem ausstehenden Standard zur Hierarchie der US-amerikanischen Rechungslegungsstandards (The Hierarchy of Generally Accepted Accounting Principles). Der Prüfungsstandard Nr. 6 fasst die Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bezüglich der Bewertung von und der Berichterstattung über die Konsistenz der Abschlüsse eines Unternehmens zusammen und bringt diese Verantwortlichkeiten mit SFAS 154 überein. In dem neuen Prüfungsstandard wird außerdem vorgeschrieben, dass im Bericht des Prüfers angegeben werden muss, ob eine nachträgliche Änderung früherer Abschlüsse aus einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden resultiert oder das Ergebnis der Korrektur einer Falschdarstellung sind. Die PCAOB hat außerdem die Hierarchie der amerikanischen Rechnungslegungsstandards aus ihren Prüfungsstandards genommen. Diese GAAP-Hierarchie stellt die Quellen der Rechungslegungsprinzipien und des Rahmenkonzepts fest, die für die Auswahl der bei der Abschlusserstellung zu verwendenden Prinzipien auszuwählen sind. Die PCAOB ist der Meinung, dass diese Hierarchie eher in den Rechnungslegungsstandards enthalten sein sollte.

Lesen Sie hierzu die englischsprachige Presseerklärung der PCAOB.

Die vom IASB festgeschriebenen Hierarchie findet sich in den Paragraphen 7 - 12 von IAS 8.

Tagesordnung für die SAC-Sitzung am 14. und 15. Februar 2008

29.01.2008

Der International Accounting Standards Board wird sich am Donnerstag und Freitag, den 14. und 15. Februar 2008, mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) treffen.

Die Zusammenkunft findet im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn in London statt. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder, die Beobachtern offensteht.

14. - 15. Februar 2008, London

Donnerstag, 14. Februar 2008 (Beginn 11:30)

Bericht des SAC-Vorsitzenden

Vortrag von Wang Jun, chinesisches Finanzministerium: Entwicklung der IFRS-Konvergenz in China

Bericht des IASB-Vorsitzenden: Erörterung des Arbeitsprogramms des IASB – dies schließt Erläuterungen zu Unternehmenszusammenschlüssen, zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, zum Zusammenhang der Subprime-Krise und der Finanzberichterstattung, zu den jährlichen Verbesserungen und zur Zusammenarbeit mit dem FASB im Hinblick auf Konvergenz mit den US-GAAP ein

Vorgeschlagener IFRS für KMU: Stellungnahmen, Feldversuche, Arbeitsplan für die Fertigstellung des IFRS

Freitag, 15. Februar 2008 (Beginn 9:00)

Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital: Ausstehendes Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit den Merkmalen von Eigenkapital (Financial Instruments with Characteristics of Equity)

Finanzinstrumente: Ausstehendes Diskussionspapier zur Verringerung der Komplexität der Berichterstattung über Finanzinstrumente (Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments)

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Überblick über das ausstehende Diskussionspapier

Ausführungen des Vorsitzenden der IASC-Stiftung, Gerrit Zalm

Offizielle Stellungnahmen der SEC zu IFRS in den USA

29.01.2008

In zwei kürzlich gehaltenen Reden erörterte John W.

White, Director der Abteilung für Unternehmensfinanzierung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Sachverhalte, die sich auf die Verwendung der IFRS in den Vereinigten Staaten beziehen, und einige der internationalen Initiativen der SEC. Nachfolgend finden Sie Verknüpfungen auf die beiden Reden in englischer Sprache sowie die Übersetzung zweier Auszüge mit Bezug auf IFRS:

Unternehmensfinanzierung 2008 – Schwerpunktlegung auf die Finanzberichterstattung (A Focus on Financial Reporting)

Unternehmensfinanzierung 2008 – Internationale Initiativen (International Initiatives)

International Financial Reporting Standards:

Wo fange ich bei diesem Thema an? Es sind gewaltige Fortschritte in diesem Bereich im letzten Jahr gemacht worden.

Im März hielten wir Gespräche des Stabs am Runden Tisch ab.

Im April veröffentlichte die SEC eine Pressemitteilung zu den nächsten geplanten Schritten.

Im Juli veröffentlichten wir einen Konzepterlass bezüglich des Wegfalls der Überleitungsrechnung auf US-GAAP, der für ausländische Emittenten gelten sollte, die IFRS anwenden.

Im August wurde ein Konzeptentwurf veröffentlicht, der der Frage einer möglichen Anwendung von IFRS durch US-amerikanische Emittenten galt.

Im November stimmte die SEC für den Wegfall einer Überleitungsrechnung auf US-GAAP, der für ausländische Emittenten gilt, die IFRS anwenden.

Im Dezember hielt die SEC zwei Gesprächsrunden am Runden Tisch zur Anwendung von IFRS durch US-Emittenten ab.

