Januar

Mehr als 1,6 Millionen e-Learning-Module zu IFRS heruntergeladen

15.01.2008

Bis zum 8. Januar 2008 wurden 1.662.656 e-Learning-Module des IFRS-Schlungsprogramms von Deloitte heruntergeladen.

Das elektronsiche IFRS-Schulungsprogramm von Deloitte wurde Ende Januar 2004 gestartet. Viele der heruntergeladenen Module werden von mehreren Nutzern verwendet, weil Organisationen sie auf ihren eigenen Servern installieren dürfen, um sie ihren Mitarbeitern oder Studenten zum internen Gebrauch zugänglich zu machen. Zudem werden die Module vielfach intern von Mitarbeitern des weltweiten Deloitte-Verbunds genutzt. Sie können auf die elektronischen IFRS-Lernprogramme stets kostenfrei zugreifen, indem sie auf die Glühbirne auf der Startseite von IAS Plus klicken. Derzeit sind 35 Module verfügbar, die praktisch sämtliche IFRS abdecken. Wir bringen die Module regelmäßig auf den neuen Stand. Die folgenden Module befinden sich derzeit in der Entwicklung:

IAS 16, 17, 23, 28, 36, 32/39 und 37

IFRS 1 und 2

Zudem werden gegenwärtig zwei neue Module entwickelt:

IFRS 8

IFRIC 12

Es ist unser Ziel, die aktualisierten und die neuen Module bis zum 31. März 2008 freizugeben.

Leitlinien von Deloitte zum Übergang auf IFRS in Kanada

15.01.2008

Kanada hat einen Plan bekanntgegeben, die kanadischen Bilanzierungsstandards bis 2011 vollständig mit den IFRS zu konvergieren (nähere Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Länderseite für Kanada auf IAS Plus.com).

Um börsennotierten Unternehmen in Kanada bei ihrer Umstellung behilflich zu sein, haben unsere kanadischen Kollegen eine Publikation mit dem Titel Die Umstellung von kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS: Band 1 – Abgrenzung der Arbeiten veröffentlicht, die sowohl auf Englisch als auch auf Französisch erhältlich ist. Dieser Leitfaden – der erste einer Reihe – befasst sich mit der Abgrenzung und Planung der Umstellung auf IFRS. Weitere Bände werden sich in weit detaillierterem Maße den Themen widmen, die auf dem Weg liegen, mit spezielleren Leitlinien zu Sachverhalten entsprechend dem zeitlichen Ablauf des Prozesses. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die Dokumente herunterzuladen:

The conversion of Canadian GAAP to IFRSs: Volume One – Scoping the Effort (505 KB)

La conversion des PCGR du Canada aux IFRS: Volume 1 – Évaluation du travail (1.091 KB)

Vorläufige Beschlüsse der Prüfpanels für Rechnungslegung der SEC

15.01.2008

Im Juni 2007 setzte die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einen die SEC beratenden Ausschuss zur Verbesserung der Rechnungslegung ein, der sich mit den Gründen für die Komplexität des amerikanischen Rechnungslegungssystems befassen und Wege vorschlagen sollte, um Geschäftsberichte klarer und nutzbringender für die Adressaten zu machen, Kosten und unnötige Hürden für die Ersteller zu verringern und den technologischen Fortschritt besser zu nutzen, um alle Bereiche der Rechnungslegung zu verbessern (siehe dazu unsere Nachricht vom 28. Juni 2007).

In der letzten Woche kam der beratende Ausschuss zu seiner dritten Sitzung zusammen und erzielte einige vorläufige Beschlüsse zu Änderungen, die er vorschlagen könnte. Die Erörterungen des Ausschusses fußen auf dem Entwurf einer Beschlussnotiz (in englischer Sprache, 878 KB), in welcher die Definition und die Gründe für Komplexität dargelegt und Vorschläge zur Verringerung der Komplexität aufgezeigt werden. Unter anderem hat sich der Ausschuss vorläufig darauf verständigt, Folgendes vorzuschlagen:

Rechnungslegungsgrundsätze sollten auf Geschäftsvorfällen und Tätigkeiten fußen und nicht auf Branchen, und der größte Teil branchenspezifischer Vorschriften sollte abgeschafft werden.

