IFRIC-Vorschlag zu Sachdividenden an Eigentümer

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17.01.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Interpretationsentwurf IFRIC D23 Sachdividenden an Eigentümer mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht.

IFRIC D23 wäre bis auf eine Ausnahme auf alle Sachdividenden anzuwenden. Der Interpretationsentwurf ist nicht einschlägig bei Sachdividenden innerhalb desselben Konzerns. In IFRIC D23 wird vorgeschlagen, alle Sachdividenden zum beizulegenden Zeitwert des ausgegebenen Vermögenswerte zu bemessen.

Die Vorschläge in IFRIC D23:

Wenn ein Unternehmen eine Verpflichtung eingeht, Sachdividenden an die Eigentümer auszukehren (einer zu leistende Dividende), hat es die Verpflichtung zum beizulegenden Zeitwert der nicht entgeltlichen Vermögenswerte zu bewerten

Wenn ein Unternehmen die zahlbare Dividende auskehrt, hat es den Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der ausgekehrten Vermögenswerte und dem Buchwerte der zu leistenden Dividende erfolgswirksam zu erfassen.

Die Interpretation würde bei Abschluss der Arbeiten prospektiv, d.h. auf zukünftige Dividenden, anzuwenden sein. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 25. April 2008 ab.

Presseerklärung (in englischer Sprache, 44 KB)

weitere Informationen zu IFRIC D23

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