IFRIC-Vorschlag zur Bilanzierung von Kundenbeiträgen

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17.01.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Interpretationsentwurf IFRIC D24 Kundenbeiträge mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht.

Bei Kundenbeiträgen handelt es sich um Geschäftsvorfälle, bei denen ein Unternehmen – das Versorgungsunternehmen – Zugang zu einem Vermögenswert erhält, den es verwendet, um einem oder mehreren Kunden fortwährend die Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewährleisten. In einigen Fällen erhält das Versorgungsunternehmen Geld, das es dazu verwenden muss, den Vermögenswert, durch den die Versorgung erfolgt, zu erwerben oder herzustellen.

Die Vorschläge in IFRIC D24:

Alle Versorgungsunternehmen (Empfänger von Kundenbeiträgen) müssen die zur Verfügung gestellten Vermögenswerte und die Erträge, die aus der Gewährung der Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen resultieren, über die Laufzeit erfassen, über die sich der Versorgungszeitraum erstreckt.

Die Versorgungsunternehmen, die die zur Verfügung gestellten Vermögenswerte bislang nicht angesetzt haben, werden nunmehr einen höheren Bestand an Sachanlagen sowie an Erträgen erfassen.

Diejenigen Versorger, die Erträge bislang sofort bei Erhalt eines zur Verfügung gestellten Vermögenswerts erfasst haben, werden nun gezwungen, diese über einen längeren Zeitraum zu erfassen.

Die Interpretation würde bei Abschluss der Arbeiten prospektiv anzuwenden sein. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 25. April 2008 ab.

Presseerklärung (in englischer Sprache, 49 KB)

weitere Informationen zu IFRIC D24

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