Vorläufige Beschlüsse der Prüfpanels für Rechnungslegung der SEC

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15.01.2008

Im Juni 2007 setzte die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einen die SEC beratenden Ausschuss zur Verbesserung der Rechnungslegung ein, der sich mit den Gründen für die Komplexität des amerikanischen Rechnungslegungssystems befassen und Wege vorschlagen sollte, um Geschäftsberichte klarer und nutzbringender für die Adressaten zu machen, Kosten und unnötige Hürden für die Ersteller zu verringern und den technologischen Fortschritt besser zu nutzen, um alle Bereiche der Rechnungslegung zu verbessern (siehe dazu unsere Nachricht vom 28. Juni 2007).

In der letzten Woche kam der beratende Ausschuss zu seiner dritten Sitzung zusammen und erzielte einige vorläufige Beschlüsse zu Änderungen, die er vorschlagen könnte. Die Erörterungen des Ausschusses fußen auf dem Entwurf einer Beschlussnotiz (in englischer Sprache, 878 KB), in welcher die Definition und die Gründe für Komplexität dargelegt und Vorschläge zur Verringerung der Komplexität aufgezeigt werden. Unter anderem hat sich der Ausschuss vorläufig darauf verständigt, Folgendes vorzuschlagen:

Rechnungslegungsgrundsätze sollten auf Geschäftsvorfällen und Tätigkeiten fußen und nicht auf Branchen, und der größte Teil branchenspezifischer Vorschriften sollte abgeschafft werden.

Rechnungslegungsgrundsätze sollten eine einzige Bilanzierungsmethode für einen gegebenen Geschäftsvorfall oder ein Ereignis vorsehen und in der Regel keine Bilanzierungswahlrechte beinhalten.

Der FASB sollte die Instanz sein, die US-amerikanische Rechnungslegungsprinzipien auslegt, und nicht ein Anderer.

Die SEC und Andere sollten anerkennen, dass prinzipienbasierte Standards zu einem vertretbaren Ausmaß an Unterschieden in der Praxis führen können, und die auf Befolgung und Durchsetzung gerichteten Tätigkeiten der SEC sollten keine Neudarstellungen vorsehen, die aus Sicht von Adressaten/Anlegern unwesentlich sind, solange die grundlegenden Prinzipien in den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen befolgt werden. Die SEC sollte in diesem Zusammenhang Leitlinien zur Wesentlichkeit bekannt machen.

Vorjahresabschlüsse sollten nur dann neu dargestellt werden, wenn sie wesentliche Fehler in diesen Perioden enthalten.

Die SEC und der PCAOB sollten jenen Unternehmen und Prüfern mehr Schutz vor Rechtsverfolgung oder den Durchsetzungstätigkeiten der SEC bieten, die ein vertretbares Maß an professionellen Einschätzungen ausgeübt haben.

Die SEC sollte die Einreichung von XBRL-Material durch die 500 größten inländischen und an der Börse notierten Unternehmen fordern. Es sollte dann geprüft und entsprechend entschieden werden, ob dies auf alle börsennotierten Unternehmen ausgeweitet wird.

Die SEC sollte Leitlinien zum Internetauftritt von Unternehmen, die Anlegern Finanzinformationen zur Verfügung stellen, bieten.

Der beratende Ausschuss wird im März erneut tagen und plant, seine endgültigen Empfehlungen im dritten Quartal 2008 zu veröffentlichen. Hier gelangen Sie zu der englischsprachigen Internetseite des beratenden Ausschusses auf der Website der SEC.

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