Ein ereignisreiches Jahr! Und obwohl ich nur für mich selber sprechen kann, zögere ich nicht, Ihnen zu sagen, dass der Stab der SEC – insbesondere in der Abteilung für Unternehmensfinanzierung – sich dem Ziel der Erreichung eines einzigen Satzes hochwertiger, weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards tief verpflichtet fühlt und dass wir wirklich daran interessiert sind, von allen Interessengruppen Rückmeldung zu erhalten, während wir weiter auf diesem Weg fortschreiten.

Wie gelangen wir vom Konzeptentwurf zu einer möglichen Anwendung der IFRS durch US-Emittenten?:

Eines der heftiger diskutierten Themen [bei den Gesprächen am Runden Tisch im Dezember] war die Frage, wie man vom Konzeptentwurf ausgehend weiter fortfahren solle. Die Teilnehmer äußerten eine große Bandbreite von Ansichten, und es traten eine Reihe von tiefen persönlichen Überzeugungen zutage, die sich zum Teil widersprachen:

Die SEC sollte einen so genannten Fahrplan für die weiteren Schritte vorwärts entwickeln.

Die freiwillige Anwendung von IFRS sollte für einen nicht näher genannten Zeitraum möglich sein. Im Rahmen dieser Möglichkeit wäre einigen oder allen US-Emittenten die Wahl zwischen IFRS oder US-GAAP für eine unbeschränkte Zeit möglich.

Es sollte eine festes Datum in der Zukunft für die verpflichtende Anwendung der IFRS festgeschrieben werden. Im Rahmen dieser Möglichkeit würde ein zukünftiges Datum ausgewählte, und zu diesem Zeitpunkt müssten alle Emittenten auf IFRS übergehen. Dies ist der Ansatz, der in Europa gewählt wurde.

Man sollte einen „abwarten und Tee trinken"-Ansatz wählen und die Verabschiedung weiterer Regelungen durch die SEC abwarten. So würden Konvergenz sowie das Verständnis der Anleger für IFRS und eine IFRS-Infrastruktur über die nächsten paar Jahre wachsen können.

Verschiedene Kombinationen der genannten Möglichkeiten.

Studie befindet: IFRS sind „gute Nachrichten für Anleger‟

28.01.2008

Die französische Vereinigung der Anlagenverwaltungsgesellschaften (Association Française de la Gestion Financière, AFG) und der französische Bund der Versicherungsgesellschaften (Fédération Française des Sociétés d'Assurance, FFSA) haben eine Studie finanziell gefördert, die sich Anlageperspektiven einer IFRS-Einführung widmen.

Die beiden Vereinigungen hatten im Dezember 2004 – kurz bevor IFRS obligatorisch für börsennotierte Unternehmen in Europa wurden – bereits eine ähnliche Studie veröffentlicht. Die neue Studie ist eine Sammlung von 14 Aufsätzen, die auf Interviews aufbauen, die zum größten Teil zwischen Ende 2006 und Anfang 2007 geführt wurden. Der Gesamteindruck der IFRS ist recht positiv – sowohl in Bezug auf die wahrgenommenen Vorteile als auch in Bezug auf den reibungslosen Übergang. Die womöglich größten Bedenken gelten dem Bedarf nach detaillierteren Umsetzungsleitlinien, um eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten. Die Einführung zu den Aufsätzen kommt zu folgendem Schluss:

 

Die Einführung von IFRS sind gute Nachrichten für Anleger – allerdings unter der Voraussetzung, dass sich eine einheitliche Anwendungspraxis in Bezug auf die Umsetzung herauskristallisiert. Dies ist, zwei Jahre nach der erstmaligen Anwendung, noch nicht wirklich der Fall.

Wir danken den beiden Förderern der Studie, die uns gestattet haben, die Studie zu veröffentlichen. Sie kann in englischer oder in französischer Sprache heruntergeladen werden.

DRSC veröffentlicht europäisches Diskussionspapier zur Eigen-/Fremdkapital-Abgrenzung

28.01.2008

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V.

hat heute ein Diskussionspapier mit einem Alternativvorschlag zur Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital gegenüber dem derzeitigen IFRS-Ansatz zur Abgrenzung veröffentlicht. Das Diskussionspapier wird zusammen mit den Standardsettern aus Dänemark, Frankreich, Großbritannien und Italien sowie der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) herausgegeben. Der Vorschlag ist das Ergebnis eines europäischen Gemeinschaftsprojekts unter der Leitung des DRSC e.V. (Vorsitz: Dr. Andreas Barckow, Leiter des deutschen IFRS Centres of Excellence von Deloitte und Mitglied des Deutschen Standardisierungsrats).

