Januar

IASB ändert IFRS 2 hinsichtlich Ausübungsbedingungen und Annullierungen

17.01.2008

Der IASB hat IFRS 2 Anteilbasierte Vergütung geändert, um die Ausdrücke 'Ausübungsbedingungen' und 'Annullierungen' wie folgt klarzustellen: .

Der IASB hat IFRS 2 Anteilbasierte Vergütung geändert, um die Ausdrücke 'Ausübungsbedingungen' und 'Annullierungen' wie folgt klarzustellen:

Ausübungsbedingungen umfassen nur erfolgs- und leistungsabhängige Bedingungen. Andere Aspekte einer anteilsbasierten Vergütung stellen keine Ausübungsbedingung dar. Nach IFRS 2 sind Aspekte einer anteilsbasierten Vergütung, die keine Ausübungsbedingung darstellen, in den beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung zum Bewilligungszeitpunkt einzubeziehen.

Alle Annullierungen, gleich ob sie durch das Unternehmen oder andere Parteien erfolgen, sollten die gleiche Bilanzierungsweise erfahren. Nach IFRS 2 wird eine Annullierung von Eigenkapitalinstrumenten als beschleunigte Ausübung bilanziert. Folglich sind nicht erfasste Beträge, die ansonsten als Aufwand erfasst worden wären, sofort zu erfassen. Jedwede Zahlung im Zusammenhang mit der Annullierung ist (bis in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Eigenkapitalinstrumente) als Rückkauf eigener Anteile zu bilanzieren. Jedwede Zahlung über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente hinaus ist als Aufwand zu erfassen.

Der Board hatte die Änderungen in einem Entwurf am 2. Februar 2006 vorgeschlagen. Die Änderung tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie hier einsehen (47 KB).

Ergebnisse der 116. DSR-Sitzung

16.01.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt vom 20. bis 22. Dezember 2007 seine 116. Sitzung in Berlin ab.

Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Januar 2008 hier herunterladen (32 KB).

Schwerpunkt der Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) war der Referentenentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Der DSR diskutierte insbesondere die Vorschläge zu den Ansatz- und Bewertungsvorschriften im Allgemeinen, zum Ansatz und zur Bewertung von Rückstellungen, zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit Handelszweck und Bewertungseinheiten, zu den Vorschriften zum Konzernabschluss, zu den latenten Steuern, zum Eigenkapital- und Fremdkapital, zum Geschäfts- oder Firmenwert. Darüber hinaus wurden nicht ins Gesetz aufgenommene Regelungen diskutiert. Die DSR-Stellungnahme wird nach ihrer Fertigstellung beim BMJ eingereicht.

Prof. Dr. Gassen erläuterte dem Rat die Ergebnisse einer, vom DRSC in Auftrag gegebenen Studie zum Fair Value. Die Studie wird auf der Website des DRSC veröffentlicht werden.

Der DSR diskutierte den auf Basis der Diskussionsergebnisse der 114. DSR-Sitzung überarbeiteten Entwurf einer Stellungnahme zum ED 9 „Joint Arrangements‟. Die Stellungnahmen an den IASB und EFRAG wird der DSR im Umlaufverfahren verabschieden.

Ebenso diskutierte der DSR einen Stellungnahmeentwurf zum ED Amendments to IAS 39 „Exposures Qualifying for Hedge Accounting‟. Der DSR wird die überarbeitete Stellungnahme im Umlaufverfahren verabschieden.

Dem DSR lag ein auf Basis der Diskussionsergebnisse aus der 114. DSR-Sitzung überarbeiteter Entwurf einer Stellungnahme an den IASB zum ED Improvements to IFRSs sowie ein erster Entwurf einer Stellungnahme an EFRAG zum Stellungnahmeentwurf der EFRAG (DCL) bezüglich des o.g. Exposure Draft vor. Beide Entwürfe wurden vom DSR – teilweise mit kleineren Änderungen – verabschiedet und werden in Kürze auf der Website des DRSC zur Verfügung stehen.

Erneut beschäftigte sich der Deutsche Standardisierungsrat mit den Inhalten des Entwurfs eines PAAinE/EFRAG-Diskussionspapiers zum Thema ‚Pensionen’. In wesentlichen Punkten vertrat der DSR vom Entwurf abweichende Positionen. Da der Rat von der Notwendigkeit dieses Thema öffentlich zu diskutieren überzeugt ist, begrüßt er die Herausgabe des Diskussionspapiers und wird daher im Rahmen der PAAinE-Initiative auch als Mitherausgeber fungieren. Zu den inhaltlichen Positionen wird sich der DSR im Rahmen einer späteren Stellungnahme äußern.

Auf Basis seiner Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Rahmenbedingungen im Bereich der Rechnungslegung diskutierte der Rat seine Strategie hinsichtlich seiner nationalen und internationalen Arbeit.

Musterabschluss 2007 aus Singapur

16.01.2008

Unsere Kollegen aus Singapur haben die Publikation Musterabschluss Singapur 2007 herausgebracht.