Rechnungslegungsgrundsätze sollten eine einzige Bilanzierungsmethode für einen gegebenen Geschäftsvorfall oder ein Ereignis vorsehen und in der Regel keine Bilanzierungswahlrechte beinhalten.

Der FASB sollte die Instanz sein, die US-amerikanische Rechnungslegungsprinzipien auslegt, und nicht ein Anderer.

Die SEC und Andere sollten anerkennen, dass prinzipienbasierte Standards zu einem vertretbaren Ausmaß an Unterschieden in der Praxis führen können, und die auf Befolgung und Durchsetzung gerichteten Tätigkeiten der SEC sollten keine Neudarstellungen vorsehen, die aus Sicht von Adressaten/Anlegern unwesentlich sind, solange die grundlegenden Prinzipien in den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen befolgt werden. Die SEC sollte in diesem Zusammenhang Leitlinien zur Wesentlichkeit bekannt machen.

Vorjahresabschlüsse sollten nur dann neu dargestellt werden, wenn sie wesentliche Fehler in diesen Perioden enthalten.

Die SEC und der PCAOB sollten jenen Unternehmen und Prüfern mehr Schutz vor Rechtsverfolgung oder den Durchsetzungstätigkeiten der SEC bieten, die ein vertretbares Maß an professionellen Einschätzungen ausgeübt haben.

Die SEC sollte die Einreichung von XBRL-Material durch die 500 größten inländischen und an der Börse notierten Unternehmen fordern. Es sollte dann geprüft und entsprechend entschieden werden, ob dies auf alle börsennotierten Unternehmen ausgeweitet wird.

Die SEC sollte Leitlinien zum Internetauftritt von Unternehmen, die Anlegern Finanzinformationen zur Verfügung stellen, bieten.

Der beratende Ausschuss wird im März erneut tagen und plant, seine endgültigen Empfehlungen im dritten Quartal 2008 zu veröffentlichen. Hier gelangen Sie zu der englischsprachigen Internetseite des beratenden Ausschusses auf der Website der SEC.

IASCF-Treuhänder werden am 29. und 30. Januar tagen

15.01.2008

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, das Kontrollorgan des IASB, wird am Dienstag und Mittwoch, den 29. und 30. Januar 2008 in Rom tagen.

Der öffentliche Teil der Sitzung findet am Morgen des 29. Januars statt. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für diesen Teil der Sitzung wieder:

Bericht des IASCF-Vorsitzenden

Bericht des Ausschusses für die Aufsicht über den Standardsetzungsprozess

Beurteilung der Effektivität der Treuhänder bei der Aufsicht

Durchsicht des Rückmeldungsberichts und Rückschau auf den Prozess der Auswirkungsanalyse

Märzsitzung mit dem IASB

Prioritäten für 2008

Bericht des IASB-Vorsitzenden

Bericht des SAC-Vorsitzenden

Aktuelles zum Thema XBRL

Accounting Alerts von Deloitte Australien zu Unternehmenszusammenschlüssen

15.01.2008

Unsere australischen Kollegen haben den Accounting Alert 2008/1 mit dem Titel IASB überarbeitet IFRS 3 und IAS 27 veröffentlicht.

In dem Newsletter werden folgende Punkte adressiert:

die wesentlichen Änderungen und Sachverhalte, die infolge der geänderten Standards auftreten

die Gründe, warum es wichtig ist, die neuen Vorschriften deutlich vor deren verpflichtender Anwendung 2009 zu verstehen

ein Maßnahmenkatalog für die Planung der Umsetzung

Den Link auf diesen und alle weiteren Accounting Alerts finden Sie hier.