Der entwickelte Ansatz basiert auf der Fähigkeit des Kapitals, Verluste zu tragen (Loss Absorption Approach): Eigenkapital wird als Risikokapital verstanden; Kapital, welches Verluste des Unternehmens absorbiert, wäre als Eigenkapital auszuweisen. (siehe die Pressemitteilung des DRSC). Stellungnahmen zu dem Diskussionspapier werden bis zum 28. Juli 2008 erbeten (info@drsc.de oder commentletter@efrag.org).

Pressemitteilung des DRSC (48 KB)

Diskussionspapier zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital (in englischer Sprache, 1,08 MB)

Bereits im November 2007 hatte der FASB vorläufige Ansichten zu Finanzinstrumenten mit den Merkmalen von Eigenkapital (Financial Instruments with Characteristics of Equity) herausgegeben. Sie beschreiben den vom FASB bevorzugten Ansatz der wesentlichen Eigentümerschaft (s. unsere Nachricht vom 5. Dezember 2007). Die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers des IASB ist für März 2008 geplant.

IAS Plus-Newsletter Januar 2008 erschienen

28.01.2008

Die Januarausgabe 2008 des vierteljährlich erscheinenden IAS Plus-Newsletters ist veröffentlicht worden.

In dem Newsletter berichten wir über die Geschehnisse des 4. Quartals 2007, die sich beim IASB, IFRIC und der IASC-Stiftung zugetragen haben, sowie über Sachverhalte und Ereignisse in der Welt mit Bezug zur internationalen Finanzberichterstattung.

Laden Sie sich die internationale Ausgabe vom Januar 2008 herunter (in englischer Sprache, 278 KB).

Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier.

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Deloitte unter den ersten 17 Vollmitgliedern des Forums der Firmen

27.01.2008

Deloitte Touche Tohmatsu gehört zu den 17 internationalen Wirtschafsprüfungsgesellschaften, welche die ersten Vollmitglieder des sog.

Forums der Firmen des internationalen Wirtschaftprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) bilden. Diese internationalen Prüfungsgesellschaften, deren Mitgliedsfirmen grenzüberschreitende Prüfungen durchführen, haben verkündet, dass sie ein weltweit koordiniertes Qualitätssicherungsprogramm eingerichtet haben, der Anwendung der international Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) verpflichtet sind und andere Anforderungen an Qualität und Ethik erfüllen. Weitere Informationen:

Presserklärung (in englischer Sprache)

Liste der Vollmitglieder des Forums (23 KB)

Zwei Sonderberichte von Deloitte & Touche (USA)

27.01.2008

Unsere amerikanischen Kollegen haben zwei Sonderberichte veröffentlicht, die Sie über die nachstehenden Links abrufen können.

Diese neuen Veröffentlichten geben Aufschluss über die Stellungnahmen des Stabs der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zu Abschlüssen inländischer und ausländischer, nach IFRS bilanzierender Unternehmen, die bei der SEC registriert sind. Bei diesen handelt es sich um die ersten beiden Berichte einer geplanten Serie. Links zu sämtlichen Berichten der Serie finden Sie hier.

Stellungnahmen der SEC an inländische Unternehmen: ein verschärfter Blick (in englischer Sprache, 542 KB): Dieser Sonderbericht stellt Beispiele der am häufigsten herausgegeben SEC-Stellungnahmen dar. Zu den durch diesen Bericht abgedeckten Sachverhalten gehören:

Unternehmenszusammenschlüsse, langlebige Vermögenswerte und Wertminderungen

Unwägbarkeiten

Aufgegebene Geschäftsbereiche und zur Veräußerung gehaltenene Vermögenswerte

Ergebnis je Anteil

Beizulegender Zeitwert und Aufruhr an den Kreditmärkten

Finanzinstrumente

Bezeichnung von Abschlussbestandteilen

Lagebericht

Erlöserfassung

Staff Accounting Bulletin 74

Berichterstattung an die SEC (Fehlanwendung der Verordnung S-X)

Segmentberichterstattung

Anteilsbasierte Vergütungen

Unsichere Steuerpositionen

Verwendung von Experten und Beratern

Stellungsnahmen der SEC an ausländische Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren: ein verschärfter Blick (in englischer Sprache, 461 KB). Dieser Sonderbericht ist dazu gedacht, Abschlusserstellern dabei zu helfen, die Posten, auf die der Stab der SEC in den vergangenen zwei Jahren besonderes Augenmerk gelegt hat, zu verstehen. Er beinhaltet Auszüge aus realen Stellungnahmen sowie vorausschauende Erwägungen. Die wesentlichen in diesem Bericht abgedeckten Sachverhalte beinhalten:

Finanzinstrumente

Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge

Kapitalflussrechnungen

Erstmalige Anwendung der IFRS

Segmentberichterstattung

Ertragsteuern

Leistungen an Arbeitnehmer

Wertminderung von Vermögenswerten

Rückstellungen

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