Diese Publikation stellt einen vollständigen Beispielabschluss eines typischen, in Singapur börsennotierten Unternehmens dar und enthält Beispiele für die verschiedenen Angabevorschriften, die nach dem Unternehmensgesetz von Singapur, Handbuch für an der Börse von Singapur gelistete Unternehmen sowie den Rechnungslegungsstandards und -interpretationen von Singapur. Die Publikation können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 136 Seiten, 636 KB).

GAO-Bericht zur Konzentration der WP-Gesellschafen – 'keine nachteilige Auswirkung'

16.01.2008

Die Kernschlussfolgerung eines Berichts des US-amerikanischen Büros zur Rechenschaft der Regierung (US Governmental Accountability Office, GAO) zu Prüfungen börsennotierter Unternehmen ist bereits in dessen Titel festgehalten: Fortwährende Konzentration auf dem Prüfungsmarkt für große börsennotierte Unternehmen erfordert kein unmittelbares Handeln.

In dem Bericht, der an den amerikanischen Kongress und weitere Bundesbehörden gerichtet ist, werden folgende Sachverhalte untersucht:

Das GAO war der Ansicht, dass "auch wenn der Markt für die Prüfung kleiner börsennotierter Unternehmen eine viel geringere Konzentration aufweist als 2002, die fortwährende Konzentration im Markt für die Prüfung größerer börsennotierter Gesellschaften die Möglichkeit dieser Unternehmen, einen Prüfer zu wählen, beschränkt, allerdings die Höhe der Prüfungshonorare nicht wesentlich beeinflusst zu haben scheint." Der Bericht kommt zu folgendem Urteil:

Angesichts der begrenzten Hinweise dafür, dass die gegenwärtige Konzentration auf dem Markt für die Prüfung großer börsennotierter Gesellschaften spürbar nachteilige Auswirkungen hat, und angesichts des allgemeinen Fehlens jedweder Vorschläge, wie man den Risiken der Konzentration oder den Herausforderungen, denen sich die kleineren Prüfungsgesellschaften ausgesetzt sehen, ohne schwerwiegende Rückschläge begegnen könnte, sehen wir keine überzeugende Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen. Dementsprechend enthält dieser Bericht keine Empfehlungen.

Den Bericht zur Konzentration im Markt für die Prüfung großer börsennotierter Unternehmen können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 2.501 KB). Eine kurze Zusammenfassung finden Sie hier (in englischer Sprache).

IVSC-Projekt zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte unter IFRS

16.01.2008

Das International Valuation Standards Committee (IVSC) hat die zu seinem im August 2007 veröffentlichten Diskussionspapier Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts immaterieller Vermögenswerte für IFRS-Berichtszwecke eingegangenen Stellungnahmen auf seiner Website eingestellt.

Das IVSC hat mit den Arbeiten an einem Standard zu diesem Themengebiet begonnen.

Entwürfe von zwei überarbeiteten internationalen Prüfungsstandards

16.01.2008

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB) hat Entwürfe zweier überarbeiteter internationaler Prüfungsstandards freigegeben – ISA 210 (neu gefasst) Vereinbarung der Bedingungen von Prüfungsaufträgen und ISA 710 (neu gefasst) Vergleichsinformation - Entsprechende Abbildungen und Vergleichsabschlüsse.

Die Kommentierungsfrist läuft am 15. April 2008 ab. Die Presseerklärung können Sie hier einsehen (in englischer Sprache, 36 KB).

FASB beginnt mit der Überprüfungsphase seines Kodifizierungsprojekts

16.01.2008

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat mit einer einjährigen Überprüfungsphase seiner Kodifizierung der amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze begonnen.

Innerhalb dieses Überprüfungszeitraums werden die Adressaten dazu ermuntert, das Kodifizierungsnachforschungssystem kostenfrei online für Recherchen von Bilanzierungssachverhalten zu nutzen und Rückmeldung zu geben, ob der kodifizierte Inhalt die US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze für privatwirtschaftliche Unternehmen adäquat abbildet. Die Kodifizierung beinhaltet sämtliche Bilanzierungsstandards, die von einem Standardsetzer auf den Ebenen A bis D der derzeitigen Hierarchie der amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze herausgegeben wurden; dazu gehören der FASB, das amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer American Institute of Certified Public Accountants, AICPA), die Projektgruppe für aufkommende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) sowie damit in Beziehung stehende Verlautbarungen. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Presseerklärung

Link zur online-Kodifizierung (kostenlose Registrierung erforderlich)

SEC-Vorsitzender Cox sieht IFRS als den einzigen weltweiten Standard

15.01.2008

Christopher Cox , der Vorsitzende der US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), sprach letzte Woche auf der Konferenz zu internationalen Themen des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) in Washington zum Thema Internationale Wirtschaft – eine Sichtweise der SEC (in englischer Sprache, 74 KB).