Wir nehmen Stellung zum IASB-Entwurf der jährlichen Verbesserungen

14.01.2008

Deloitte hat eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf der vorgeschlagenen Verbesserungen an den IFRS an den IASB übergeben.

In dem Entwurf, der am 11. Oktober 2007 herausgegeben worden war, wurden verschiedene Änderungen an 25 IFRS vorgeschlagen. In unserer Stellungnahme bringen wir Bedenken zum Ausdruck, dass "nicht klar ist, was vom Board als kleinere Änderung angesehen wird und wie sich solche Änderungen von 'größeren Änderungen' unterscheiden. Wir sind besorgt, dass diese Unklarheit zu Änderungen an den IFRS führen kann, die man besser im Rahmen des üblichen Standardsetzungsprozesses abgewickelt hätte, d.h. durch eigenständige Änderungsentwürfe. Auch wenn wir anerkennen, dass das Dokument mit den jährlichen Verbesserungen Gegenstand des Standardsetzungsprozesses - wie im Handbuch zum Standardsetzungsprozess des IASB festgeschrieben - ist, befürchten wir, dass das Maß an Sorgfalt bei den jährlichen Verbesserungen geringer ist als es wäre, wenn die Änderungen einzeln veröffentlicht würden." Weitere Informationen zum Entwurf finden Sie hier. Nachfolgend zitieren auszugsweise wir aus unserer Stellungnahme:

Wir glauben, dass mehrere vorgeschlagene Änderungen größere Änderungen an den IFRS darstellen und als eigenständige Dokumente veröffentlicht werden sollten, weil die vorgeschlagenen Änderungen entweder wichtige Prinzipien in den IFRS ändern bzw. in Frage stellen oder Konsequenzen haben, die über den Sachverhalt hinausgehen, den man mit der Änderung adressieren wollte [...].

Unseres Erachtens können die nachfolgenden vorgeschlagenen Änderungen in dem Entwurf nicht als 'geringfügig' angesehen werden:

das Erfordernis weiterer Angaben, wenn ein Unternehmen nicht in der Lage/willens ist, die IFRS vollständig anzuwenden in IAS 1 Darstellung des Abschlusses

die vorgeschlagene Abschaffung des Leitlinien für die Klassifizierung eines Leasings von Grund und Boden in IAS 17 Leasingverhältnisse

die vorgeschlagene Ersetzung des Ausdrucks 'fällig werden' in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

die Änderung der bilanziellen Behandlung von im Bau/in der Entwicklung befindlichen Anlagen in IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Unsere vorhergehenden Stellungnahmen finden Sie hier.

Arbeitsgruppe Finanzinstrumente des IASB wird tagen

14.01.2008

Die Arbeitsgruppe Finanzinstrumente des IASB wird am Donnerstag, den 17. Januar 2008, im Crowne Plaza London–The City Hotel, 19 New Bridge Street in London tagen.

Der Tagesordnung für die Sitzung zufolge geht es im Wesentlichen um zwei Entwürfe von IASB-Diskussionspapieren. Folgende Sachverhalte sollen erörtert werden:

Tagesordnung für die Sitzung der Arbeitsgruppe Finanzinstrumente am 17. Januar 2008

Hintergrund und Ziele der Sitzung

Diskussion des Entwurfs des Diskussionspapiers zur Reduktion der Komplexität bei der Rechnungslegung für Finanzinstrumente:

Abschnitt 1: Probleme in Bezug auf die Bewertung und die mögliche Langfristlösung

Abschnitt 2: Eine einzige Bewertungsmethode für Finanzinstrumente und die langfristigen Bewertungsziele des Boards

Abschnitt 3: Zwischenlösungen für die Bewertungs- und mit ihnen verbundene Probleme

Kernbotschaften, die dem Entwurf des Diskussionspapiers zur Komplexitätsreduktion beigegeben werden sollen

Diskussion des Entwurfs des Diskussionspapiers zu Finanzinstrumenten mit Eigenkapitalmerkmalen:

Entwurf der Bitte um Stellungnahme

Wir nehmen Stellung zum IASB-Vorschlag zu Gemeinsamen Vereinbarungen

14.01.2008

Deloitte hat seine Stellungnahme zum Entwurf ED 9 Gemeinsame Vereinbarungen eingereicht, der vom IASB am 13. September 2007 veröffentlicht wurde.

