In der letzten Woche kam der
beratende Ausschuss zu seiner dritten Sitzung zusammen und erzielte
einige vorläufige Beschlüsse zu Änderungen, die er vorschlagen
könnte. Die Erörterungen des Ausschusses fußen auf dem
Entwurf einer Beschlussnotiz (in englischer Sprache, 878 KB), in
welcher die Definition und die Gründe für Komplexität dargelegt und
Vorschläge zur Verringerung der Komplexität aufgezeigt werden. Unter
anderem hat sich der Ausschuss vorläufig darauf verständigt,
Folgendes vorzuschlagen:
| Rechnungslegungsgrundsätze sollten auf
Geschäftsvorfällen und Tätigkeiten fußen und nicht auf
Branchen, und der größte Teil branchenspezifischer
Vorschriften sollte abgeschafft werden.
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| Rechnungslegungsgrundsätze sollten eine einzige
Bilanzierungsmethode für einen gegebenen Geschäftsvorfall
oder ein Ereignis vorsehen und in der Regel keine
Bilanzierungswahlrechte beinhalten.
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| Der FASB sollte die Instanz sein, die US-amerikanische
Rechnungslegungsprinzipien auslegt, und nicht ein Anderer.
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| Die SEC und Andere sollten anerkennen, dass prinzipienbasierte
Standards zu einem vertretbaren Ausmaß an Unterschieden in
der Praxis führen können, und die auf Befolgung und
Durchsetzung gerichteten Tätigkeiten der SEC sollten keine
Neudarstellungen vorsehen, die aus Sicht von
Adressaten/Anlegern unwesentlich sind, solange die
grundlegenden Prinzipien in den US-amerikanischen
Rechnungslegungsgrundsätzen befolgt werden. Die SEC sollte
in diesem Zusammenhang Leitlinien zur Wesentlichkeit bekannt
machen.
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| Vorjahresabschlüsse sollten nur dann neu dargestellt
werden, wenn sie wesentliche Fehler in diesen Perioden
enthalten.
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| Die SEC und der PCAOB sollten jenen Unternehmen und
Prüfern mehr Schutz vor Rechtsverfolgung oder den
Durchsetzungstätigkeiten der SEC bieten, die ein
vertretbares Maß an professionellen Einschätzungen ausgeübt
haben.
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| Die SEC sollte die Einreichung von XBRL-Material durch
die 500 größten inländischen und an der Börse notierten
Unternehmen fordern. Es sollte dann geprüft und entsprechend
entschieden werden, ob dies auf alle börsennotierten
Unternehmen ausgeweitet wird.
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| Die SEC sollte Leitlinien zum Internetauftritt von
Unternehmen, die Anlegern Finanzinformationen zur Verfügung
stellen, bieten.
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Der beratende Ausschuss wird im März erneut tagen und plant,
seine endgültigen Empfehlungen im dritten Quartal 2008 zu
veröffentlichen.
Hier
gelangen Sie zu der englischsprachigen Internetseite des beratenden
Ausschusses auf der Website der SEC.