Bei Kundenbeiträgen
handelt es sich um Geschäftsvorfälle, bei denen ein Unternehmen –
das Versorgungsunternehmen – Zugang zu einem
Vermögenswert erhält, den es verwendet, um einem oder mehreren
Kunden fortwährend die Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen
zu gewährleisten. In einigen Fällen erhält das
Versorgungsunternehmen Geld, das es dazu verwenden muss, den
Vermögenswert, durch den die Versorgung erfolgt, zu erwerben oder
herzustellen.
Die Vorschläge in IFRIC D24:
![](https://www.iasplus.com/de/images/pix/grnbox.gif)
| Alle Versorgungsunternehmen (Empfänger von
Kundenbeiträgen) müssen die zur Verfügung gestellten
Vermögenswerte und die Erträge, die aus der Gewährung der
Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen resultieren,
über die Laufzeit erfassen, über die sich der
Versorgungszeitraum erstreckt.
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| Die Versorgungsunternehmen, die die zur Verfügung
gestellten Vermögenswerte bislang nicht angesetzt haben,
werden nunmehr einen höheren Bestand an Sachanlagen sowie an
Erträgen erfassen.
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| Diejenigen Versorger, die Erträge bislang sofort bei
Erhalt eines zur Verfügung gestellten Vermögenswerts erfasst
haben, werden nun gezwungen, diese über einen längeren
Zeitraum zu erfassen.
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Die Interpretation würde bei Abschluss der Arbeiten prospektiv anzuwenden sein. Die Frist zur
Abgabe von Stellungnahmen läuft am 25. April 2008 ab.