Sollte das Projekt zu einem Abschluss kommen, würde die Verlautbarung IAS 31 ersetzen. In dem Entwurf wird vorgeschlagen, dass ein Teilnehmer einer gemeinsamen Vereinbarung Folgendes tun solle:

sowohl die einzelnen Vermögenswerte, an denen er Rechte hat, als auch die Schulden, für die er einsteht, ansetzen, selbst wenn die gemeinsame Vereinbarung als rechtlich eigenständiges Unternehmen tätig ist; und

einen Anteil am Ergebnis, das durch die Tätigkeiten einer Gruppe von Vermögenswerten und Schulden, die unter gemeinsamer Kontrolle stehen, nach der Equity-Methode ansetzen. Die Quotenkonsolidierung wäre nicht mehr zulässig.

In unserer Stellungnahme äußern wir deutliche Bedenken gegenüber dem Vorschlag des IASB und kommen zu dem Schluss, dass es für den IASB besser wäre, zu diesem Zeitpunkt mit den Vorschlägen in ED 9 nicht fortzufahren. Die Stellungnahme von Deloitte können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 245 KB). Hier ist ein Ausschnitt:

Im Hinblick auf das kurzfristige Konvergenzprogramm ist es Teil der Strategie des IASB, die nach Ansicht des IASB qualitativ beste, zur Verfügung stehende Lösung aus der gegenwärtig bestehenden Grundgesamtheit an Bilanzierungsstandards zu finden und sich in Richtung dieses Standards zu bewegen. Diesen Ansatz unterstützen wir. Allerdings hat der IASB in ED 9 schlüssige Beweise dafür weder dar- noch vorgelegt, dass der gewählte Ansatz - die Equity-Methode - die qualitativ beste Lösung für die Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen ist, etwas, was der Board in seiner Grundlage für Schlussfolgerungen zu dem vorgeschlagenen Standard selbst eingesteht.

Neben der Abschaffung der Quotenkonsolidierung wird in ED 9 auch ein neuer Ansatz vorgeschlagen, der auf die vertraglichen Rechte und Pflichten abstellt und weniger auf die rechtliche Ausgestaltung der Vereinbarungen. Da ED 9 allerdings schlecht geschrieben ist und die Zielsetzung des IASB und die Gründe für diese Zielsetzung nicht deutlich herausgestellt werden, sind die Vorschriften und ihre Anwendung unklar.

Unsere vorangegangenen Stellungnahmen finden Sie hier.

Guide de référence sur les IFRS 2007

13.01.2008

Unsere kanadischen Kollegen haben Guide de référence sur les IFRS 2007 veröffentlicht (98 Seiten, 588 KB) – eine französische Übersetzung von IFRSs in your Pocket 2007.

Die Veröffentlichung enthält ein Vorwort von Ken Wild (Deloitte Global IFRS Leader), eine Beschreibung der Struktur des IASB, Biographien der Mitglieder des IASB, eine zeitliche geordnete Geschichte des IASC/IASB, eine Auflistung zur Anwendung der IFRS weltweit, Zusammenfassungen aller IFRS einschließlich der Interpretationen bis einschließlich 30. Juni 2007, kurze Zusammenfassungen der Agendaprojekte des IASB und weitere Informationen.

DRSC-Quartalsbericht für das vierte Quartal 2007

12.01.2008

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 4. Quartal 2007, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, steht zum Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit. .

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 4. Quartal 2007, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, steht zum Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.