Wir nehmen Stellung zum IASB-Entwurf der jährlichen Verbesserungen

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14.01.2008

Deloitte hat eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf der vorgeschlagenen Verbesserungen an den IFRS an den IASB übergeben.

In dem Entwurf, der am 11. Oktober 2007 herausgegeben worden war, wurden verschiedene Änderungen an 25 IFRS vorgeschlagen. In unserer Stellungnahme bringen wir Bedenken zum Ausdruck, dass "nicht klar ist, was vom Board als kleinere Änderung angesehen wird und wie sich solche Änderungen von 'größeren Änderungen' unterscheiden. Wir sind besorgt, dass diese Unklarheit zu Änderungen an den IFRS führen kann, die man besser im Rahmen des üblichen Standardsetzungsprozesses abgewickelt hätte, d.h. durch eigenständige Änderungsentwürfe. Auch wenn wir anerkennen, dass das Dokument mit den jährlichen Verbesserungen Gegenstand des Standardsetzungsprozesses - wie im Handbuch zum Standardsetzungsprozess des IASB festgeschrieben - ist, befürchten wir, dass das Maß an Sorgfalt bei den jährlichen Verbesserungen geringer ist als es wäre, wenn die Änderungen einzeln veröffentlicht würden." Weitere Informationen zum Entwurf finden Sie hier. Nachfolgend zitieren auszugsweise wir aus unserer Stellungnahme:

Wir glauben, dass mehrere vorgeschlagene Änderungen größere Änderungen an den IFRS darstellen und als eigenständige Dokumente veröffentlicht werden sollten, weil die vorgeschlagenen Änderungen entweder wichtige Prinzipien in den IFRS ändern bzw. in Frage stellen oder Konsequenzen haben, die über den Sachverhalt hinausgehen, den man mit der Änderung adressieren wollte [...].

Unseres Erachtens können die nachfolgenden vorgeschlagenen Änderungen in dem Entwurf nicht als 'geringfügig' angesehen werden:

das Erfordernis weiterer Angaben, wenn ein Unternehmen nicht in der Lage/willens ist, die IFRS vollständig anzuwenden in IAS 1 Darstellung des Abschlusses

die vorgeschlagene Abschaffung des Leitlinien für die Klassifizierung eines Leasings von Grund und Boden in IAS 17 Leasingverhältnisse

die vorgeschlagene Ersetzung des Ausdrucks 'fällig werden' in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

die Änderung der bilanziellen Behandlung von im Bau/in der Entwicklung befindlichen Anlagen in IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Unsere vorhergehenden Stellungnahmen finden Sie hier.

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