IASB ändert IFRS 2 hinsichtlich Ausübungsbedingungen und Annullierungen

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17.01.2008

Der IASB hat IFRS 2 Anteilbasierte Vergütung geändert, um die Ausdrücke 'Ausübungsbedingungen' und 'Annullierungen' wie folgt klarzustellen: .

Der IASB hat IFRS 2 Anteilbasierte Vergütung geändert, um die Ausdrücke 'Ausübungsbedingungen' und 'Annullierungen' wie folgt klarzustellen:

Ausübungsbedingungen umfassen nur erfolgs- und leistungsabhängige Bedingungen. Andere Aspekte einer anteilsbasierten Vergütung stellen keine Ausübungsbedingung dar. Nach IFRS 2 sind Aspekte einer anteilsbasierten Vergütung, die keine Ausübungsbedingung darstellen, in den beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung zum Bewilligungszeitpunkt einzubeziehen.

Alle Annullierungen, gleich ob sie durch das Unternehmen oder andere Parteien erfolgen, sollten die gleiche Bilanzierungsweise erfahren. Nach IFRS 2 wird eine Annullierung von Eigenkapitalinstrumenten als beschleunigte Ausübung bilanziert. Folglich sind nicht erfasste Beträge, die ansonsten als Aufwand erfasst worden wären, sofort zu erfassen. Jedwede Zahlung im Zusammenhang mit der Annullierung ist (bis in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Eigenkapitalinstrumente) als Rückkauf eigener Anteile zu bilanzieren. Jedwede Zahlung über den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente hinaus ist als Aufwand zu erfassen.

Der Board hatte die Änderungen in einem Entwurf am 2. Februar 2006 vorgeschlagen. Die Änderung tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie hier einsehen (47 KB).

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