In seinem Vortrag deckte Cox drei große Themenblöcke ab, die sich aus der wachsenden Verflechtung der weltweiten Kapitalmärkte ergeben:

die IFRS als einziger weltweiter Bilanzierungsstandard (für einen Ausschnitt siehe den nachfolgenden Kasten)

die zwischen IFRS und XBRL bestehenden Synergien, Finanzinformationen für Anleger und Kreditgeber weltweit verständlich zu machen

die Notwendigkeit einer weltweit koordinierten Beaufsichtigung grenzüberschreitender Tätigkeiten von Wertpapierhändlern und -märkten

Der Schwerpunkt unserer IFRS-Politik liegt derzeit auf der Auswertung der Rolle, die IFRS auf den US-amerikanischen Kapitalmärkten spielen kann. Dies ist die logische Weiterentwicklung der Arbeiten, die die SEC ausgeführt hat, seit wir dem Problem divergierender nationaler Rechungslegungssysteme 1981 zuerst dadurch begegnet sind, dass wir überhaupt eine Überleitungsrechnung auf US-GAAP gefordert haben. Damals war die SEC der Meinung, dass die Forderung einer Überleitungsrechung eine Übergangslösung sei und dass die wahre Lösung in der Verminderung der Divergenz selbst liegen müsse. Seit damals haben wir die Fackel der Konvergenz hochgehalten.

Daher ist unsere neueste Entscheidung, IFRS-Abschlüsse für die Einreichung bei der SEC zuzulassen, so ausgestaltet, dass sie die Bemühungen des IASB und vieler anderer Nationen unterstützt, IFRS als den einzigen weltweit gültigen Satz von Rechnungslegungsstandards zu etablieren und nicht mehr all diese verschiedenen nationalen Varianten zu haben.

Datum des Inkrafttretens für den Verzicht auf eine Überleitung auf US GAAP

15.01.2008

Am 21. Dezember 2007 hatte die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securties and Exchange Commission, SEC) ihre endgültige Regelung (Release 33-8879) zur Abschaffung der IFRS-Überleitung auf US GAAP herausgegeben (in englischer Sprache, 690 KB).

Die Regelung wird zum 3. März 2008 in Kraft treten. Bis zum Datum des Inkrafttretens müssen Unternehmen die bestehenden Regelungen im Hinblick auf die Beifügung einer Überleitungsrechnung auf US GAAP befolgen. Allerdings ist sich der Stab der SEC dessen bewusst, dass einige ausländische Emittenten mit einem Geschäftsjahresende nach dem 15. November 2007, die die IFRS anwenden, ihren Jahresbericht nach Formblatt 20-F vor dem 4. März 2008 einreichen, sich aber ebenso die Überleitungsrechnung auf US GAAP ersparen wollen. Da der Stab der SEC Unternehmen nicht davon abhalten möchte, ihre 20-F-Berichte vor dem 4. März 2008 einzureichen, bietet man diesen Unternehmen an, sich mit dem Stab der SEC in Verbindung zu setzten, um deren spezielle Umstände zu erörtern. Die Bekanntmachung der SEC können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

Gemeinsames Papier der 'Big 6' zu prinzipienbasierten Bilanzierungsstandards

15.01.2008

Die sechs größten Prüfungsgesellschaften, zu denen auch Deloitte Touche Tohmatsu gehört, haben gemeinsam ein Papier zu Prinzipienbasierten Bilanzierungsstandards veröffentlicht.

Die Papier wurde zu dem Zeitpunkt herausgebracht, zu dem ein weltweites Symposium in New York stattfand, das von den Firmen ausgerichtet wurde. Das Papier, in welchem sechs Kriterien für prinzipienbasierte Standards aufgezeigt wurden, war Gegenstand einer Podiumsdiskussion auf dem Symposium, an der auch die Vorsitzenden von IASB und FASB, Sir David Tweedie und Robert Herz, teilnahmen. Die sechs Eigenschaften, die für prinzipienbasierte Standards vorgeschlagen wurden, sind:

Sie können das englischsprachige Papier hier herunterladen (607 KB). Im Zuge der Freigabe des Papiers sagten die Vorstandsvorsitzenden der sechs weltweit tätigen Prüfungsgesellschaften:

Über die zurückliegenden Jahre hat sich ein stärker werdender Dialog über die Zukunft der Rechnungslegung und den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer entwickelt. Um diesen Dialog voranzutreiben, haben wir uns im vergangenen Jahr in Diskussionen mit den Adressaten rund um den Globus zu einer Reihe von Sachverhalten eingebracht, die für die langfristige Stärke und Stabilität der weltweiten Kapitalmärkte entscheidend sind.

Bei diesen Gesprächen waren wir überwältig von der breiten Unterstützung für International Financial Reporting Standards (IFRS) als einem einzigen Satz qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards, die letztlich rund um die Welt angewendet werden können. Die Adressaten deuteten ihre Unterstützung für IFRS teilweise deshalb an, weil diese prinzipienbasierter als US GAAP sind. Allerdings bestand keine Einigkeit hinsichtlich der Kerneigenschaften prinzipienbasierter Standards.

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