In dem Entwurf, der am 11. Oktober 2007
herausgegeben worden war, wurden verschiedene Änderungen an 25 IFRS
vorgeschlagen. In unserer Stellungnahme bringen wir Bedenken zum
Ausdruck, dass "nicht klar ist, was vom Board als kleinere
Änderung angesehen wird und wie sich solche Änderungen von 'größeren
Änderungen' unterscheiden. Wir sind besorgt, dass diese Unklarheit
zu Änderungen an den IFRS führen kann, die man besser im Rahmen des
üblichen Standardsetzungsprozesses abgewickelt hätte, d.h. durch
eigenständige Änderungsentwürfe. Auch wenn wir anerkennen, dass das
Dokument mit den jährlichen Verbesserungen Gegenstand des
Standardsetzungsprozesses - wie im Handbuch zum
Standardsetzungsprozess des IASB festgeschrieben - ist,
befürchten wir, dass das Maß an Sorgfalt bei den jährlichen
Verbesserungen geringer ist als es wäre, wenn die Änderungen einzeln
veröffentlicht würden." Weitere Informationen zum Entwurf finden Sie
hier.
Nachfolgend zitieren auszugsweise wir aus unserer Stellungnahme:
Wir glauben, dass mehrere vorgeschlagene
Änderungen größere Änderungen an den IFRS darstellen und als
eigenständige Dokumente veröffentlicht werden sollten, weil
die vorgeschlagenen Änderungen entweder wichtige Prinzipien
in den IFRS ändern bzw. in Frage stellen oder Konsequenzen
haben, die über den Sachverhalt hinausgehen, den man mit der
Änderung adressieren wollte [...].
Unseres Erachtens können die nachfolgenden
vorgeschlagenen Änderungen in dem Entwurf nicht als
'geringfügig' angesehen werden:
| das Erfordernis weiterer Angaben, wenn ein
Unternehmen nicht in der Lage/willens ist, die IFRS
vollständig anzuwenden in IAS 1 Darstellung des
Abschlusses
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| die vorgeschlagene Abschaffung des Leitlinien für
die Klassifizierung eines Leasings von Grund und Boden in IAS 17
Leasingverhältnisse
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| die vorgeschlagene Ersetzung des Ausdrucks 'fällig
werden' in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
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| die Änderung der bilanziellen Behandlung von im
Bau/in der Entwicklung befindlichen Anlagen in IAS 40
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
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Unsere vorhergehenden Stellungnahmen finden Sie
hier.