Die Regelung wird zum 3. März 2008 in
Kraft treten. Bis zum Datum des Inkrafttretens müssen Unternehmen
die bestehenden Regelungen im Hinblick auf die Beifügung einer
Überleitungsrechnung auf US GAAP befolgen. Allerdings ist sich der
Stab der SEC dessen bewusst, dass einige ausländische Emittenten mit
einem Geschäftsjahresende nach dem 15. November 2007, die die IFRS
anwenden, ihren Jahresbericht nach Formblatt 20-F vor dem
4. März 2008 einreichen, sich aber ebenso die Überleitungsrechnung
auf US GAAP ersparen wollen. Da der Stab der SEC Unternehmen nicht
davon abhalten möchte, ihre 20-F-Berichte vor dem 4. März 2008
einzureichen, bietet man diesen Unternehmen an, sich mit dem Stab
der SEC in Verbindung zu setzten, um deren spezielle Umstände zu
erörtern. Die Bekanntmachung der SEC können Sie
hier einsehen (in englischer Sprache).